Pflichtteil für Halbschwester?
Hallo.
Vor einiger Zeit sind Vater und Mutter verstorben.
Es existiert ein notarieller Erbvertrag, nach dem ich als Alleinerbe eingetragen bin. Ich habe noch eine Halbschwester (väterlicher seits).
Ihr müßte doch ein Pflichtteil zustehen? Wenn ja, kümmert sich das Nachlassgericht um die Höhe dieses Pflichtteiles, oder muß ich selber aktiv werden? Und läßt sich die Höhe dieses Pflichtteils in Prozent ausdrücken (z.B. "Halbschwester = 25%").
Ich hab von solchen Dingen absolut keine Ahnung, daher meine Frage (und damit ich weiß, was auf mich zukommen könnte :- ) ).
2 Antworten
kann so nicht beantwortet werden: Vor einiger Zeit sind Vater und Mutter verstorben.
Deine Mutter ist nicht deren Mutter, wer ist zuerst verstorben? Ihr Vater? er war mit deiner Mutter verheiratet?
Erbvertrag ist nicht gleich Testament - was wurde da schriftlich festgehalten?
Deine Mutter ist zuerst verstorben - Vater 50% - du 50% ab dem Moment bist nach BGB raus. Vater ist zuletzt verstorben, seine Tochter bekommt alles sofern keine weiteren Erben vorhanden sind.
Der Erbvertrag http://www.finanztip.de/erbvertrag/ entscheidet da mit;
wenn du aufgrund eines Erbvertrages Alleinerbe wirst, so hat die leibliche Tochter anspruch auf ihren Pflichtteil, den Sie selbst einfordern muss, dazu wird Sie sich eines Anwalts bedienen.
Hallo. Nun kommen wir der Sache schon näher....
Im Erbvertrag steht schlicht, das ich der Alleinerbe bin - nicht mehr und nicht weniger.
Den muss sie selbst einfordern? Müßte sie nicht machen, denn wenn ich weiß, was ihr zusteht, bekäme sie diesen Teil von mir :-)
Dankeschön für deine (obige) Antwort.
Anwalt oder Notar fragen
Hallo Peterobm.
Zuerst verstarb meine Mutter, 2 Wochen später mein Vater. Die beiden waren zusammen verheiratet. Meine Halbschwester stammt von meinem Vater ab.
Richtig, meine Mutter ist nicht die Mutter meiner Halbschwester.