Sohn hat mit fremder EC-Karte etwas bestellt?

5 Antworten

Falls eine Anzeige erfolgt ist, wird diese nicht fallen gelassen,sondern weiterverfolgt!

MercedsAMG123 
Fragesteller
 23.04.2018, 01:20

Wie hoch wäre den die Wahrscheinlichkeit das man meinen kleinen erwischt? Und was für Strafen würden Ihn erwarten wenn er erwischt wird?

mondfaenger  23.04.2018, 01:23
@MercedsAMG123

Er hat etwas bestellt und nach Hause liefern lassen! Also ziemlich einfach, den Täter ausfindig zu machen. Dass du hier von "deine Kleinen" sprichst, ist wohl ein Witz. Er hat ziemliche kriminelle Energien an den Tag gelegt, das solltest du nicht beschönigen. Welche Strafe er bekommt, entscheidet der Richter.

Nun, da die Belastung auf dem Konto ersichtlich ist kommt es zu 100% raus - selbst wenn Du das Paket zurückschickst (dann kommt die Gutschrift als zweite Buchung) und da bei der Bestellung der Sohn seinen Namen und Anschrift verwendet hat lässt sich auch dies einfach ermitteln.

Erklär in einem Brief die Situation, leg die 25euro bei und übergib diesen gleich morgen früh der Bank, dass sie den Karteninhaber kontaktieren. Selbst wenn Du Dir den Namen nicht gemerkt hast sollte es der Bank möglich sein diesen herauszufinden - denn es ist alles dokumentiert.

Allenfalls auch Selbstanzeige bei der Polizei in Betracht ziehen.

Zur Strafe:

Bei der Verwendung von gestohlenen EC-Karten handelt es sich um einen Computerbetrug.

"Nach § 263a StGB macht sich nämlich wegen Computerbetruges strafbar, wer einen Datenverarbeitungsvorgang bei der Zahlung an der Kasse oder im Internet, oder gar beim Geldabheben am Geldautomaten dadurch beeinflusst, dass er unbefugter weise Daten verwendet. Wenn dann ein Vermögensschaden für den wahren Konto- und Karteninhaber entsteht, so droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren."

[http://www.anwalt-betrug.de/kreditkartenbetrug-missbrauch-von-scheck-und-kreditkarten/]

Versuche das mit dem dem die Karte gehört zu regeln ... wegen 25 Euros ist so eine Geschichte stark übertrieben, wenn die dann zum Gericht geht.

Da hat Dein Sohn sich offensichtlich in der Karte getäuscht ...

Er ist unter 18, also nur beschränkt geschäftsfähig und kann keinen Kaufvertrag abschließen. Sein Kauf im Internet ist ungültig und ich denke deswegen wird ihn keine Strafe erwarten.

mondfaenger  23.04.2018, 01:33

Es geht nicht hauptsächlich um den Einkauf, sondern, darum, dass er eine fremde Bankkarte benutzt hat. Das ist eine Straftat und ab 14 Jahren ist der Junge strafmündig.

MercedsAMG123 
Fragesteller
 23.04.2018, 01:42
@mondfaenger

Nur weiß ich noch immer nicht mit was für einer Strafe er rechnen soll. Mal von meiner Abgesehen.

Geldstrafe? Sozialstunden? Gefängnis? habe keinerlei Ahnung wie so ein Verbrechen geahndet wird.