Sohn hat mit fremder EC-Karte etwas bestellt?
Guten Abend,
es geht um meinen Sohn (16) er hat vor ungefähr einer Woche eine Geldbörse gefunden und sich mit der Fremden Bankkarte etwas per Lastschrift nachhause liefern lassen (wert von 25€). Die Bankkarte hab Ich bereits bei der Bank abgegeben.
Das Paket ist gestern bei uns angekommen. Was für Strafen hat er nun zu befürchten? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das sowas rauskommt? Das Paket werde ich morgen zurückschicken, wird dann die Anzeige, falls der Besitzer der Bankkarte eine erstattet hat, fallen gelassen?
Bedanke mich schon mal für eure Unterstützung.
5 Antworten
Falls eine Anzeige erfolgt ist, wird diese nicht fallen gelassen,sondern weiterverfolgt!
Er hat etwas bestellt und nach Hause liefern lassen! Also ziemlich einfach, den Täter ausfindig zu machen. Dass du hier von "deine Kleinen" sprichst, ist wohl ein Witz. Er hat ziemliche kriminelle Energien an den Tag gelegt, das solltest du nicht beschönigen. Welche Strafe er bekommt, entscheidet der Richter.
Nun, da die Belastung auf dem Konto ersichtlich ist kommt es zu 100% raus - selbst wenn Du das Paket zurückschickst (dann kommt die Gutschrift als zweite Buchung) und da bei der Bestellung der Sohn seinen Namen und Anschrift verwendet hat lässt sich auch dies einfach ermitteln.
Erklär in einem Brief die Situation, leg die 25euro bei und übergib diesen gleich morgen früh der Bank, dass sie den Karteninhaber kontaktieren. Selbst wenn Du Dir den Namen nicht gemerkt hast sollte es der Bank möglich sein diesen herauszufinden - denn es ist alles dokumentiert.
Allenfalls auch Selbstanzeige bei der Polizei in Betracht ziehen.
Zur Strafe:
Bei der Verwendung von gestohlenen EC-Karten handelt es sich um einen Computerbetrug.
"Nach § 263a StGB macht sich nämlich wegen Computerbetruges strafbar, wer einen Datenverarbeitungsvorgang bei der Zahlung an der Kasse oder im Internet, oder gar beim Geldabheben am Geldautomaten dadurch beeinflusst, dass er unbefugter weise Daten verwendet. Wenn dann ein Vermögensschaden für den wahren Konto- und Karteninhaber entsteht, so droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren."
[http://www.anwalt-betrug.de/kreditkartenbetrug-missbrauch-von-scheck-und-kreditkarten/]
Versuche das mit dem dem die Karte gehört zu regeln ... wegen 25 Euros ist so eine Geschichte stark übertrieben, wenn die dann zum Gericht geht.
Da hat Dein Sohn sich offensichtlich in der Karte getäuscht ...
Er ist unter 18, also nur beschränkt geschäftsfähig und kann keinen Kaufvertrag abschließen. Sein Kauf im Internet ist ungültig und ich denke deswegen wird ihn keine Strafe erwarten.
Es geht nicht hauptsächlich um den Einkauf, sondern, darum, dass er eine fremde Bankkarte benutzt hat. Das ist eine Straftat und ab 14 Jahren ist der Junge strafmündig.
Nur weiß ich noch immer nicht mit was für einer Strafe er rechnen soll. Mal von meiner Abgesehen.
Geldstrafe? Sozialstunden? Gefängnis? habe keinerlei Ahnung wie so ein Verbrechen geahndet wird.
Wie hoch wäre den die Wahrscheinlichkeit das man meinen kleinen erwischt? Und was für Strafen würden Ihn erwarten wenn er erwischt wird?