Nachbar nimmt ungewollte Pakete an, wer muss zurückschicken?
Habe einen Tisch bestellt und einen Tag später widerrufen. Der Versender (großes online Kaufhaus) sagt, ich solle das Paket einfach nicht annehmen, dann geht es automatisch zurück und die Zahlungen werden erstattet.
Nun war ich nicht zu Hause und irgendein Nachbar (großes Wohnhaus) hat die 2 großen Pakete angenommen. Ich habe es nicht abgeholt und dem Nachbar eine Nachricht hinterlassen, das die Pakete unerwünscht sind und er sie zurückschicken soll. Es wurde mit dpd versendet.
Ich habe für nichts unterschrieben (Paketannahme). Muss der Nachbar die Pakete zurückbringen zum Paketshop, wenn ich diese nicht annehme?
9 Antworten
Hi,
Du hast einen Vertrag mit einem Online Kaufhaus abgeschlossen, nicht Dein Nachbar. Dein Nachbar hat aus Gutgläubigigkeit gehandelt (Du kannst ihn aufgrunddessen auch nicht für irgendwas haftbar machen) und Dein Paket angenommen; jetzt besitze Du doch den Anstand es zurück zu bringen.
Stell Dir mal vor Di nimmst für irgendwen ein Paket an und der verlangt von Dir (warum auch immer) das Du es zurück bringst; wäre ebenso unangemessen und machen würdest Du das bestimmt auch nicht.
Gruß
du hast nicht unterschrieben für das paket,du brauchst dafür nix zu zahlen,mach eine meldung bei der post u.dem versandaus die adresse des unterzeichners,verweigere die weitere annnahme.
Du musst die Pakete natürlich selbst zurückbringen.
Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand.
Ja der gesunde Menschenverstand sagt auch das wir keine Flüchtlinge mehr aufnehmen sollten, weil schon viel zu viele da sind. Und, nehmen wir noch welche auf? Ja. Also bitte immer auf Rechtsgrundlagen argumentieren.
Das muss nirgends stehen,
Du bist der Empfänger der Sendung, Du bist einen Vertrag mit dem Absender eingegangen.
Dem Nachbarn kann es völlig Schnuppe sein ob Du den Vertrag widerrufen hast oder nicht.
Sendest Du die Sendung nicht zurück, dann ist dein Widerruf auch hinfällig. Dein Problem dann.
Als Nachbar würde ich einem solchen Fall wie dir, dir eine Frist setzen bis wann Du deine Sendung abzuholen hast, ab dann gibt es eine dem Verhältnis angepasste Lagergebühr die ich dir in Rechnung stelle, nach 3 Jahren geht die Sendung dann in mein Eigentum über und zusätzlich verklage ich dich zivilrechtlich auf die Zahlung der bis dato angefallenen wahrscheinlich von dir nicht gezahlten Lagergebühren.
Träum weiter
Der der träumt, bist offensichtlich Du^^
Für unbeauftragte, freiwillige Leistungen, Geld verlangen? Kommst du vom Mond?^^
Klar, wenn Du deine Sendung nicht abholst.
Du bist ein echt sehr merkwürdiges Kerlchen, bist Du erst 6 Jahre oder so ?
Natürlich muss der Nachbar sich nicht um die Rücksendung kümmern. Sondern du. Und ich schwöre dir: das war das letzte mal, dass der dir geholfen hat.
Nein. Du hättest an deiner Klingel ein Schild anbringen müssen, dass Pakete nicht beim Nachbar abgegeben werden dürfen. Wenn ich dein Nachbar wäre und du würdest von mir erwarten, dass ich dein Paket zurückbringe, würde ich dich fragen, ob du noch ganz dicht bist.
Und wenn ich in einem riesigen Hochhaus wohne wo so eine Notiz keinen Sinn macht weil sie immer irgendeiner entfernt und ich zudem einen Bandscheibenvorfall habe und die Pakete nicht zurücktragen kann? Dann hast du einfach mal Pakete angenommen? Wer ist denn dann hier nicht ganz dicht?
Na, das sagt doch jetzt eindeutig, dass du nicht ganz dicht bist. Du hast das Zeug bestellt, du bringst es zurück. Niemand sonst. Im Übrigen kannst du auch im Nachhinein noch die Annahme verweigern, und zwar nur du persönlich bei der Post mit dem UNGEÖFFNETEN Paket. Warum weißt du sowas eigentlich nicht?
Wo steht das?