Jemand hat mit meiner EC-Karte, deren Velust ich nicht bemerkt habe, Sachen auf Lastschrift gekauft. Was nun?
Habe zu einem mir unbekannten Zeitpunkt meine EC-Karte verloren. Da ich das dazugehörige Girokonto etwa ein Jahr lang nicht benutzt habe und auch kein Geld drauf war und die Karte in einer Geldbörse war, die ich normalerweise nicht bei mir habe, ist mir das nicht aufgefallen.
Der Finder oder Dieb der Karte hat dann am 2. Dezember damit in einem H&M für etwa hundert Euro Kleidung eingekauft. Da bei der Bank meine veraltete Adresse hinterlegt war, sind mehrere Mahnungen und Schreiben eines Inkassobüros nicht bei mir angekommen. Letzten Montag kommt bei mir ein Schreiben de Inkassobüros an, dass ich gurt 150 Euro bezahlen soll. Offenbar haben die Nachmieter meine neue Adresse mitgeteilt, weil sie von den Anschreiben genervt waren.
Da mir der Verlust der Karte nicht aufgefallen ist habe ihn erst vorgestern eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben und die Karte sperren lassen.
Der "Kaufbeleg" oder was auch immer zeigt eine Unterschrift, die meiner eigenen nicht ähnelt. Das Inkassobüro will sich damit jedoch aus naheliegenden Gründen nicht zufrieden geben und verlangt von mir einen Beweis, dass ich den Kauf nicht getätigt habe.
Ich habe keine Ahnung wie ich diesen Beweis erbringen soll und ob ich ihn erbringen muss. Bei der Arbeit bin ich leider zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht gewesen. Worauf läuft das hinaus? Muss ich den Einkauf des Diebes bezahlen, soll ich mich überhaupt mit dem Inkassobüro abgeben oder es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
4 Antworten
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Strafanzeige bei der Polizei wurde gestellt. Ebenso wurde die Karte gesperrt. Ihren Blödsinn von irgendeiner Nachweispflicht meinerseits weise ich zurück. Die Unterschrift ist eindeutig erkennbar nicht mal annähernd meine. Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schicken, ergeht gegen ihre Mitarbeiter Strafanzeige wegen Nötigung. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Und ab dann schweigen. Inkassos sind keine Behörden. Nur Briefe eines Gerichtes sind wirklich wichtig.
Denen bleibt auch bei völlig abweichender Unterschrift ganz grundsätzlich nichts anderes übrig. Wenn die an der Kasse nicht mal in der Lage sind, völlig falsche Unterschriften zu erkennen, dann sind sie grundsätzlich erst mal selbst Schuld.
Ich sehe hier keinen Grund, warum du das bezahlen solltest.
Du hast den Kauf nicht getätigt. Der Händler hat es schuldhaft unterlassen, sich von der Identität des Käufers zu überzeugen. Somit badet er das nun aus.
Das Inkassobüros Unsinn verbreiten, ist ja nichts neues. Du musst natürlich nichts beweisen - derjenige, der fordert, ist in der Pflicht.
Ich würde die Forderung schriftlich bestreiten, ein Kontaktverbot aussprechen und eine Meldung an die Schufa untersagen.
Kontaktverbot?
Meiner Meinung nach ist die Bank hier schuld da die Unterschrift nicht richtig geprüft wurde
die Identitätsprüfung wurde schon im Geschäft vernachlässigt.
Die Bank bekommt die Unterschrift nicht zu Gesicht. Sie prüft die Unterschrift auch nicht. Das tut der Händler. Und wenn er das nicht richtig macht, ist es sein Problem und nicht das der Bank.
Ahh ok, danke. Kenn mich mit dem nicht so aus =D
Leute wie du machen unsere Volkswirtschaft kaputt.
Hab zwar etwas weniger scharf geschrieben, aber siehe da, haben aufgegeben.