snus und autofahrer verboten?

2 Antworten

Die Psychoaktive Substanz, welch in Tabak relevant ist, ist Nikotin. Welche als "Verkehrsfähig" beschrieben wird. Dies hängt jedoch stark von den Dosen ab.

Snus ist Kautabak, welcher zwar im Tabakgesetzt verboten ist, jedoch nicht im BTMG oder AMTG (Arzneimittelgesetz) erwähnt wird.

Prinzipiell gilt jedoch, dass der Führer eines KfZ dazu körperlich als auch geistig in der Lage sein muss sein Fahrzeug zu führen. Da bei der oralen aufmahne von solch großen Mengen Nikotin im Kautabak, es zu Schwindel oder Übelkeit kommt, könnte man eine Unfähigkeit vom führen des Fahrzeuges argumentieren.

Kommen wir nun zu einem Beispiel. Du konsumierst Snus vor Fahrtantritt. Die Wirkung hat dich förmlich um, sodass du unkonzentriert bist und/oder Schwindel, Übelkeit auftritt. An einer Ampel kommt es dann zu einem Auffahrunfall.

Die Polizei kommt und findet dich in solch einer Lage vor, dabei überprüft sie den Beifahrersitz und findet die Snus vor.

Eine Teilschuld am Unfall wäre dann das geringere Übel, schlimmstenfalls wirft man dir das fahren unter Einfluss Psychoaktiver Substanzen vor.

Kommen wir nun zur Realität, du wirst wahrscheinlich eine gewisse Toleranz gegen Nikotin aufgebaut haben, weshalb dich die Wirkung nicht umhauen würde. Dementsprechend muss du selber einschätzen ob du noch in der Lage bist ein KfZ unter dem Einfluss von Snus zu führen.