Sky gekündigt, jetzt Inkassoschreiben?

6 Antworten

Nein, er muss die weiteren Kosten nicht zahlen.

1. Die Aufforderung den Receiver herauszugeben kam nicht an Eurem aktuellen Wohnsitz an.

2. Hätte nach Fristablauf zunächst Schadenersatz gefordert werden müssen.

3. Hätte nach Nr. 2 diese Forderung dann auch noch in Verzug gesetzt werden müssen.

Teilt dem Inkassounternehmen mit, dass der Receiver unter Sendungsnr. xy am Datum zurückgesendet worden ist und Ihr die Auffoderung zur Rücksendung nicht erhalten habt. Widersprecht der Forderung eindeutig und schreibt unmissverständlich, dass ihr nicht zahlen werdet, keine weiteren Schreiben mehr beantworten werden und einem etwaigen Mahnbescheid widersprechen werdet.

Nein, bezahlen muss er nicht. Es lag ja überhaupt kein Verzug vor. Schriftlich die Forderung gegenüber dem Inkasso zurückweisen.

Könnt ihr denn nachweisen,  dass ihr die neue Adresse rechtzeitig  gemeldet hattet?  

asdundab  13.06.2016, 23:14

Sky/Permiere ist hier in der Beweispflicht!

Nine809 
Fragesteller
 13.06.2016, 23:16
@asdundab

Was bedeutet das 

AntwortMarkus  13.06.2016, 23:16
@asdundab

Wenn in den agb steht,  dass bei Kündigung ungefragt  der receiver  zurück geschickt werden muss,  haben die den Beweis.

mepeisen  14.06.2016, 14:07
@AntwortMarkus

Was für einen Beweis haben die? Nur den, dass sie Anspruch auf Rücksendung haben. Es gibt trotzdem weder Beweis für einen Verzug noch dafür, dass jemals ein Geldbetrag geschuldet wurde.

Nine809 
Fragesteller
 13.06.2016, 23:15

Nein leider nicht wir haben keinen Nachweis 

asdundab  13.06.2016, 23:16

Können sie natürlich nachweißen, dass ihnen die neue Adresse nich bekannt war, können sie unter Umständen (!) Forderungen geltend machen, hier muss natürlich auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. aber eigentlich sollte auch klar sein, dass ein Leihgerät zurückgegeben werden muss.

asdundab  13.06.2016, 23:18

Wurde der Umzug denn an Sky gemeldet? Wirden denn die letzten Rechnu gen schon an die neue Adresse adressiert (die Adresse steht in der Regel auch in email Rechnungen drinnen)?

asdundab  13.06.2016, 23:20

Der Verhältnismäßigkeit nach, würd ich hier Kosten bis höchstens 5 € für angemessen erachten, für einen ersten Hinweis. Die Adressänderungsgeschicht kann das natürlich nochmals ändern.

franneck1989  13.06.2016, 23:22

@Antwort Markus Warum sollte das von Bedeutung sein, ob die Adresse bekannt gegeben wurde?

AntwortMarkus  13.06.2016, 23:40
@franneck1989

Weil man vertraglich  dazu verpflichtet ist, Adressänderungen  sofort zu melden. Dann wäre es zu diesem Maleur wohl nicht gekommen. 

mepeisen  14.06.2016, 14:09
@AntwortMarkus

Nein, es ist nicht verpflichtend. Es reicht beispielsweise ein Postnachsendeauftrag.

Das hat der BGH schon einmal deutlich klargestellt. Urteil kann ich bei Bedarf gerne raussuchen. Es ging um einen Arzt, der die Rechnung erst 2 Jahren nach Behandlung und Umzug gestellt hatte und dann, weil der Brief zurückkam, direkt einen Anwalt beauftragt hatte.

Die Patientin verweigerte die Anwaltskosten und bekam am Ende vor dem Bundesgerichtshof Recht.

asdundab  13.06.2016, 23:29

@franneck1989 Naja, wenn die neue Adresse korrekt gemeldet wurde, dann wäre die Einschaltung eines Inkassobüros ohne vorherige Bitte um Rücksendung und Rechnungsstellung über das Gerät unverhältnismäßig oder sogar schlicht unrcht.

franneck1989  13.06.2016, 23:35

Die Einschaltung ist in jedem Fall unverhältnismäßig. Sky kann alle diese Aufgaben problemlos selbst übernehmen

asdundab  13.06.2016, 23:41

Dann hätte eben Sky die selben Kosten für die Adressermittlung in Rechnung stellen. Es ist unerheblich, ob dies durch ein Inkasso, oder Sky geschiet, die Kosten müssen nur verhältnismäßig sein.

mepeisen  14.06.2016, 14:10
@asdundab

Dann hätte eben Sky die selben Kosten für die Adressermittlung in Rechnung stellen.

Der Knackpunkt ist, dass eine Adressauskunft keine 70€ kostet. Beim Meldeamt kostet das maximal einen zehner und nur das darf in Rechnung gestellt werden.

asdundab  14.06.2016, 17:50
@mepeisen

Woher hast du jetzt den Betrag von 70 € her?

Es dürfen die Kosten der Meldebehörde und die Auslagen, die Sky und/oder das Inkasso hatten in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde die Meldung der neuen Adresse unterlassen hat. NAtürlich müssen die Auslagen auch verhältnismäßig sein.

Ich würde eine genaue Kostenaufstellung verlangen, wenn es mir zu viel vorkommt.

Wie hoch diese Kosten sind, vermag ich nicht abzuschätzen, allerdings sind das zum einen auch noch die Arbeitszeit der Mitarbeiter für die Meldeanfrage. Die Kosten die in Rechnung gestellt wurden, wären interessant zu erfahren.

Xipolis  15.06.2016, 13:47
@asdundab

Nein, einfach klar und deutlich widersprechen (und den Receiver zurücksenden). Denn nur dann entziehst Du dem Inkasso die Grundlage und es muss den Auftrag an Sky zurückgeben, denn das Inkasso kann nicht gerichtlich im Streitverfahren tätig werden.

Dem Inkassodienst schriftlich per Einschreiben mitteilen das der Vertrag ordnungsgem. gekündigt wurde.

Die Forderung in dem selben Schreiben aufgrund der Kündigung als unbegründet vollumfänglich zurückweisen.

Man sollte im übrigen nie mit einem Inkassounternehmen telefonisch in Kontakt treten. Das bringt in den meisten Fällen nichts und ist auch aus Nachweisgründen nicht sinnvoll.

Hier gilt, alles möglichst schriftlich zu erledigen.


asdundab  13.06.2016, 23:20

Hast du die Frage üverhaupt gelesen?

rbeier  13.06.2016, 23:23
@asdundab

Ja, die Frage habe ich gelesen.

Wenn nachweislich alles ordnungsgem. gekündigt wurde und kein verschulden vorlag was die alte Adresse betrifft, dann dürfte die Forderung nichtig zumindesten strittig sein.

balvenie  13.06.2016, 23:25
@rbeier

Die Forderung hat die Fragestellerin doch bereits in der Frage eindeutig als unstrittig bezeichnet! Es geht nun lediglich um die Gebühren, die das Inkassobüro verlangt.

rbeier  13.06.2016, 23:30
@balvenie

Das ergibt sich nicht aus der Frage, das es nur noch um die Inkassokosten geht.

Die Kosten würde ich keinesfalls bezahlen.

Inkassokosten sind nach den mir vorliegenden Urteilen, meistens aufgrund von Schadensminderungspflichten nicht zu zahlen und wurden in den mir vorliegenden Urteilen von diversen Gerichten immer als Kosten abgewiesen.

balvenie  13.06.2016, 23:34
@rbeier

Natürlich ergibt sich das daraus. Inkassobüro mahnt Receiverrückgabe an - Schuldner reagiert und gibt Receiver zurück. Damit ergeben sich eindeutig Anerkenntnis und darauffolgende Begleichung der Schuld. Ergo kann es nur noch um die Inkassogebühren gehen.

Xipolis  15.06.2016, 13:39
@balvenie

balvenie,

das ist falsch, denn zur Herausgabe des Receivers war der Fragesteller verpflichtet und mit Eingang der Inkasso-Mahnung auch im Verzug. 

Da aber für einen Schadenersatz der Verzug die Voraussetzung ist, können keine Kosten verlangt werden, da selbiger noch nicht eingetreten ist.

balvenie  13.06.2016, 23:22

@rbeier: Es geht hier in keinster Weise um die Kündigung, sondern um die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung in Form der Rücksendung des Receivers. Die Frage ist hier lediglich, ob Sky korrekt gemahnt und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gehandelt hat. Das hängt in diesem Fall u.U. auch von der Informationslage bezüglich der neuen Anschrift ab.

asdundab  13.06.2016, 23:32

Wie gesagt, es geht um den genauen Einzelfall und die Höhe der Inkassokosten, und den Arbeitsaufwand des Inkasso Büros.

Xipolis  15.06.2016, 13:41
@asdundab

Was den Arbeitsaufwand betrifft gibt es das RVG und was den Einzelfall betrifft, so sind hier keine Kosten durchsetzbar.

franneck1989  13.06.2016, 23:37

@balvenie a) Erst durch die Mahnung tritt Verzug ein. b) Ein Schuldanerkenntnis hat bestimmte Formerfordernisse. Informiere dich mal besser bevor du schreibst

balvenie  13.06.2016, 23:43
@franneck1989

a) Wird in meinen Ausführungen in keiner Form bestritten bzw. habe ich nirgendwo behauptet, dass der Schuldner korrekt in Verzug gesetzt wurde.

b) Leg nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Dass die Forderung von Sky (nicht die des Inkassobüros) korrekt und unbestritten war, sollte hier zweifelsfrei feststehen.

Xipolis  15.06.2016, 13:42
@balvenie

zu b) Diese Forderung ist ja durch das Rücksenden nachweislich erfüllt worden.

asdundab  13.06.2016, 23:40

Hat der Schuldner sich allerdings nicht korrekt umgemeldet, kann die Mahnung durchaus als korrekt zugestellt betrachtet werden. Es ist hier allerdings sehr einzelfallabhänig.

Xipolis  15.06.2016, 13:43
@asdundab

Dann müsste ja auch dort ein Briefkasten noch bestand gehabt haben in dem der Briefträger den Brief zugestellt hat.

Er soll den Resiever zurückschicken.

Und was ist daran so überraschend?

Muss er denn das jetzt bezahlen?

Nö.