Skandia Fondsgebundene Direktversicherung zahlt nicht mal eingezahlten Sparbetrag aus

4 Antworten

Schade! Hier erkennt man das weder dein Arbeitgeber noch der Vermittler Ahnung von der Materie hat / hatte.

Gehe zu deinem Arbeitgeber (oder vielleicht Ex – Arbeitgeber … weil Rentner?) und sage ihm das er seine Zusage zu erfüllen hat. Verweise aufs Betriebsrentengesetz §1 (Erfüllungshaftung). Er darf dann die Differenz zwischen Auszahlungssumme und der dir gemachten Zusage aus eigener Tasche zahlen.

Thommy06  26.04.2014, 10:11

Korrekt, der (ehemalige) AN hat immer eine Durchgriffshaftung gegenüber seinem (ehemaligen) Arbeitnehmer.

Dem AN muß zumindest IMMER die Summe der eingezahlten Bruttobeiträge ausgezahlt werden (Betriebsrentengesetz).

Karinata 
Fragesteller
 26.04.2014, 10:32
@Thommy06

Kommuniziere ich hier mit einem Versicherungsvertreter? Der AG der kleinen Firma wurde ja auch "hereingelegt". Wie gehe ich gegen die Versicherung vor? Man macht doch die Altersvorsorge um eine gewisse Rendite zu haben. Und wenn man vom Anlagesektor nicht viel versteht, wie die meisten "kleinen" Leute dann muss man sich doch auf die Berater verlassen können. Wenn nicht ist das ganze Rentensystem das auf die zweite Säule Privatvorsorge aufgebaut ist, ein Schwindel, der uns im Alter in absolute Existenznot bringt! So viel weiß ich, der Dax ist sehr hoch. Wie kann sich eine Versicherung so herunterrechnen? Ich will kämpfen, mit dem AG!

Karinata 
Fragesteller
 26.04.2014, 12:11
@Karinata

Das ganze ist ja noch perfider: Laut Gesetz muß man für den Auszahlungsbetrag bezahlen: gesetzliche Krankenversicherung 15,5% und Pflegevers. 2,05 % aufgeteilt auf 10 Jahre. Da ist schon fast einfünftel weg. Das könnte man ja noch verkraften wenn man es aus einer Rendite bezahlen könnte. Hier wird mir von meinem unverzinsten Ansparbetrag genommen! Die Geldentwertung muss man ja auch noch im Hinterkopf behalten. Es wäre besser gewesen, das Geld unters Kopfkissen zu legen. Die Politik kennt seit 10 Jahren diese Ungerechtigkeit. Sie geht aber immer noch davon aus, dass wir das aus der Rendite bezahlen! Die Kleinen sind immer die Dummen und können sich scheinbar nicht wehren. So, wer kann mir vernünftige Tips geben.

fragmichdurch13  26.04.2014, 12:49
@Karinata

Hallo Karinata,

Versicherungsvertreter passt nicht ganz. Seit einigen Jahren Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt betriebliche Altersvorsorge und Gewerbeabsicherung.

Dein Frust ist nachvollziehbar. Leider wirst du gegen die Versicherung nicht viel Erfolg haben können, denn nicht die Versicherung haftet für die Erfüllung des Vertrages, sondern dein Arbeitgeber.

Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, welche Rechten und Pflichten sie mit der BAV eingehen.

Es gehört z.B. zu den Aufgaben des Arbeitgebers, den RICHTIGEN Versicherungspartner, aber vor allem das richtige Produkt auszuwählen. In deinem Fall ist das wohl schief gegangen.

Was Arbeitgebern auch selten bekannt ist, ist das sie selbst für die Beratung des Vermittlers haften. Der Gesetzgeber hat sich so einiges zu diesem Thema einfallen lassen.

Wie konnte es nun passieren, dass du weniger ausgezahlt bekommen hast, als erwartet?

Es könnten gleich mehrere Punkte sein, die hier zum Tragen gekommen sind:

  • Schlechte Fonds Entwicklung in der Vergangenheit
  • Biometire: Todesfallleistung oder vielleicht war sogar eine BU mit eingeschlossen
  • Kein Treuhänderklausel Verzicht ( Bezug auf Rente)
  • Keine Garantie des Rentenfaktors ( Bezug auf Rente)
  • Keine vorzeitige Umschichtung der Fondsanlage
  • Zu teures Produkt
  • usw…

Krankenkasse:

An der Stelle dürfen wir uns alle bei unserer tollen Bundesregierung bedanken. Unsere tollen Damen und Herren kamen irgendwann mal auf die Idee, dass sie hart ins System eingreifen müssen. Es wurde im Nachgang beschlossen, dass die Ablaufleistung der KV-Pflicht unterliegen soll. Riesen Sauerei!!!

Ausgeschlossen sind privat Krankenversicherte. Wer privat Krankenversichert ist, fällt nicht in die 120er Regel.

Um es kurz zu machen, du solltest den Fokus auf deinen Arbeitgeber lenken, denn er steht in der Bringschuld.

PS: sollte dein Arbeitgeber eine „ ECHTE Vermögenschadenhaftpflichtversicherung“ haben (wovon ich nicht ausgehe) könnte man deinen Verlust bei der Versicherung geltend machen.

Lieben Gruß und schönes Wochenende :-)

Karinata 
Fragesteller
 27.04.2014, 12:57
@kevin1905

Das Gesetz zieht den Arbeitgeber zur Verantwortung. Die Verursacher werden außen vor gelassen und können weiter tun und lassen was sie wollen - uns an der Nase herumführen und im großen Stil kassieren. Wie in der Bankenkrise. Die Renditen einstecken, die Schulden verallgemeinschaften. Wieso lassen wir immer die Banken und Versicherungen etc. so weitermachen? Mir fehlt die Konsequenz des Verursachungsprinzips. Der Staat mit seinen Gesetzen, die rückwirkend gelten, wie in diesem Fall (2004 beschlossen), verstoßen für mich auch gegen Treu und Glauben!

Buerger41  28.04.2014, 16:57
@Karinata

Formell haben Sie recht. Aber, Sie als AN haben eine Mitwirkungspflicht. Das wird oftmals vergessen.

Sie können die Wahl des AG ablehnen. Wenn Sie Bedenken haben, sind Sie dazu sogar verpflichtet. Das ist die Rspr. der OLG Hamm, Brandenburg, Nürnberg, Düsseldorf u.a..

In Ihrem Fall war die Wahl der Skandia nicht gut. Schon damals war bekannt, dass die Skandia Anlageprobleme hatte, Auf diese Probleme hätte der Versicherer hinweisen müssen. Er hätte auch hinweisen müssen, dass durch die Gesetzesänderung 2002 die Kapitalauszahlung Sozialabgaben nach sich ziehen. Insoweit sind Sie und Ihr AG falsch beraten worden. Allerdings sind Sie und Ihr AG der eigenen Informationspflicht nicht nachgekommen.

fragmichdurch13  28.04.2014, 18:20
@Buerger41

das stimmt leider.

Karinata 
Fragesteller
 29.04.2014, 09:33
@Buerger41

Diese Vorwürfe weise ich zurück. Wir haben uns schlau gemacht. Keiner hat uns erzählt, das diese schwedische renommierte Skandia nicht mehr top ist. Wenn ihr z.B. in Wikipedia schaut, könnt ihr so einen Satz lesen: 2010 hat Skandia Retail Europe den Gewinn um 140 % von 25 Millionen Euro in 2009 auf 60 Million Euro in 2010 und das verwaltete Anlagevolumen um 23 % von 4,7 Milliarden Euro in 2009 auf 5,8 Milliarden Euro in 2010 gesteigert. Wie soll ein normaler Bürger, der nicht Versicherungs- o. Bankkaufmann gelernt hat, höhere Mathematik beherrscht, da noch einen sechsten Sinn entwickeln wenn ihn schon die Fachleute nicht hatten bzw. haben? Seltsam finde ich, das ich hier von den vielen Nutzern keinen einzigen Vorschlag bekomme, was man tun kann. Zu "ins Schicksal ergeben" muss es doch immer eine Alternativlösung geben.

fragmichdurch13  02.05.2014, 07:39
@Karinata

Wie sollte denn der Vorschlag aussehen?

Leider wurde bereits alles zu diesem Thema gesagt. Dir bleibt nur der Weg, gegen deinen Arbeitgeber vorzugehen. Sorry.

Hallo, das tut mir leid mit der Entwicklung Deiner Police ... mein Skandia BAV läuft super. Da Dein Vertrag jetzt abläuft, kann man nichts mehr reparieren, da wird wohl der Arbeitgeber draufzahlen müssen und beim Versicherungsvertreter in Regress gehen - so würde ich es jedenfalls machen.

An den schlechten Zahlen in vielen Fondspolicen ist fast immer der "Finanzberater" schuld, weil die nach dem Abschluss das Weite suchen.

Eigentlich war 2003 ein super Jahr für den günstigen Einkauf von abgestützten DAX-Werten ... damals lag der DAX bei 2300 Punkten,  jetzt bei rund 12.000.

Fondspolicen brauchen ein wenig Einflussnahme, wenn man am Ende etwas erreichen will ... Augen zu und durch funktioniert nicht.

Sportlicher Gruß, Thomas

aartemis.net

Hallo Karinata, sechs Fragen, welche von Ihnen für eine kompetente Antwort beantwortet werden müssen: 1. Höhe des Gehaltsverzichts (monatlich oder jährlich) 2. ca. Brutto ohne Gehaltsverzicht 3. Anzahl der Einzahlungen 4. Beim Vertragsabschluss garantierte Kapitalsumme 5. Angekündigte Auszahlungssumme 6. Reine Ansparung oder inkludierte Versicherung? Danach kann erst über ein weiteres Vorgehen nachgedacht werden.

Karinata 
Fragesteller
 26.04.2014, 15:24

Hier kann ich nicht alle Zahlen offenlegen, nur so viel: 1. jährliche Sparsumme/Geh.Verzicht gesetzlich mögliche Höhe ausgereizt. Zweimal jährlich fällig. ab 01.04.2003 2. - 3. zweimal jährlich 4. Für mich nicht erkennbar, Tarif FRBF, nach §40b EStG pauschal versteuert, Garantiefond SEG 2014, der fälig war angeblich am 23.01.2014. Vertragsende war 31.03.2014. Skandia teilte mir mit, dass sie das Kapital in Geldmarktfonds JPM Liquidity Funds-Euro Liquidity A (ISIN: LU0070177232 ) parken bis zur Auszahlung, damit wäre ein niedriges Risiko verbunden. Kam mir schon "komisch" vor das es umgeschichtet werden soll, rief an, aber da wurde ich beruhigt, das sei alles in Ordnung und es entsteht kein Nachteil. 5. Erreicht nicht die Ansparsumme von 12 Jahren. 6. Reine Ansparung keine Versicherung beinhaltet. Skandia weist fast 2.800 € Verwaltungskosten aus. Schlußüberschußbeteiligung 231 €!!!

Da hilft nur eines: Such dir einen Gutachter, der sich damit auskennt und geh dagegen an.

Thommy06  26.04.2014, 10:12

Dazu ist kein Gutachter notwendig, die Gesetzeslage ist eindeutig. Was sollte der Gutachter auch begutachten ??