Fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruch nach Reinfall auf Betrugsmasche?

9 Antworten

Wenn sie es beweisen kann, würde ich einen Anwalt kontaktieren und Widerspruch erheben.

Falls sie sich wirklich nicht schuldig gemacht hat, hat sie gute Chancen, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung geändert wird.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gestellt werden:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html#tocitem2

Ich würde mich auf jeden Fall dringend an einen Anwalt wenden. Die Kosten für die Erstberatung kann man ja gleich erfragen.

Inwiefern es tatsächlich Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung gibt, wird der Anwalt wissen. Hängt sicherlich auch davon ab, inwiefern sie den Betrug hätte erkennen müssen.

Die Kündigungsschutzklage sollte man einreichen und mit einem Anwalt die Chancen abklopfen.

Hier wäre dann u.a. zu klären, wie offensichtlich der Betrugsversuch war. Wenn die Mail beispielweise komplett anders gewesen ist, als die dienstliche, hätte sie skeptisch werden müssen.

Mir sind auch schon Fälle begegnet in dem ich eine vermeintliche Mail (mit der richtigen Adresse) vom Chef bekommen habe.

offenbar durch ein recht professionelle Struktur, da sie wussten, wann ihr Vorgesetzter im Urlaub ist

So professionell muss man da gar nicht vorgehen, wenn der Chef eine automatische Abwesenheitsnotiz in seinen Mails sendet.

Der Weg zum Anwalt lohnt da ziemlich definitiv.

Ohne Kenntnis aller Details lässt sich noch nicht einmal beurteilen, ob hier überhaupt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt (z.B. wenn die Anweisungen von der „richtigen“ eMail-Adresse des Vorgesetzten stammten).

So ganz neu ist die Masche allerdings auch nicht.

frodobeutlin100  11.11.2021, 13:58

sowas kann man ganz einfach überprüfen ...

Cusor auf den Absender halten ...

einfach so Geld überweisen, ohne sich rückzuversichern, war jedenfalls grob fahrlässig

RobertLiebling  11.11.2021, 16:49
@frodobeutlin100

Naja… wenn man sich auskennt, kommt die Mail vom „richtigen“ Absender. Das zu fälschen ist in etwa so schwierig wie eine falsche Absenderadresse auf einen Briefumschlag zu schreiben.

Ungewöhnlich wäre natürlich, wenn der „Vorgesetzte“ auf Englisch geschrieben hätte o.ä.

Aber solche Betrüger gehen regelmäßig sehr professionell vor.

Ja, auf jeden Fall. Offensichtlich hat der AG nicht die Mindest-Standards eingehalten. In keinem normalen Unternehmen kann eine Person alleine größere Beträge überweisen.

frodobeutlin100  11.11.2021, 13:55

eine die eine entsprechende Vertrauensstellung hat, kann das schon ...

UnterhaltungNRW  11.11.2021, 13:59
@frodobeutlin100

Selbst ich als Prokurist und Geschäftsführer benötigte für grosse Summen eine Zweitunterschrift. Selbst in unserem Gartenverein ist das üblich

ronalda  11.11.2021, 14:05
@frodobeutlin100

Nein, niemals. In jedem normal geführten Unternehmen gibt es Compliance Regeln

Mobbingratgeber  11.11.2021, 18:29
@ronalda

In kleinen Buden aber nicht unbedingt. Ansonsten gebe ich Dir völlig Recht.

Spätestens mittelgroße Unternehmen haben aus solchen Fällen schon lernen müssen und entsprechende Regeln aufgestellt.

Solche Betrugsmails gibt es auch in großen Unternehmen. Teilweise so clever gemacht, dass es immer ma wieder einen Schaden gibt.

ronalda  11.11.2021, 18:37
@Mobbingratgeber

Ja, ich kenne diese E-Mails. Nur wäre es bei uns nicht möglich, einfach mal so eine Zahlung zu tätigen.

Mobbingratgeber  11.11.2021, 19:09
@ronalda

Ja, dann hat Dein Betrieb das im Griff.

Kenne es von einem ehemaligen Arbeitgeber mit mehr als 100k Angestellten weltweit aber dann wiederum auch, dass solche Mails funktionieren können.

ronalda  11.11.2021, 19:22
@Mobbingratgeber

Das würde spätestens durch die Wirtschaftsprüfer unterbunden.

Mobbingratgeber  11.11.2021, 19:43
@ronalda

Kein System ist unfehlbar... Enron und GE haben die Wirtschaftsprüfer ziemlich geleimt.

PeterP58  11.11.2021, 14:01

Also in meinem normalen Unternehmen macht das die Buchhaltung - das ist ja deren Job: Rechnungen bezahlen und Geldüberweisungen tätigen - große und kleine Beträge. Ich als Chef habe damit nix zu tun! Oder meinst Du etwas anderes?

ronalda  11.11.2021, 14:12
@PeterP58

Ich meine, dass niemals eine Person alleine eine Überweisung tätigen kann, zumindest bei höheren Beträgen. Normalerweise drei Leute: einer gibt ein, zwei müssen genehmigen. Können drei aus der Buchhaltung sein.

frodobeutlin100  11.11.2021, 14:15
@ronalda

in dieser Firma ist das so ... das kann doch jeder Chef regeln wie er will

insbesondere wenn er der Person vertraut ...

ronalda  11.11.2021, 14:16
@frodobeutlin100

Dann soll er sich nicht wundern, wenn etwas schief läuft

Backkuenstlerin  11.11.2021, 22:23
@ronalda

Das mag in großen Firmen so sein, aber bestimmt nicht in einer kleinen.

Ich kann im Online-Banking jederzeit Überweisungen tätigen, allerdings aus Sicherheitsgründen nur bis zu einem gewissen Limit. Sollte ich das erreicht haben, werden weitere Überweisungen von der Bank nicht mehr ausgeführt