inkasso vergleich anbieten

7 Antworten

Hast Du Dich schon mal an den Gläubiger gewandt und ihm Ratenzahlung angeboten? Das wäre eigentlich mein erster Schritt. Wenn dies allerdings nichts bringt, solltest Du Dir einen Vergleich überlegen. Ob dies dann aber billiger wird, wage ich sehr zu bezweifeln.

Versuch es erst mal mit Raten, die allerdings natürlich schon nicht nur 50,-- monatlich betragen dürfen. Ihr müsst sehen, was Ihr gemeinsam stemmen könnt.

mainzerjunge85 
Fragesteller
 29.01.2013, 11:12

also der gläubiger in dem fall der stromanbieter meinte alles an das inkasso weitergegeben zu haben. da geht nichts mehr:(

Jorgfried  29.01.2013, 16:09
@mainzerjunge85

Weitergegeben zum Mahnunge schreiben oder abgetreten? Falls keine Abtretung vorliegt, hat das Inkassobüro keine Befugnisse, außer Papier vollzukritzeln.

Wenn eine Abtretung vorliegt, muss das nachgewiesen werden - siehe Kevins Antwort.

whiteTree  29.01.2013, 17:33

Da muss ich vor warnen, Inkasso-Ratenzahlungen sind meist extrem nachteilig (Zusatzkosten). Oft lauern die auch nur drauf, dass man nicht mehr kann oder die Rate 1-2 Tage zu spät kommt, um dann alles fällig zu stellen und neue (Fantasie)kosten aufzuschlagen.

Wenn die Forderung ans Inkasso verkauft wurde, wäre ein Vergleich mit 20-30% gar nicht unrealistisch, weil diese Läden den Gläubigern meist noch weniger bezahlen und somit trotzdem noch Gewinn machen. Ist aber nicht einfach, das zu kriegen.

Erst mal prüfen, ob die 5000€ überhaupt alle berechtigt sind!

Forderung tituliert oder nicht?

Mit dem Inkassobüro würde ich ohne weiteres gar keine Kommunikation führen, so lange es nicht selbst Gläubiger ist. Dann hätte es sich zu legitimieren durch Abtretungsurkunde (§ 410 BGB), darf aber auch dann keine Gebühren erheben.

In allen anderen Fällen ist der Ansprechpartner der eigentliche Gläubiger. Bei einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ein Inkassobüro zu beauftragen ist m.M.n. schon rechtswidrig da es gegen die Schadensminderungspflicht verstößt (§ 254 BGB).

Es kommt ganz darauf an! Wichtig ist zunächst einmal von wann die Forderung ist, aus welchem Jahr. Weiters ist wichtig wie hoch die allgemeinen Verbindlichkeiten der Eltern sind. Wie hoch ist das gesamte Einkommen der Eltern.

Wenn die Forderung bereits mehrer jahre alt ist, die bislang durchgeführten Zwangsvollstreckungsversuche erfolglos blieben, weitere Zwangsvollstreckungen erfolglos sein werden, dann und erst dann ist ein Inkassounternehmen bereit einen Vergleich, auch ratenweise, einzugehen.

Der angebotene Betrag sollte zwischen 30 und 50 % sein. Darunter würde ich es nicht versuchen da die Gefahr der Ablehnung hier im Raum steht.

Grundsätzlich sind Inkassobüros zu Vergleichen bereit sofern die Gesamtsituation des Schuldners sich negativ darstellt und evtl Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben bzw. der Schuldner amtsbekannt fruchtlos gepfändet ist.

Wie setzt sich der Betrag € 5000,-- zusammen? Wie hoch ist die Hauptforderung? (Ursprungsforderung?) In welcher Höhe werden Zinsen, Gebühren, Auslagen usw. gefordert?

Wenn Inkassobüros notleitende Forderungen gekauft haben, wurde der Kaufpreis im Rahmen einer Realisierungsmöglicht, "due diligence" ermittelt/bewertet und liegt bei notleidenden Forderung oftmals nur zwischen 5-10%. Sofern beim Schuldner keine Negativmerkmale bzw. Eintragungen in der Schulderkartei vorliegen und die finaziellen Verhälnisse der Schuldner halbwegs überschaubar sind werden teilweise auch Quóten bis ca. -30 % bezahlt.

In der Praxis sind Vergleiche zwischen 40-60% bezogen auf die ursprüngliche Haupforderung realisierbar.

Strategie bei Inkassobüros ist, daß man grundsätzlich vor deren Seite einen höheren Gegenvorschlag macht, der dann aber durchaus noch verhandelbar ist, insbesondere dann, wenn man den eigentlichen Gläubiger über die Vergleichsbemühungen mit dem Inkassobüro informiert,

Im vorliegenden Falle würde ich € 1500,-- sofort in einer Summe oder 34 Monatsraten a`€ 50,-- anbieten und abwarten ob und welcher Gegenvorschlag kommt.

Hilfreich ist auch der Hinweis, daß das Geld von "Dritter Seite" nur dann zur Verfügung gestellt wird wenn dem Vergleich zugestimmt wird.

Drücke Dir die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg !!!

Du solltest denen mindestens 600 Euro anbieten, die du in monatlichen Raten abzahlst.

Mache gleich eine Aufstellung über deine Einnahmen/Ausgaben. Sage, dass du noch weitere Schulden hast und noch andere Gläubiger befriedigen musst, deren Forderung früher entstanden ist.

Es kann sein, dass die dann auf 800-1000 Euro erhöhen, aber immer noch besser als 5000 Euro.

Jorgfried  29.01.2013, 16:11

Die erste Rate sollte erst gezahlt werden, wenn schriftlich ein verbindlicher Zahlungsplan vorliegt, der am Ende der eine NULL enthält.

Am besten garnicht an die Inkassofirma zahlen, solange kein Forderungkauf nachgewiesen wurde.