Sirius Inkasso - Allianz! enorme Gebühren werden verlangt!

3 Antworten

Was hat die Allianz denn überhapt gesagt? Bestehen die Versicherungen noch? Wenn ja solltest Du direkt an die Allianz mit einem entprechenden Vermerk zahlen, die jeweiligen Versicherungsnummern wirst Du ja noch haben.

Wenn nicht, so ist zumindest Forderung 1 verjährt. Sollte, was bezweifelt werden kann, für die anderen Forderungen ein VB vorliegen ist die Forderung natürlich noch gültig. Die Inkassobude ist verpflichtet Dir die entsprechende Originalvollmacht oder der Abtretungerklärung vorzulegen, sowie die Mondgebühren genau aufzuschlüsseln. Fordere diese Unterlagen inklusive einer Kopie des Vollstreckungsbescheide an und untersage gleichzeitig jegliche Kontaktaufnahme sofern es sich nicht um die von Dir geforderten Unterlagen handelt. Gleichzeitig untersage ihnen jegliche Weitergabe Deiner Daten gem. Bundesdatenschutzgesetz.

Im Drunde sollte man mit Inkassobuden überhaupt nicht in Kontakt treten, es könnte aber sein das hier sogar eine Abtretung der Forderung vorliegt.

Nicoboehm 
Fragesteller
 25.06.2013, 14:42

Laut Allianz wurden die Versicherungen Ordnungsgemäß gekündigt, es wurde jedoch die jeweils letzte Rate nicht gezahlt! Als nach 2Monaten kein Zahlungseingang zu verzeichnen war haben sie die Forderungen an Sirius Inkasso abgetreten.

Artus01  25.06.2013, 15:10
@Nicoboehm

Hast Du in den letzten Jahren öfters den Wohnort gewechselt? So könnte es vielleicht sein das Dich der MB als auch der darauf folgende VB nicht erreicht hat, was allerdings unwahrscheinlich ist. Sehr wahrscheinlich gibt es auch die beiden VB´s nicht und das Ganze ist heiße Luft, weil verjährt. Das wissen diese Inkassobuden zwar auch ganz genau, versuchen aber mit allen möglichen lügenhaften Drohgebärden an das Geld zu kommen.

Nicoboehm 
Fragesteller
 25.06.2013, 15:15
@Artus01

Bin seit dem einmal umgezogen und das war vor ziemlich genau 1Jahr. Werde erstmal die Unterlagen von denen Anfordern und dann sehen wir weiter. Falls es diese beiden VB tatsächlich gibt, beziehen die sich dann auf die Hauptforderung oder auf deren Gesamtforderung inkl der Gebühren?

Artus01  25.06.2013, 15:32
@Nicoboehm

In der Regel auf die Hauptforderung, die Gerichtskosten und die entsprechende Verzinsung. Es kann aber sehr gut möglich sein das der Laden noch einiges an eigenen Gebühren mit eingerechnet hat. Das wird von den Mahngerichten nicht grossartig geprüft sofern nicht wenigstens ein Teilwiederspruch vorliegt.

Da Du aber erst vor einem Jahr umgezogen bist liegt aller Wahrscheinlichkeit nach kein VB vor. Es wären dann insgesamt vier gelbe Briefumschläge die Dich nicht erreicht hätten. Es gab daher vermutlich keine. Selbst wenn die Mahnbescheide kurz vor Eintritt der Verjährung zum Jahresende 2011 beantragt worden wären hätten sie Dich noch erreichen müssen.

mepeisen  26.06.2013, 12:34
@Nicoboehm

Hebe dir walles in diesem Zusammenhang gut auf. Wenn es den MB/VB gibt und er ist zugestellt worden, als du nicht mehr dort gewohnt hattest, solltest du unverzüglich das Mahngericht angeschreiben, was auf den Bescheiden auftaucht und Widerspruch einlegen. Ggf. bereits ein knappes erläuterndes Schreiben zulegen sowie Kopien (neuer Mietvertrag, Ummeldung, irgendwas, was nachweist, dass du nicht mehr dort gewohnt hattest).

Hintergrund bzw. Ergänzung zu Artus01: Man hat 2 Wochen Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Ist er aber nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, hat diese Frist letzlich noch nicht begonnen. Sobald du aber vom Inkasso die Kopie zugeschickt bekommst, musst du schnell sein. Denn aussitzen ist dann nicht mehr.

In der Regel wird das dann ans lokale Amtsgericht entschieden und wenn man beweisen kann, umgezogen zu sein, ist das meist FOrmsache. Dann ist der Inkassoladen so schlau als wie zuvor.

Hinsichtlich der Kosten: Bei weniger als 300€ wäre - sofern man die Inkassokosten als gerechtfertigt ansieht, was viele Gerichte aber nicht tun - bestenfalls etwas Zinsen (kaum erwähnenswert), Kosten für Mahnbescheid (23€ Gerichtskosten, evtl. 25€ RVG-Gebühr), sowie "Inkassokosten" nach RVG (32,50€ zzgl. Märchensteuer) zu bezahlen. Man kommt selbst bei sehr viel gutem Willen nicht einmal ansatzweise auf über 300€.

Sobald du näheres weisst, melde dich am Besten noch einmal hier. Wenn das Inkasso eien Forderungsaufstellung oder die Kopie der Titel nicht vorlegen will, kann man denen schreiben und das Wort "Betrug", "Strafanzeige" oder "Beschwerde beim Oberlandesgericht" in den Mund nehmen oder auch einfach in diese Richtung vorgehen. Dann haben die mächtig Ärger und legen das dann doch irgendwann vor.

Nicht telefonieren. Nur Einschreiben schicken und die Sendungsverfolgung der Post ausdrucken.

Wie ist Dein momentaner Finanz Status ?

Besteht Deinerseits die EV ?

Laufen noch andere Beitreibungsmaßnahmen ?

Kontopfändung - Lohnpfändung ?

Die beiden Forderungen (Rechtschutz/Haftpflicht) sind tatsächlich tituliert ?

( Mahnbescheid UND Vollstreckungsbescheid erhalten UND keine Rechtsmittel eingelegt ? )

Falls ja : Wieviel ist genau pro Forderung gem VB tituliert ?

Wenn Du damals gegenüber den nicht durchsetzungsfähigen Positionen ( inkassogebühren etc) keinen Widerspruch eingelgt hast dann sind diese Märchengebühren leider mittituliert worden

Besteht bzw bestand eine ratenzahlungsvereinbarung ?

Wenn ja mit wem ?

Dazu sind sie verpflichtet. Allerdings frage ich mich, warum Du Dich so aufregst....man hat Dir sicherlich vorher etliches an Mahnungen geschickt und da hättest Du reagieren können. Ist es erst bei einer Inkassobude angekommen bleibt meist nur die Zahlung als Alternative.

Nicoboehm 
Fragesteller
 25.06.2013, 14:37

Habe damals (Januar 2008) eine Forderung der Allianz erhalten konnte allerdings nicht zahlen. Frage mich nur warum Sirius Inkasso 5Jahre wartet um dann eine so überzogene Forderung zu stellen.

Mir fällt auf das du keine meiner Fragen beantwortet hast. Dennoch Danke für dein Interesse.

Snake34  25.06.2013, 15:08
@Nicoboehm

Doch habe ich...nämlich die Frage nach der Auflistung...das müssen sie tun, damit der Schuldner einen Überblick erhält. Ich würde vielleicht mal Kontakt zu denen aufnehmen und nach einer Einmalzahlung fragen. Die darf natürlich Dein Budget nicht überschreiten.

Artus01  25.06.2013, 15:15
@Snake34

Es wird gegenüber Inkassoläden ! NIEMALS ! nach einer Einmalzahlung oder was auch immer gefragt, das wird von denen gleich als Anerkenntnis gesehen und mit einer eventuellen (Teil)Zahlung ist auch der Verjährungsanspruch futsch. Sowas geschieht erst wenn die Forderungen gegenüber dem Laden absolut nicht mehr zu bestreiten sind. Und dann werden zunächst mal die Mondgebühren von dem Laden zerpflückt.

EXInkassoMA  25.06.2013, 18:35
@Nicoboehm

Die entscheidente Frage ist ob tituliert ist oder nicht

kevin1905  25.06.2013, 15:27

Inkassobüros sind rechtlich irrelevant. Das Problem sind die Vollstreckungsbescheide so sie denn existieren.

Wenn nicht, ist die Forderung verjährt und die Behauptung, dass ein VB vorliegt wäre schon strafbar.

Artus01  25.06.2013, 15:36
@kevin1905

Ob diese Behauptung strafbar ist, ist zumindest fraglich. Bisher ist mir noch keine Verurteilung deswegen bekannt geworden und ich kenne mich was Inkassobuden und Urteile was sie betrifft recht gut aus. Das Ganze bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone leider.

EXInkassoMA  25.06.2013, 18:34
@Artus01

Artus hat leider recht

Das Inkassobüro würde dies als Buchungsfehler entschuldigen

Der TE müsste nachweisen das dies Methode und kein Versehen wäre