In der Flexstrom Insolvenz, hat Synergie-Inkasso, WHP-Rechtsanwälte eingeschaltet und mit einem Vollstreckungsbescheid gedroht. Bedeutet es das ich zahlen muss?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fünf Dinge sind hier zu beachten:

1. Ist die Rechnung oder Forderung schlüssig? Hast du eine richtige Endabrechnung erhalten? Wurden da alle Abschlagszahlungen berücksichtigt? Falls nicht: Klar stellen, dass man zuerst eine korrekte Schlussabrechnung fordert.

2. Hast du eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorliegen? Wenn nicht: Einfordern, denn nur der Insolvenzverwalter kann das Geld eintreiben (oder eintreiben lassen). Hat der das Inkasso und die Anwälte nicht beauftragt, nichts zahlen. Sonst kommt der Insolvenzverwalter später und fordert nochmal und plötzlich hat man doppelt gezahlt.

3. Von wann ist die Endabrechnung? Welchen Zeitraum deckt sie ab? Wann wurden damals die Zählerstände übermittelt?

Wenn beispielsweise im Sommer 2012 die Zählerstände übermittelt wurden, lagen die Voraussetzungen für die Endabrechnung vor. Die hat dann gemäß Rechtsprechung spätestens 12 Monate danach zu erfolgen. Also Sommer 2013. Ab da gerechnet sind die Ansprüche dann Ende 2016 verjährt...

4. Hast du jemals eine Zahlungsaufforderung/Endabrechnung erhalten? Falls nicht, müssen mangels Verzug sowieso nur die Hauptforderungen bezahlt werden. Inkassogebühren oder Anwaltsgebühren gehören bei nicht vorliegendem Verzug ins Reich der Fantasie.

5. Werden vom Anwalt sowohl Inkassogebühren als auch Anwaltsgebühren gefordert? Wenn ja, ist das Unfug. Man kann sich wegen verbotener Kostendopplung bei der zuständigen Anwaltskammer und dem zuständigen Inkasso-Aufsichtsgericht beschweren und denen Ärger bereiten. Ändert nichts an der Hauptforderung, aber lässt sich gut als Druckmittel gegen die verbotenen Kosten verwenden.

Flexstromkunde 
Fragesteller
 04.01.2017, 19:31

Danke für die ausführliche Antwort.

Damals (2013) habe ich mich leider auf einen "flexiblen Vertrag" mit Vorkasse bei flexstrom eingelassen. Damit konnte das Unternehmen "legal" innerhalb der Vertragslaufzeit die preise anpassen.

Folgendes ist dann SEHR schnell hintereinander passiert:

Ich musste für 12 Monate im Voraus zahlen, kurz darauf haben sie die Preise um mehrere hundert Euro angehoben, und dann haben sie Insolvenz angemeldet.

Somit habe meine Jahres Vorzahlung verloren, die ich allerdings auch beim Insolvenzverwalter als Forderung wieder geltend gemacht habe. Ist allerdings noch nichts wieder zurückgekommen..

Gegen die zusätzliche Nachzahlung wehre ich mich allerdings seit 2013. Dazu muss man sagen, das ich damals Einspruch gegen die Nachzahlung eingelegt habe, und dann bis ende 2016 ersteinmal ruhe war. Nun hat sich allerdings erst SYLLEGO und kurz darauf WHP bei mir gemeldet und es wieder eingefordert. (Inkassogebühren und Rechtsanwaltsgebühren sind übrigens beide in der zu zahlenden Rechnung enthalten)

Meine Strategie war es bis jetzt eigentlich alles auszusitzen und zu gucken was kommt. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der Ankündigung des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens, scheint es nun aber etwas ernster zu werden.

Ich frage mich nun ob das "gerichtliche" Vollstreckungsverfahren nun zu 100% bedeutet, das ich tatsächlich im Unrecht bin und zahlen muss?

Inklusive der Inkassogebühren und der Rechtsanwaltsgebühren und was da noch so kommen mag für das Vollstreckungsverfahren?

 

Hat hiermit schon jemand Erfahrung?

 

Danke "mepeisen" für die vorherige ausführliche Antwort.

 

mepeisen  04.01.2017, 19:38
@Flexstromkunde

Somit habe meine Jahres Vorzahlung verloren

Nein, hast du nicht. Die müssen verrechnet werden. Der Versuch des Insolvenzverwalters bzw. von Flexstrom, die Vorauszahlungen als Insolvenzforderungen abzukapseln und dann die restlichen Stromkosten eintreiben zu lassen, wurde schon von Gerichten als grober Unfug abgewiesen.

Lass dich da nicht veralbern.

Wenn du damals so viel vorausgezahlt hast, dass die Stromkosten gedeckt sind, dürfen die exakt 0,00€ fordern.

Ich frage mich nun ob das "gerichtliche" Vollstreckungsverfahren nun zu 100% bedeutet, das ich tatsächlich im Unrecht bin und zahlen muss?

Nein.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm

Das vorletzte Bildchen. Den Text rechts unten bitte durchlesen. Im gerichtlichen mahnverfahren prüft das Gericht GERADE NICHT, ob der Anspruch berechtigt ist.

Du kannst im Widerspruchsformular einfach ein Kreuzchen machen bei "Ich widerspreche komplett" und dann das Formular ans Gericht zurückschicken. Der Widerspruch muss binnen 14 Tage beim Gericht eingehen. Dann wird das Mahnverfahren beendet ohne Vollstreckungsbescheid und die Inkasso-Fritzen sind genauso weit wie zuvor.

Flexstromkunde 
Fragesteller
 04.01.2017, 19:49
@mepeisen

Danke für die schnelle und gute Antwort.

Mit besten Grüßen,

J

 

Wir haben gerade einen Prozess gegen die vermeintlichen Inkassounternehmen gewonnen. Es hat sich herausgestellt, dass diese - unabhängig vom eigentlichen Thema - gar nicht wirklich im Besitz der Forderung waren. Es wurde keine Revision eingelegt und das Urteil ist rechtskräftig. Nachdem ich mich 4 Jahre mit diesen "Menschen" rumgeschlagen habe, stehe ich gerne für jede Art von Hilfe zur Verfügung.

ThePauli  26.03.2017, 14:41

Hallo Mischoo, kannst Du mir was näheres zu deinem Fall schicken. Ich habe jetzt auch ein Termin beim Amtsgericht und die komplette Forderung ist eigentlich falsch. (PauliKa@gmx.de)

bulbul2  14.07.2017, 07:48
@ThePauli

Hier meine email aburec@hotmail.de

ArminHamburg  08.11.2017, 17:59
@ThePauli

Und wie ist das Verfahren ausgegangen? 

bulbul2  14.07.2017, 07:43

Hallo, Mischoo, habe das gleiche Problem mit Flexstrom, kannst du mir eine Kopie des Urteil senden. Thx Ben

Bibo1265  01.08.2017, 16:41
@bulbul2

Hallo Mischoo, habe auch ein Problem mit Synergie Inkasso/Flexstrom. Forderung stammt aus 2013. Wäre es möglich mir eine Kopie des Urteils zu senden? Werde wohl auch bald einen Termin beim Amtsgericht haben.

birgit.tietgen0@googlemail.com

Vielen lieben Dank im Voraus. LG Birgit

ArminHamburg  08.11.2017, 17:54
@Bibo1265

Und wie ist das Verfahren ausgegangen? 

ArminHamburg  08.11.2017, 17:55

Hallo, kannst du mir bitte auch das Urteil schicken. Ich habe auch bald ein Verfahren gegen die. taifhome(a)hotmail.com

Danke danke. 

Insolvenz eines Lieferanten ist KEIN Grund, die Rechnungen nicht zu bezahlen ....

wenn von Flexstrom Strom bezogen wurde, so ist die Rechnung zu bezahlen. und selbstverständlich auch die Kosten für den Rechtsanwalt

mepeisen  02.01.2017, 17:23

und selbstverständlich auch die Kosten für den Rechtsanwalt

Selbstverständlich? Wieso?

wurzlsepp668  02.01.2017, 17:31
@mepeisen

Rechnung nicht bezahlen und dann (zusammen mit vielen, vielen anderen) dafür sorgen, dass eine Firma in Insolvenz geht (gehen muß). und dann noch den Rechtsanwalt verweigern?

anscheinend bin ich zu blöd für diese Welt ....

EXInkassoMA  02.01.2017, 17:48
@wurzlsepp668

Na ja, die Forderung sollte zumindest unstrittig sein 

mepeisen  02.01.2017, 18:04
@wurzlsepp668

Ich habe nach den Anwaltskosten gefragt, die du als "selbstverständlich zu bezahlen" beschrieben hast. Nicht nach der Hauptforderung.

Rechnung nicht bezahlen und dann (zusammen mit vielen, vielen anderen) dafür sorgen, dass eine Firma in Insolvenz geht (gehen muß).

Du solltest dich mal informieren. Beispielsweise über die Zeitungsartikel, wo der Insolvenzverwalter andeutet, dass Gelder in dunklen Kanälen verschwunden sind. Wo der Insolvenzverwalter andeutet, dass ein riesiges Chaos in deren Buchhaltung existiert hat und man kaum rausfindet, wie die Sachlage bei einem Großteil der Stromkunden war.

Der Kernpunkt, warum viele Strom-Dumping-Anbieter, die nach dem Vorkasseprinzip arbeiteten, Pleite gingen war nicht etwa fehlende Zahlungsmoral einiger. Im Gegenteil: Viele haben per Vorkasse bezahlt und haben hunderte oder tausende Euros verloren, weil sie sich das ihnen zustehende Geld durch die Insolvenz plötzlich als Insolvenzgläubiger zurückholen mussten und oft bis heute kaum einen Cent je wiederbekamen.

Nein, der Hauptgrund ist und war Miss-Management und fürchterlich falsche Kalkulationen. Das war wie etwas Lotterie: Je nachdem, wie sich der Strompreis an der Strombörse hin entwickelt, haben die vielen Dumping-Anbieter entweder direkt der Pleite ins Auge gesehen, weil sie die Stromlieferanten nicht mehr bezahlen konnten oder haben sich gefreut, weil sie den Strom billiger einkaufen konnten, als die Kunden ihn bezahlt haben. Und der Strompreis an der Strombörse, wo sie sich bedient haben, hat stark geschwankt. Die Billig-Anbieter haben nie ihren eigenen Strom produziert, um so relativ unabhängig davon leben zu können.

Achja: Was hat das alles mit den Anwaltskosten zu tun? Wofür braucht der Insolvenzverwalter einen Anwalt? Noch dazu, wenn womöglich gar kein Verzug besteht (je nach Einzelfall)?


wenn du dort strom bezogen hast und die rechnungen nicht bezahlt hast wirst du das machen müssen.

mepeisen  02.01.2017, 17:23

Ist ja ganz nett. Wenn nicht die Foren voll wären mit Leuten, wo "versehentlich" die Abschlagszahlungen der letzten Jahre nicht in der Forderung berücksichtigt sind, wo irgendwelche falschen Verbräuche und falsche Strompreise angesetzt wurden usw.

Gerade hier lohnt ein genauer Blick, bevor man einfach blind etwas zahlt.

martinzuhause  02.01.2017, 17:26
@mepeisen

deswegen prüft man dann ob alles bezahlt wurde was bezogen wurde und widerspricht dann wenn es so ist.

mepeisen  02.01.2017, 18:06
@martinzuhause

Das ist aber mehr als einfach blind Rechnungen zu bezahlen, wie du es hier andeutest. Oder wolltest du anders verstanden werden?

martinzuhause  02.01.2017, 18:09
@mepeisen

man prüft jede rechnung. wurden da welche nicht gezahlt kommen da natürlich gebühren rauf nach so langer zeit

mepeisen  02.01.2017, 20:24
@martinzuhause

Dann schreibe das auch so und schreibe nicht einfach Dinge, die man falsch verstehen (muss).

Hier geht es nicht um irgendein Hobby, hier geht es um Geld, echtes Geld und um Rechtsfragen. Da sollte man sich auskennen, wenn man mitreden will...

martinzuhause  02.01.2017, 20:51
@mepeisen

wenn nicht alles bezahlt ist dann muss es natürlich noch bezahlt werden. zuzüglich mahngebühren und ähnliches. auch wenn eine firma pleite geht sollte man prüfen ob da noch was offen ist.

Hallo Mischoo, kannst Du mir was näheres zu deinem Fall schicken. Ich habe jetzt auch ein Termin beim Amtsgericht und die komplette Forderung ist eigentlich falsch. (PauliKa@gmx.de)

bulbul2  14.07.2017, 14:50

Hey Pauli, hab nächste Woche ein Termin bei Amtsgericht. Wie ist das Verfahren ausgegangen? italymustang@hotmail.de

ArminHamburg  08.11.2017, 17:53

Und wie ist das Verfahren ausgegangen gegen WHP?