Siphon hat ein Leck. Selber reparieren oder Vermieter anrufen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
gehört das schon zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters?

Zunächst: Instandsetzungsarbeiten gehören immer in die Hand des Vermieters, der Eigentümer der Installation ist.

Die Kosten dann, wenn keine Kleinreparatur vorläge oder die garnicht wirksam vereinbart wäre.

Nun kommt es darauf an: Nehmen wir an, du wohnst schon so lange in der Wohnung, so dass der Schaden allmählich durch unsachgemäße Verwendung von Rohrreiniger oder ätzenden Flüsigkeiten entstand, die die Innenverchromung oder Dichtungen zerfraßen. Dann rägst du die Handwerkerrechnung, selbst wenn dein Vorgänger da kräftig mithalf.

Nehmen wir an, du bist erst kurze Zeit Mieter, dann trägt der VM die Instandsetzung selbst. Innerhalb von 6 Monaten könnte er den Allmählichkeitsschaden von deinem Vormieter erstattet verlangen

Nehmen wir an, es wäre eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart, zahlt der VM die notwendige Erneuerung auch. Denn ein alterschwacher Siphon ist nichts, was dem häufigen Zugriff des M unterliegt und daher auch nicht unter diese Klausel fällt.

G imager761

Wenn dass Syphon bereits beim Einzug vorhanden war, dann gehört es zur Mietsache und ist auch durch den Vermieter zu reparieren.

Zu reparieren schon, aber nicht zu bezahlen, sofern der Mieter den Korrosionsschaden verursachte, etwa durch Auswaschen ätzender Haarfärbemittel oder Einsatz von Rohrreiniger.

damit Du es besser bewerten kannst: komplette Zustimmung zu imager761

Schau in Deinen Mietvertrag. Manchmal werden Kleinreparaturen dem Mieter aufgebürdet. Ansonsten ist das Sache des Vermieters, dafür kassiert er ja schließlich die Miete.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html

Manchmal werden Kleinreparaturen dem Mieter aufgebürdet.

Kleinreparaturen umfassen aber lediglich Gegenstände, "die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind": Lichtschalter, Rolladengurte, Fenster- und Türgriffe usw. und deren Instandsetzungskosten der Höhe im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach begrenzt sind.

Ein Siphon mit Korrosionsschaden fällt nicht darunter.

So etwas geht ja nicht von heute auf morgen. Hast du denn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Nur dann müsstest du das selbst zahlen.