Singen zu Hause

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

:-)

Neben Wilhelm Busch hat aber mittlerweile auch unser Gesetzgeber etwas zur Ausübung semiprofessionellen Gesangs und Musizierens gesagt: 3 Stunden täglich, ausserhalb mittäglicher und abendlicher Ruhezeiten, Sonntags und Feiertags nicht. Zimmerlautstärke KANN nicht gefordert sein, da dies bei Gesangsübungen und Übungen auf dem Instrument gar nicht eingehalten werden kann. Selbt wenn ein Kind Blockflöte übt, hören dies die Nachbarn, das kann man nicht vermeiden. Das weiß der Gesetzgeber auch. Und die Eltern müssen wegen dem hohen C auch keine Eierpappen an die Wohnzimmerwände kleben... bis Fritzchens Finger über dem Loch besser "abdichtet" und das Ganze irgendwann erträglich wird. :-) Nein, Fritzchen hat das Recht zu musizieren - und der Anfang ist halt schwer. Da müssen die Nachbarn dann durch.

Klavier, Chello, Violine, Saxophon, Querflöte, Oboe, Klarinette, Akkordeon.... die meisten Instrumente sind durch Wände und Böden nun einmal hörbar.

Singen und Musizieren wird juristisch als Grundrecht des Menschen betrachet und daher mit diesen Gesetzen generell unterstützt. Hier entscheiden also nicht die Nachbarn, ob gegeigt werden darf! ;-) Aber selbstverständlich ist zu erwarten, dass ein Musiker auf Nachtschichtler, Kranke, Alte und schlafende Kinder Rücksicht nimmt und sich hier bezüglich der Übungszeiten arrangieren kann und wird.

Auch kann man sich als Sänger für sein Training eine neutrale Möglichkeit suchen, da gibt es Gelegenheiten, die man finden kann, um nicht die volle Last der "Studien" den Nachbarn zumuten zu müssen. Ich selbst habe z.B. jahrelang den Saal eines Gemeindehauses nutzen dürfen, weil dieser nur zu bestimmten Zeiten genutzt wird und nicht voll ausgelastet ist. Das kostete nichts - und wenn der Saal besetzt war, hatte ich das Angebot, in einem der Kellerräume zu singen. Das war eine tolle Möglichkeit, für die ich sehr dankbar war. Fragen lohnt sich - und oft freuen sich die Mitarbeiter dort auch über den "musikalischen" Besuch mehrmals in der Woche! ;-)

Erlaubt sind 3 Stunden täglich außer sonntags. Gilt für Instrumente und für das Singen.

Ein ausgebildeter Sänger ist über viele Stockwerke zu hören (ich weiß von Häusern, in denen es über 8 und über 12 Stockwerke zu hören war). Man braucht also einen sehr guten Draht zu seiner Nachbarschaft. Und es kommt zum Singen ja sicher auch noch Klavier hinzu. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn - besonders mit denen oben drüber - wäre angebracht.

Ich würde dafür sorgen, nie nach 20 Uhr noch Musik zu machen und natürlich nie in der Mittagszeit, die Nachbarn möchten nämlich den Abend genießen.

Klar darfst du zu Hause singen. Wenn in einer Wohnung wohnst, solltest du auch Rücksicht auf die Nachbarn nicht am Wochenende während der Mittagsruhe Klavierspielen oder laut singen üben und ansonsten nicht länger als 1-2 Stunden am Tag.

rosehip  17.03.2013, 19:37

3 Stunden täglich. Ausserhalb der abendlichen Ruhezeit, der Mittagspause oder Sonntag / Feiertag. Dies sagt das Gesetz.

Und beim Singen und dem Üben mit Instumenten muss keine Zimmerlautstärke eingehalten werden, da die Sache ansich dies nicht "mitbringt". Würde er Saxophon lernen, ginge das auch nie in Zimmerlautstärke. Man wird seine Übungen hören, das ist nicht zu vermeiden.

bleuCherie  17.03.2013, 20:04
@rosehip

Ich hab nie was von Zimmerlautstärke gesagt.

also wenn du gut singen kannst dann dürfen sich die nachbarn freuen ,aber im ernst bis 22 uhr in zimmerlautstärke und genau da ist der punkt wo sich alle streiten,ist das haus hellhöhrig dann werden sich die nachbarn bestimmt beschwerden ,also würde ich auf alle rücksicht nehmen und die sache nicht ausreizen

Klar darfst Du zu Hause singen und Klavier spielen. So lange sich die Familie und Nachbarn nicht darüber beschweren ist das völlig OK.


Musik wird oft nicht schön gefunden, Weil sie stets mit Geräusch verbunden.

(Wilhelm Busch)