Darf ich Lieder covern?

6 Antworten

Also ich mache das immer so: Ich frage den Ersteller des Playbacks, ob ich das benutzen darf, verlinke den Link dazu in.der Infobox und schreibe in den Titel dann beispielsweise "Ellie Goulding- Love me like you do (cover by fine) also ich hatte bisher nie probleme damit :D

Woher finde ich den Ersteller des Playbacks raus? DANKE für deine hilfreiche Antwort

Meistens gibt es ja auf Youtube selbst die Kanäle die die Playbacks auch erstellen. (steht bei denen ja auch in der Kanalbeschreibung oder der Infobox ) da schreibste dann einfach eine Nachricht hin oder guckst ob da was in den Kommentaren / Infobox zu steht. :)

Danke :)

Wir haben es hier in der Regel mit zwei Gruppen von Rechte-Inhabern zu tun:

  • Gruppe 1: Die Urheber des Liedes, die Musiker und Sänder des Liedes und deren Vertragspartner, also die Komponisten, die Texter und die "ausübenden Künstler" sowie deren Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften (das ist meist die GEMA.de)
  • Gruppe 2: Die Urheber der Karaoke- oder Instrumental-Version und deren ausübende Künstler sowie deren Vertragspartner (s. o.)

Normalerweise steht auf der CD die Information, welche Gruppe Rechte hat an einer Version eines Liedes. Im Internet steht das nicht immer dabei, und es stimmt nicht immer. Jedenfalls kann man mit der gefundenen Information recherchieren, ob das Werk bei der GEMA vertreten ist. Ob dies online geht, erfährt man auf gema.de unter dem Stichwort "Recherche".

Falls ja, meldet man bei der GEMA an, was man mit was genau vor hat. Die schicken einem dann einen Vertrag und eine Rechnung.

Falls man ein Lied wirklich "covert", also selbst spielt und singt, dann entfallen die Gebühren für die ausübenden Künstler. Für diese gilt ansonsten UrhG § 78 Öffentliche Wiedergabe:

"(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung

1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),

2. zu senden, es sei denn (...)

(2) Dem ausübenden Künstler ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn (...)

(3) Auf Vergütungsansprüche nach Absatz 2 kann der ausübende Künstler im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden."

Also selbst wenn ein Musiker im Internet oder persönlich versichert, "Meine Version könnt ihr alle gratis verwenden", ist das nicht rechtsgültig.

Gruß aus Berlin, Gerd

Niemand wird dich verklagen,wenn du ein Cover bei youtube o.ä.hochlädst,solange du keine kommerziellen Interessen verfolgst. Schlimmstenfalls wird der Upload gelöscht. Gib immer mit an,dass du nicht Urheber bist. 

Gib immer mit an,dass du nicht Urheber bist.

Das bringt natürlich gar nichts!

@GammaFoto

Gebietet aber der Anstand :-) 

@ButlerJames

Wenn heute Jemand ein Auto klaut hängt er auch keinen Zettel dran "gehört mir nicht"… Anstand hin oder her…!

@GammaFoto

Der Vergleich hinkt.

Kann man irgendwie schlecht vergleichen...

Der Text ist ja nur nicht deins. Covern kannst du, da gibt es keine Probleme. Sagen, dass du diesen Text gemacht hast, darfst du nicht. 

Wenn ich in die Videobeschreibung reinschreibe, dass der Text von z.B. Nickelback ist, passt das oder. kann ich aber im Titel reinschreiben: Felix R. - What Are You Waiting For [COVER] Würde das so passen?

so einfach ist das nicht! "Covern" würde auch bedeuten, dass man die Musik neu einspielt. Wenn man, wie in der Frage beschrieben, die Original Musik verwendet, dann darf man das nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers!

Wenn man die Original Musik verwendet, dann ja. Ich bin davon ausgegangen nur die Melodie zu verwenden und das ganz Einzusingen. 

ja geht, wenn du es ins Internet stellst schreibst du einfach dazu Cover, Copyrights bei den Urhebern Copyrights remain at Audithors, kompliziert wird es nur wenn es um öffentliche Auftritte geht dann muss glaube der Veranstalter der Eintritt nimmt eine Gema Gebühr abführen, Probleme gibt es nicht bei nachgesungenen Sachen weil das ja jeder machen könnte

Erlaubnis gibts bei den Plattenfirmen die die Vermarktungsrechte innehaben da sich zu erkundigen dauert etwas