Sind Polizisten verpflichtet,ihren Polizeiausweis auch außerhalb ihrer Arbeitszeit immer bei sich zu haben?

5 Antworten

Ob sich die Polizei ausweisen muss ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Ländern gilt das Tragen einer Uniform als ausreichend, um sich als Polizeibeamter zu identifizieren (nicht bei Beamten in zivil); in anderen Ländern muss der Dienstausweis vorgezeigt werden, wenn dies die Maßnahme nicht gefährdet. Das Nichtvorzeigen dieses Ausweises macht eine Polizeimaßnahme jedoch nicht direkt rechtswidrig.

Ob die Polizei verpflichtet ist sich auszuweisen oder nicht, hängt ebenfalls von dem betroffenem Bundesland ab. Meistens besagt die Regelung, dass Polizisten immer einen Dienstausweis dabei haben müssen. Wird eine Person kontrolliert und verlangt diese den Ausweis, muss er vorgezeigt werden, wenn die Situation es erlaubt, bei Polizisten in Zivil auch unaufgefordert.

"Beamte in Zivil, die nicht als Polizisten erkennbar sind, müssen ihrerseits auch nicht als Beamten angesehen werden. Sollten Zweifel daran bestehen, ob es sich um echte Polizisten handelt, empfehlen viele Polizeistellen, die Polizei einfach anzurufen und nachzufragen; im Zweifel auch über die Notrufnummer 110 (vgl. z.B. pd-lg.polizei-nds.de). GGf. kann so auch der Name der ermittelnen Beamten herausgefunden werden, wenn sie diesen nicht nennen wollen."

...ich denke nicht! Welchen Grund sollte es dafür geben? Job ist Job und Freizeit ist Freizeit!

Nein.
Aber wenn die die Dienstwaffe in der Freizeit führen ist es Pflicht.

Polizisten müssen sich bei Amtshandlungen grundsätzlich als Beamte ausweisen, solange dies die polizeiliche Maßnahme nicht behindert. Der Inhalt dieser Ausweispflicht von Polizisten ist wiederum in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Den Dienstausweis müssen aber nur die Zivilbeamten auf Verlangen vorlegen. Bei Streifenpolizisten reicht dagegen die Uniform aus, um sie als Dienstkraft der Polizei auszuweisen. – Quelle: https://www.express.de/26146758 ©2018

nicht dass ich wüsste, mit Ausweis können Die sich im Fall der Fälle jederzeit in den Dienst versetzen.