Private Waffe als Polizist außerhalb des Dienstes tragen?

2 Antworten

Polizisten dürfen - nach Ende der Ausbildung - ihre Dienstwaffe führen.

Sowohl im Dienst, als auch in ihrer Freizeit. Polizeibeamte sind bezüglich Dienstwaffen vom Waffengesetz ausgenommen. Alle deutschen Polizeien erlauben per Dienstvorschriften das private Führen der Dienstwaffe.

Waffenbesitzkarte sagt schon das Wort. Du darfst sie besitzen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit tragen.

Polizisten dürfen in der Ausübung ihres Amtes eine Dienstwaffe tragen. Diese wird bei Beginn aus einem gesicherten Tresor entnommen und bei Dienstende wieder verschlossen.

LG
shadowflake