Sind Penisbilder auf Nachfrage strafmündig?

6 Antworten

§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)

1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

ImYakuZaa 
Fragesteller
 17.01.2018, 23:58

Gilt das auch wenn beide minderjährig sind?

vbnm100  17.01.2018, 23:59
@ImYakuZaa

Aber sicher - aber wieso sollte die dich jetzt anzeigen?

Wusstest du denn, dass sie erst 13 ist?

IanGaepit  18.01.2018, 00:17

Mit § 184 StGB machst du ihm ja fast noch Hoffnungen. Beim Alter des Mädchen würde theoretisch §176 StGB auf ihn zu kommen und der Handlung.

§176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer [...]
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.


Wo bei ich natürlich die Behandlung solcher Fälle im Jugenstrafrecht nicht kenne.

vbnm100  18.01.2018, 00:20
@IanGaepit

stimmt da haben Sie natürlich Recht - wobei ich da die Schwierigkeit beim Vorzeigen und Einwirken sehe.

In dem Sinne würde ich den § 184 StGB hier zuerst als Auffangtatbestand ansehen.

vbnm100  18.01.2018, 00:29
@IanGaepit

Ich korrigiere mich - Sie haben Recht.

Eine Handlung kann nicht strafmündig sein! Dieser Begriff bezeichnet im Volksmund die Schuldfähigkeit von Straftätern!

Kommt drauf an wie groß er ist..

VariousArtist  17.01.2018, 23:52

Ich schwör es war ein Klopper. Der war so groß, dass er schon die Dateigröße des Bildes beeinflusste, damit den Speicher des Handys zerstörte und das Handy nicht mehr bootet. Ergo -> mutwillige Zerstörung fremden Eigentums

KompliziertMhh  17.01.2018, 23:54
@VariousArtist

😂😂😂 hahaha Made my day danke

Penisbilder sind nie strafmündig, Handlungen auch nicht.

Nein, weshalb auch? Du bist ihrem Wunsch nachgekommen, es bestand von keiner Seite aus ein Zwang. Allerdings, in welch einer Welt leben wir, dass wir fremden und dann auch noch so jungen Menschen, Nacktbilder via Instagram schicken? ..