Schwarzfahren bei Minderjährigen

4 Antworten

Hätte er sich in den Direktflug nach New York gemogelt, würde man ihm unterstellen, dass er die Tragweite seiner Entscheidung nicht begriffen hat. Aber Schwarzfahren im Nahverkehr, wo es um "ein paar Euro" geht? Willst du, dass man 14-Jährigen keine T-Shirts oder belegte Brötchen verkauft ohne Erlaubnis der Eltern? Nee, das hat er mit 14 schon kapiert (wie der 13-Jährige übrigens auch, aber Gesetz ist Gesetz) und 40€ kann er im Zweifel mit Flaschensammeln verdienen, macht euch da mal keine Hoffnungen!!!

Aber auf Wikipedia steht......

So ist das mit Wikipedia. da kann jeder alles, was er möchte, reinschreiben. Man darf Wiki nicht als alleinigen Wissenslieferanten nutzen, sondern muss immer zusätzlich bei anderen Quellen querchecken. In Wiki steht viel Müll. Falsch ist definitiv dein Satz: ...das Personen bis 18 Jahre nicht von dem Verkehrsunternehmen zur Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden können...." Jeder, der in ein Öffi steigt, akzeptiert die Beförderungsregeln. Und wenn er vertragsbrüchig wird, wird er zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeldes gezwungen, und wenn es letztendlich die Eltern sind, die das bezahlen. Warum wohl gibt es das Jugendstrafrecht?

ja aber da man erst ab 18 voll vertragsmündig ist kann man ohne Zustimmung der Eltern laut dem Gesetz keinen Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen ohne Zustimmung der Eltern eingehen. Somit muss man dann doch auch kein erhöhtes Beförderungsgeld bezahlen oder ?

@feuerteufel64

Sobald du in das Offi steigst, hast du einen Vertrag abgeschlossen.

@wiki01

Ja, einen schwebend unwirksamen nach §108 BGB

@wiki01

ja aber da ich noch nicht 18 bin kann ich diesen Vertrag nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Und wenn meine Eltern mir kein Einverständnis gegeben haben muss ich auch kein erhöhtes Beförderungsgeld bezahlen.

Der zitierte Satz ist definitiv nicht falsch, da ein beschränkt Geschäftsfähiger weder ausdrücklich noch stillschweigend Beförderungsbedingungen akzeptieren kann.

Allerdings ist ein 14-jähriger strafmündig und kann bei Verweigerung der Zahlung der 40€ strafrechtlich belangt werden. Deshalb kann er vor die Wahl "erhöhtes Beförderungsentgelt freiwillig zahlen" oder "strafrechtliche Ermittlungen und ggfs. Gerichtsverfahren" gestellt werden.

der link in der Frage geht irgendwie nicht. Ihr müsst ihn kopieren und dann einfügen

Aber auf Wikipedia steht das Personen bis 18 Jahre nicht von dem Verkehrsunternehmen zur Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden können da sie nur beschränkt geschäftsfähig sind.

Wenn man auf seine Ausdrucksweise achtet und seinen Text einigermaßen sinnvoll gestaltet, kann man auch schreiben, dass das Pentagon am 11. September von Aliens beschossen wurde.

Glaub doch nicht immer, was auf Wikipedia steht.

Mit 13 & 14 solltet Ihr schon wissen, dass man öffentliche Verkehrsmittel nicht einfach so benutzen kann, sondern dafür auch etwas bezahlen muss. Bei einem 5 jährigen Kind könnte man noch sagen, dass es sich nicht darüber bewusst war, dass man dafür zahlen muss... aber mit 13?

Einfach die 40€ bezahlen & die Sache hat sich.

Wir wussten das schon bloß hatten leider kein Geld dabei und wussten nicht wie wir nach Hause kommen sollten.

@feuerteufel64

Ja, kann passieren.

Deswegen: einfach das erhöhnte Beförderungsentgelt bezahlen & fertig.