Sind Kinderzuschlag und Kinderbetreuungszuschlag (bei Studenten) das Gleiche?

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Was es für Betreuungszuschläge gibt für deine Kinder, falls du welche hast, weiß ich nicht - könnte aber z.B. beim BaföG eine Rolle spielen. Frag auch mal beim Jugendamt. Kinderzuschlag (von der Familienkasse) erhalten Kindergeldberechtigte einkommensschwache Eltern von Kindern bis 25 (also vielleicht auch noch für dich), wenn sie wegen dieser Kinder und deren Bedarf an Wohnung und sonstigem Unterhalt in die HartzIV-Bedürftigkeit rutschen würden. Wenn du Kinder hast, könntest du ihn evtl. auch beantragen, wobei das für Studenten anders geregelt ist als normal.

kinderzuschlag bekommen die eltern so wie kinder geld du bekommst wendann den betreuungszuschlag. es ist also (AUCH BEI STUDENTEN) das gleihe du bekommst aber sicher auch trinkgeld. wenn es nicht passt hab ich dich falsch verstanden.

AndreasPapier  29.04.2010, 12:48

Bitte lerne erst mal schreiben und bringe nicht staatliche Sozialleistungen mit Trinkgeld durcheinander!

Bin auch gerade, mich auf diesem Gebiet zu informieren, da ich zum WS anfangen werde mit drei Kindern zu studieren. Beim bafög erhalte ich den Kinderbetreungszuschlag und mit meinem Nebenjob / Minijob würde ich über die Mindesteinkommensgrenze kommen. Mir würde dann ja auch der Kinderzuschulag von der Familienkasse zustehen. Ich werde mich in den Nächsten Tagen bei der Familienkasse informieren.