Aufhebungsbescheid Alg2 und Kinderzuschlag

1 Antwort

NEIN,musst du nicht neu stellen !!!

Nur wenn der Bescheid schon abgelaufen wäre und du keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hättest. Der Aufhebungsbescheid hat da keinen Einfluss drauf,so war es zumindest bei mir,als ich von ALG - 2 dann auf Übergangsgeld von der Rentenkasse wechselte.

Dann habe ich auch einen Aufhebungsbescheid bekommen,da ich dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hatte und während des Bezuges meines Übergangsgeldes,bekam ich trotzdem meine Unterlagen für die Weiterbewilligung zugeschickt.