Finanziertes Auto bei Kinderzuschlagsantrag angeben?
Hi ihr Lieben! Ich habe eine allgemeine Frage zum Kinderzuschlag: leeeeeider kommen wir für ein paar Monate in den Genuss (natürlich ironisch gemeint) - zum Glück nicht so lang!
Wir fahren ein finanziertes Auto, welches wir im Januar „gekauft“ haben, nichts besonderes.
Wir haben damals einen Betrag angezahlt und zahlen noch einen ordentlichen ab. Die monatliche Rate Betrug ab Januar bis jetzt 180€ monatlich.
Und jetzt meine Frage: da das Auto ja wegen der Finanzierung nicht unser Eigentum ist sondern der Bank gehört (die haben ja auch den Fahrzeugbrief) - wie wird das dann gehandhabt? Muss ich das Auto angeben? Im Antrag wird nach eigenem Vermögen gefragt - und das Auto gehört ja wie gesagt der Bank.
Andererseits bin ich mir nicht sicher, denn: einen Teil haben wir ja bereits abbezahlt - zählt dieser Teil nun als Vermögen? Weiß jemand, ob und wie ich mir das ausrechnen kann?
Danke im Voraus und liebe Grüße!
2 Antworten
Der Fahrzeugbrief ist übrigens kein Nachweis des Eigentums. Das ist ein beliebter Irrtum. Der Halter ist lediglich der gegenüber den Behörden Verantwortliche.
Der Kaufvertrag ist entscheidend.
Der begründet das Eigentum, nicht der Fahrzeugbrief oder richtiger: Zulassungsbescheinigung Teil 2, siehe dazu https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Das steht übrigens auch dortselbst im KFZ Brief so drin. Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/wer-ist-eigentuemerbesitzer-des-fahrzeugs
und das Auto gehört ja wie gesagt der Bank.
Vermögensrechtlich gesehen ist es trotzdem Dein / Euer Auto, denn es läuft auf "Euren" Namen. Und Schulden interessieren bei Transferleistungsanträgen niemanden.
( Ansonsten bedenke - selbst seit Januar d.J. ist der Fahrzeugwert gesunken. )
Danke dir für die Antwort! :)
Was genau bedeutet das nun: Schulden interessieren bei Transferleistungsanträgen niemanden? Heißt das, ich muss das Auto angeben, es verschlechtert jedoch unsere Situation? Oder ich muss es abgeben aber es ist irrelevant, da das Auto finanziert ist und nur zu einem geringen Teil uns gehört bzw der Bank gehört?
Ich übertrage jetzt "zum etwas besseren Verständnis" - würdet Ihr Hartz 4 beantragen - würde es auch niemanden interessieren, dass das Auto noch nicht abbezahlt ist. Es ist auf Euch zugelassen und gehört damit Euch ( auch wenn wie hier die Bank einen Eigentumsvorbehalt geltend macht ).
Und ja - selbstverständlich müsst Ihr das Auto - als Vermögenswert - angeben.
Inwiefern ist der Kaufvertrag entscheidend?