widerspruch beim kinderzuschlag
ich habe 4 töchter ( 18,17,10,6 ) bis zum mai bekam ich kinderzuschlag für drei kinder da die 18 jährige tochter ausgezogen ist teilte ich dem arbeitsamt mit das nur noch die beiden kleinen zu unserem haushalt gehören worauf mir der kinderzuschlag komplet gestrichen wurde mit der begründung das mir das kindergeld der beiden großen als einkommen angerechnet wird.da ich den beiden großen das geld immer in bar gegeben habe gibt es über die weiterleitung keine belege.ich habe widerspruch eingelegt und eidesstattliche versicherungen der beiden beigefügt das ich das kindergeld seit ihrem auszug aus der elterlichen wohnung weitergeleitet habe.wer kann mir sagen wie lange so ein widerspruchs- verfahren dauert und wenn ich recht bekomme den kinderzuschlag nach gezahlt bekomme
1 Antwort
Typisch Familienkasse (zumindest manche sind so!)!
Also: Widersprüche sollten nach wenigstens 6 Wochen eine Antwort zur Folge haben, dass daran gearbeitet wird. Dann kann es noch viele Nachforderungen von Belegen und Unfähigkeiten diese zu lesen geben und das kann durchaus ein halbes Jahr dauern. Wenn es zu lange dauert, kannst Du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einlegen (kostenfrei!). Wenn Du einen Widerspruchsbescheid hast (lass Dir auf jeden Fall auch alle Berechnungen dazu schicken und prüfe die penibel!), kannst Du dagegen ebenfalls Klage beim Sozialgericht kostenfrei einlegen (siehe "Rechtsbehelfsbelehrung"). Und da Du nicht reich bist (sonst würdest Du ja keinen KiZ beantragen), kannst Du Dir für diese rechtlichen Dinge sogar die Hilfe eines Anwalts auf Staatskosten in Anspruch nehmen (Stichwort: Prozesskostenhilfe)! Der Staat schützt also seine Bürger selbst vor sich und seiner Verwaltung - und das ist auch nötig oftmals! Ich weiß aber von Fällen, wo nach über einem Jahr doch noch etliche tausend Euro nachgezahlt wurden - und die Folgebewilligung wird dann natürlich auch leichter. Viel Glück und Geduld!