Mutter erhält Kindergeld + Kinderzuschlag und behält es

6 Antworten

Sie kann einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) (Internetseiten der Arbeitsagentur) stellen, wenn sie 18 ist und sich selbst versorgt. Sie muss also tatsächlich bei den Eltern ausgezogen sein.

Sie würde das Kindergeld für sich bekommen, sogar anteilig, falls die Eltern Unterhalt unterhalb des Kindergeldes an sie zahlen. Ab Abzweigungsantrag wird die Zahlung des Kindergeldes für sie an die Eltern eingestellt und die Eltern werden befragt. Die Abzweigung erfolgt, wenn tatsächlich kein Unterhalt gezahlt wird oder unterhalb des Kindergeldes. Es kommt nicht darauf an, ob die Eltern zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Die Eltern sind und bleiben die Bezugsberechtigten für das Kindergeld. Es wird nur teilweise an eine andere Person gezahlt. Daher wäre es besser, Kind und Eltern einigen sich, weil bei den Eltern auch Gehaltsbestandteile an der Zahlung hängen können.

"Ihre Familienkasse müssen Sie insbesondere unverzüglich benachrichtigen, wenn: ...

Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen,..."

"Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen." Internetseiten der Arbeitsagentur

Kindergeldzuschlag bekommen sie,weil sie noch andere unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt haben,damit hat die Freundin nichts zu tun !

Wenn sie von ihren Eltern keinen Unterhalt bekommt ( Unterhaltspflicht in der Erstausbildung ) der min.die Höhe ihres Kindergeldes haben muss,dann kann sie sich aus dem Internet einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes ausdrucken lassen ( Internetseite der Agentur für Arbeit / Familienkasse ) oder sie ruft bei der zuständigen Kasse an und lässt sich einen Antrag zuschicken.

Sie muss dann schon belegen können,das sie nicht mehr zu Hause wohnt,am besten ginge das,wenn sie eine Ab / Anmeldung in Kopie beilegen könnte. Am Telefon kann man so etwas nicht klären,also einfach einen Antrag stellen und auf Antwort warten.

Die Eltern bekommen Kinderzuschlag für meine Freundin UND für die weiteren Kinder! Habs doch schwarz auf weiß gesehen.

@Go1djunge

Den würde deine Freundin aber nicht bekommen,weil der dann den Eltern nicht mehr zustehen würde,wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt,den Auszug hätten die Eltern mitteilen müssen !

Wenn sie also nicht mehr da angemeldet ist,dann würden die Eltern meines wissen zu unrecht den Zuschlag für sie beziehen.

@isomatte

Genau das meine ich ja. Endlich jemand der es verstanden hab was ich meine. Könnte ich das beim Finanzamt melden? Weil meine Freundin hat kaum zeit wegen schule + nebenjob. Und die Eltern wollen das nicht melden.

@Go1djunge

Deine Freundin kann einen Abzweigungsantrag (Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes) stellen und in einem Begleitbrief die Verhältnisse schildern. Für die Auszahlung des Kindergeldes (Steuervergütung) kommt es nicht darauf an, wo sie gemeldet ist, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse. Ist sie aber tatsächlich dauerhaft umgezogen, verstößt sie gegen das Meldegesetz, wenn sie sich nicht ummeldet, falls sie das noch nicht getan hat. Hier nimmt man es aber nicht so genau, wie mit den Steuergesetzen.

Haben die Eltern den Zuschlag zu Unrecht bezogen, kümmert sich die Familienkasse darum.

Hallo,

Deine Freundin kann durchaus das Kindergeld, das ihr zusteht, verlangen, aber dieser Kinderzuschlag wird nur wegen "zusätzlicher" Kinder (also ihre Geschwister) ausgezahlt. Sie würde das Kindergeld bekommen können, aber nicht den Zuschlag.

Kindergeld wird nur über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlt, wenn man in der Ausbildung ist...

Vorsprechen bei der Kindergeldkasse wäre vielleicht hilfreicht...

Emmy

Hallo,

werden Leistungen zu unrecht bezogen, werden diese natürlich zurückgefordert.

Wird da auch eine Strafe dabei sein?

@Go1djunge

Gerade Sozialbetrug wird in Deutschland sehr kritisch gesehen, natürlich können also auch empfindliche Strafen ausgesprochen werden.

Ich kenne einen Fall bei dem über Jahre Wohngeld zu unrecht bezogen wurde, die Bezieher würden sich heute den Tag der Entscheidung herbeiwünschen und dann sicher anders entscheiden.. hier kennt der Staat kein Pardon und das wie ich finde, vollkommen zu Recht.

@Quasimo

Okay gut. Kann ich da denn einfach hin gehen und sagen meine Freundin wohnt bei mir und nicht bei den eltern.? Oder muss ich das beweisen

@Go1djunge

Du kannst schon mal gar nichts machen. Es ist auch zu beweisen, per Meldung beim Einwohnermeldeamt.

Sozialbetrug ist hier auch noch nicht zu erkennnen. Kindergeld ist im Allgemeinen eine Leistung, die den Eltern zu steht, dafür müssen die Eltern aber Unterhalt leisten.

Tun sie es nicht und das Kind wohnt nachweisbar nicht mehr im Elternhaus, dann kann das Kind die Abzweigung (so wie isomatte beschrieben hat, beantragen. Deine Freundin müsste auch Ü18 sein.

Das sollte deine Freundin dringendst tun.

@ellaluise

Es ist ja auch von Kinderzuschlag die Rede..

Das die Eltern es beziehen obwohl meine Freundin dort nicht mehr wohnt

Deine Freundin kann bei der Kindergeldkasse einen Abtretungsantrag stellen.

Einfach mal dort anrufen und nachfragen, wie sie dabei am besten vorgehen soll.

Wenn sich die Eltern sperren, dann sind sie ihr gegenüber auf jeden Fall unterhaltspflichtig!

Meine Freundin hat den Antrag gestellt. Aber dann auch das Kindergeld für die Geschwister auch erhalten