Sind Katzenaugen seitlich am PKW-Anhänger Vorschrift?

4 Antworten

Aus StVZO §53 (4) (...) Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

erbsenzaehler 
Beitragsersteller
 10.05.2007, 21:49

Danke für die Mühe, aber ich hatte nicht nach Rück- sondern nach Seitenstrahlern gefragt.

siehe stvzo § 51,seitliche kenntlichmachung !

genaugenommen ist es § 51 a !

Fahr weiter , wenn Du angehalten wirst , stell Dich dumm , nach dem Motto ; muss gerade erst abgefallen sein bzw. ist wohl letzte Nacht geklaut worden . Dann würde ich mir ein neues Teil besorgen , kostet nicht die Welt .