Roller mit Anhänger?

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Grundsätzlich ist es mal so, daß ein Anhänger für ein Moped im Prinzip den gleichen Anforderungen entsprechen muß, wie für ein Motorrad. Ist aber auch Baujahrsabhängig......, jeh neuer, desto strenger die Vorschriften.

Ich hatte mir mal eine Auflistung bein TÜV besorgt, ist aber Stand Juni 2007 und ohne Gewähr.

Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm

Hauptuntersuchung: Nein

Steuerpflicht: Nein

Versicherungspflicht: Nein

Zulassungspflicht: Nein

Betriebserlaubnispflicht: Ja

Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades

Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen

Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben

Bremsen: Nein

Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2

Zugeinrichtung: Nicht selbsttätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich

Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)

Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja

Begrenzungsleuchten: Nein

Rückstrahler Seite: Ja

Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler

Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.

Fahrtrichtungsanzeiger: Nein

Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte

Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.

Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen

Selber bauen oder einen vorhandenen Hänger umbauen geht also grundsätzlich, normaler Fahrradanhänger ohne Umbauten dürfte wohl in den meisten Fällen nicht gehen.

Hallo Velodog,

danke, das war mal eine richtig gute Antwort. Damit weiß ich, dass ich meinen Fahrradanhänger nicht nutzen kann, denn der ist von Lidl und hat keine ID-Nummer, keine vorgeschriebene Kupplung und auch andere vorgeschriebene Dinge lassen sich da nicht installieren.

Gruß Hutt

Bei Motorrädern und Rollern sieht man gelegentlich schon mal Anhänger.Bei den größeren Modellen (also Motorrädern mit großem Kennzeichen) legt der TÜV Wert darauf, daß die Anhängerkupplung (Befestigung am Fahrzeug) zugelassen ist, also von der Bauart her. Das wird dort also vom TÜV überprüft. Ein eigenes Kennzeichen haben nicht alle Anhänger, aber viele.

Wenn Du Dir also eine Anhängerkupplung an Dein Fahrzeug anbaust, kann es sein, daß Du diesbezüglich mal von der Polizei kontrolliert wirst (da Du ja nicht zum TÜV mußt). Von daher solltest Du Dir schon eine zugelassene Verbindung zum Anhänger besorgen. Ein eigenes Kennzeichen halte ich nicht für notwendig, empfehle aber entsprechende Beleuchtung (auch hinsichtlich der Polizei).

wenn Du nicht auf "Funnyboy" verweisen möchtest, warum rufst Du morgen früh nicht einfach bei Deiner Versicherung an, die wissen es doch!!! Stattdessen schreibst Du Roooomanee...gähn

Hater...?

Ich wollte eigentlich Antworten mit einem Quellennachweis, aber kein Meinungen hören, denn selbst wenn du bei der Polizei anrufst und die Ordnungshüter fragst bekommst du genau so viele verschiedene Antworten wie du Leute fragst.... nur selbst da kennt keiner die gesetzlichen Grundlagen. Das genau war die Frage und dazu konntest du leider auch keinen wirklich hilfreichen Beitrag leisten. Schade.

Der Anhänger muss vom TÜV abgenommen werden, benötigt genau so wie das Zugfahrzeug Versicherungsschutz, wenn öffentliche Straßen befahren werden sollen.

quatsch