Warmmiete incl. Heizkosten und Gas-Etagenheizung?

5 Antworten

Üblicherweise hat bei einer derartigen Konstellation der Mieter beim Energielieferanten einen eigenen Vertrag und zahlt monatliche Abschläge an diesen. Wenn es bei Dir also so gehandhabt wird, dass der Vermieter die monatlichen Abschläge zahlt ist das erst einmal rein rechnerisch o.k., weil er vermutlich den monatlichen Abschlag in die Warmmiete eingerechnet hat.

Probleme könnte es dann geben, wenn es eine Erstattung bei der Jahresendabrechnung gibt, weil die wird er wohl kaum an Dich weiterleiten.

Der Vermieter hat selbst aber ein Problem, wenn es eine Nachforderung gibt, weil dann hat er gegen Dich als Mieter wegen der vereinbarten Bruttowarmmiete eigentlich keinen zusätzlichen Zahlungsanspruch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In einer Wohnung mit eigener Gasversorgung für Heizung und Gasherd kann es keine "Bruttowarmmiete" (rechtsirriger Begriff) geben. In der Gesamtmiete sind alle Betriebskosten außer Kosten für Heizung, Warmwasser und Wartung der Therme enthalten.

Die Heizkosten sind (von ein paar wenigen Ausnahmefällen abgesehen) immer nach der Heizkostenverordnung, also verbrauchsabhängig abzurechnen. Eine pauschale Warmmiete wäre somit unzulässig.

Die nun in deinem Fall damit umgegangen werden kann, lässt sich leider nicht pauschal beantworten, es kommt auf einige Dinge an. Falls die Betriebskosten bei dir eine Vorauszahlung sind, dan hast du eh keinen Nachteil, denn dann kommt ja eine jährliche Abrechnung. Ferner müßte man die Wohnsituation anschauen. Ist es eine WG, oder ein Haus mit 2 Wohnungen, wo auch der Vermieter mit drin wohnt.

Unter Umständen kann es auch sein, dass dir von der Miete etwas abgezogen werden muss für die Heizkosten, die der Vermieter zugesagt hat. Aber das kann man nicht ohne Kenntnis des Mietvertrags sagen.

... nö, ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Kollege so etwas unzulässiges macht und auch noch in eine Urkunde bringt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das so im Mietvertrag steht, läuft der Gaszähler weiterhin auf Deinen Vermieter. Er bekommt die Rechnung und Du hast schon über die Miete bezahlt.

Um aber sicher zu gehen, würde ich doch einfach mal den Vermieter fragen.

das musst Du Deinen Vermeiter fragen - üblicherweise muss der Mieter das Gas selbst anmelden und bezahlen ....