Sind Geldstrafen von Gehalt abhängig?

8 Antworten

Wenn du das Geld erhalten "sollst", dann ist das keine Geldstrafe, sondern Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld. Und die Summe derer Ansprüche richtet sich nach dem finanziellen und seelischen Schaden. Bei einer Geldstrafe berechnet sich die Höhe eines Tagessatzes durchaus auch aus dem Einkommen. Die Geldstrafe fließt aber in die Staatskasse und nicht in deine eigene.

SirDylan 
Fragesteller
 10.05.2014, 15:35

Ich glaube er musste das der betroffenen Person zahlen

Und nun stelle ich mir die Frage, ob es auf das Gehalt ankommt dass der Verursacher( in diesem Fall seine Eltern) verdienen.

Wieso "seine Eltern"? Die haben dir den Arm doch nicht gebrochen und ganz sicher auch nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Eltern haben also rein gar nichts mit der Sache zu tun.

Wie dir von anderen auch schon erklaert wurde, hat dein Schadensersatzanspruch auch absolut gar nichts mit einer Geldstrafe zu tun. Von einer Geldstrafe siehst du naemlich als Geschaedigter nicht einen einzigen Cent.

a) Schadenersatz/Schmerzensgeld sind keine Strafen, sondern zivilrechtliche Angelegenheiten. Der Schadenersatz richtet sich nach dem entstandenen Schaden.

b) Geldstrafen bemessen sind nach Tagessätzen. 1 Tagessatz entspricht einem dreißigstel eines Monatsnettogehalts. Von daher sind Geldstrafen durchaus vom Gehalt abhängig.

Die Geldstrafen sollten jeden, der eine Straftat begeht, gleichermaßen stark betreffen. Das kann nur erreicht werden, wenn sich die zu leistende Strafe nach dem Lohn/Vermögen richtet.

Das ist allerdings ein Zivilprozess,da wird das nicht so ablaufen,denn wenn mir ein Hausmeister den Arm bricht,bekomme ich etwas Schmerzensgeld,wenn mir Bill Gates dem Arm bricht,bekomme ich keine 4 Millionen.nur damit er bestraft wird,da kann ich mich ja gleich regelmäßig mit Promis prügeln,kommt bestimmt viel für mich raus.

Dein Schmerzensgeld/Schadenersatz richtet sich demzufolge nicht nach dem Einkommen/Vermögen des Täters.

Schadensersatzforderungen werden nur nach dem tatsächlichen Schaden unabhängig vom Verdienst im Zivilprozess berechnet, während verhängte Geldstrafen in Strafprozessen in Form von Tagessätzen nach dem durchschnittlichen Einkommen verhängt werden. In Deinem Fall wurde Dir das Geld wahrscheinlich vor allem als Schmerzensgeld zugesprochen, eine Geldstrafe hätte gegen den Schädiger als Minderjähriger gar nicht verhängt werden können, dort beginnen die Strafen mit Sozialstunden.