Täter zahlt schmerzensgeld nicht?

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Hallo :)

Zunächst muss erst einmal gefragt werden wofür diese 250,- Euro sind. Stammen sie aus einer Schuld in Form einer offenen Rechnung bzw. Schadensersatz oder aus einer unerlaubten Handlung zum Beispiel Schmerzensgeld bei Körperverletzung ?

Bei normalen Ansprüchen kannst Du einen Anwalt, bzw. Gerichtsvollzieher beauftragen. Doch wenn nichts zu holen ist und derjenige eine Privatinsolvens macht sehe ich da nur wenig Chancen an dein Geld zu kommen.

Etwas anderes ist es bei Ansprüchen aus "unerlaubten Handlungen". Ist es ein Schadensanspruch aus einer Straftat heraus, so hast Du 2 Möglichkeiten.

1. Die Pfändungsfreigrenze kann gerichtlich herabgesetzt werden.

2. Eventuell sind Auflagen mit der Zahlung verbunden. Auf jedem Fall das Gericht darüber informieren.

Im Übrigen, bei einer Privatinsolvens werden Zahlungsverpflichtungen aus "unerlaubten Handlungen" nicht berücksichtigt.
Das bedeutet, Schmerzensgeld oder ähnliches muss dann trotzdem gezahlt werden. Bei anderen Ansprüchen wie z.B. offene Rechnungen oder ähnliches zählen mit rein....

Also musst Du zunächst erstmal seien finanziellen Verhältnisse prüfen lassen durch einen GV. "Eideststattliche Versicherung".

Doch zuvor würde ich denjenigen darauf hin weisen das Du dies beabsichtigst und ihm eine Frist setzen.

Lg

B.L.

Falls der Täter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde könnte die Zahlung des Schmerzensgeldes sogar eine Bewährungsauflage sein.

Auf der anderen Seite hast Du mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für einen vollstreckbaren Titel.

Du kannst mit dem Urteil einfach zur Rechtsauskunft des Amtsgerichtes gehen, wenn Du es nicht vom Anwalt machen lassen willst, was ich Dir empfehlen würde.

Das Urtril wurde dir bestimmt schriftlich zugestellt. Mit dem Aktenzeichen darauf bei dem Sachbearbeiter/telefonzentrale im Gericht anrufen und dich informieren was du tun kannst. Alternativ ist d Rechtsanwalt (falks du einenen hast) zuständig.

Du kannst ihn anmahnen und das Geld fordern. Sollte er nicht zahlen  besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Mahnbescheid und dann Vollstreckungsbescheid zu stellen.

Mit deinen Aktenzeichen kannst du dich mit deinem Problem an das Gericht wenden. Dort wird man dir weiterhelfen. Liebe Grüße von bienemaus63