Sind falsche Angaben im Lebenslauf eine Straftat?

11 Antworten

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Einen vergleichbaren Prozess hatte ich bereits führen dürfen. Falsche Angaben im Lebenslauf oder eben auch in einem Zeugnis können arbeitsrechtlich zum einen dem Arbeitgeber das Recht geben, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Zum anderen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sogar anfechten. Ohne zu sehr in juristischen Details zu gehen ist allerdings Voraussetzung, dass die falschen Angaben ursächlich für den Abschluss des Arbeitsvertrages waren. Sucht ein Arbeitgeber bewusst etwa einen Mitarbeiter mit einer durchgehenden und langjährigen vorhergehenden Beschäftigung und der Mitarbeiter kaschiert dies, kann dies das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bzw. Anfechtung geben.

Es kommt allerdings darauf an, was für ein Arbeitsverhältnis du hast und ob die falschen bzw. unrichtigen Angaben auch wirklich kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrages waren. Dies ist nicht selbstverständlich.

Eine strafrechtliche Relevanz die auch tatsächlich strafrechtlich verfolgt wird sehe ich eher nicht. Infrage kommen könnte ein Betrugstatbestand. Aber hier müsste ein Staatsanwalt schon sehr konstruieren und an einer entsprechenden Strafverfolgung dürfte auch kein Interesse bestehen.  Was die strafrechtliche Schiene angeht würde ich mir keine vertieften Gedanken machen.

Sollte allerdings eine Kündigung ausgesprochen werden, muss innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam. Solltest du diesen Schritt gehen müssen musst du im Rahmen des Prozesses darauf achten, dass wahrheitsgemäß vorgetragen wird.

Anbei ein Link in dem ich auf diese Problematik eingehe (keine Werbung). Im übrigen meine Erfahrung: ein offenes Wort schadet nie und kann viele Dinge gerade rücken

http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html

ich kenne es so, dass Firmen Zeugnisse ausstellen und dort steht drinnen wie lange (von wann bis wann) jemand dort tätig war. Wenn  du jetzt also Zeiten in deinen Lebenslauf reinschreibst, die einer Überprüfung nicht standhalten, solltest du dir etwas anderes ausdenken. 

Mit sowas wäre ich vorsichtig. Wenn es sich lediglich um 2-3 Tage handelt, dann ist es sicherlich in Ordnung. Aber wenn du monatelang eine Tätigkeit einträgst, die du nicht ausgeübt hast, kann es durchaus als Urkundenfälschung gehandhabt werden. Eine Lücke im Lebenslauf ist keine Schande, man muss nur wissen wie man in einem Vorstellungsgespräch darauf reagiert. Viele Arbeitgeber rufen deine ehemaligen Arbeitgeber heutzutage an und erkundigen sich. Das ist gar nicht so selten und im Endeffekt schadest du dir damit nur selbst. Und selbst wenn er da nicht hinterher telefoniert, kann er zB Zeugnisse verlangen oder oder oder. Lügen kommen meistens ans Licht. 

Ehrlich währt am Längsten.

Das Einzige was man machen kann, ist statt den genauen Tag einzutragen, vielleicht nur die Monate , z.B statt vom 01.08.11-15.08.14 Ausbildung so August 2011 bis August 2014 Ausbildung. 

Aber wenn du monatelang eine Tätigkeit einträgst, die du nicht ausgeübt
hast, kann es durchaus als Urkundenfälschung gehandhabt werden.

Lebenslauf ist doch keine Urkunde? Eine Urkunde ist nur ein amtliches Dokument wie Gesellenbrief oder Schulzeugnis, würde ich sagen. Daher keine Urkundenfälschung?

@mulano

Genauso ist es Urkundenfälschung, wenn du zB einen Handyvertrag auf anderen Namen abschließt und unterschreibst. Es ist kein Zeugnis oder amtliches Dokument und trotzdem wirst du dafür zur Rechenschaft gezogen, wenn es auffliegt. Und dein Lebenslauf ist in der Regel unterschrieben. Deine Lüge wird schriftlich festgehalten. Ich würde es sein lassen und die Lücke anderweitig erklären.

@mulano

Dein Lebensauf ist dein Nachweis, was du alles in deinem Leben gemacht hast und halte Personaler nicht für blöde. Die lesen deine Bewerbung und deinen Lebensslauf und stellen durchaus einen Zusammenhang dar..

Wenn du falsche Firmen erfindest, dann reicht ein Anruf vom neuen Arbeitgeber und du bist raus.

Warum kann man nicht ehrlich durchs Leben gehen, anstatt zu schummeln.

Aber wenn du monatelang eine Tätigkeit einträgst, die du nicht ausgeübt hast, kann es durchaus als Urkundenfälschung gehandhabt werden.

Das ist völliger Unsinn!

Genauso ist es Urkundenfälschung, wenn du zB einen Handyvertrag auf anderen Namen abschließt und unterschreibst.

Auch das ist Unsinn!

Richtig ist nur, dass man - wenn es "auffliegt" für ein solches Vorgehen beim Handyvertrag strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann - beim Lebenslauf jedenfalls nicht!

@Familiengerd

Der Arbeitgeber kann fristlos kündigen und auch Schadensersatz beantragen, wenn die Person für Qualifikationen eingestellt und bezahlt wurde, die er gar nicht hat ! Dafür braucht man nicht zwingend Zeugnisse einreichen, in dem er vorgibt diese Tätigkeit ausgeübt zu haben. Ob das jetzt unter Urkundenfälschung fällt oder unter was Anderem abgehandelt wird, ist dabei doch relativ?! Fakt ist, es kann strafrechtlich verfolgt werden. Ob der Arbeitgeber dann tatsächlich Interesse daran hat oder nicht ist dann ja Diesem überlassen.

@destiny06

Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärungdefiniert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt.

Völlig egal ob amtliches Dokument oder nicht. Im Lebenslauf etwas falsches angeben wäre eine schriftliche Lüge aber keine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne.

Wenn es ausschlaggebend für die Anstellung war, dann ggf. Anstellungsbetrug, § 263 StGB.

Richtig. 

Aber so eine Lücke kann man auch viel besser "wegschummeln" als zu lügen.

Wie denn?

@mulano

Am einfachsten ohne Angabe von Monaten (bei den vorherigen Beschäftigungen). Also nicht 12/13 bis 3/15 bei Firma ABC und 12/15 bis laufend bei Firma XYZ - sondern 2013 bis 2015 bei Firma ABC, danach (bis heute) bei Firma XYZ.

Für mehr und andere Möglichkeiten bitte googlen.  

Die genauen Daten stehen ja sowieso in den Arbeitszeugnissen...

@ErsterSchnee

Da wird man Vorstellunngsgespräch sicher sofort darauf angesprochen auf die ungenauen Angaben.

@mulano

Ja und? Entscheidend sind ja nicht die Lücken sondern die Begründungen.

Und wie gesagt - im Arbeitszeugnis stehen eh die genauen Daten. Wenn du da also im Lebenslauf schummelst, kommst du gar nicht bis zum Vorstellungsgespräch...

Das nennt man 'Angabe falscher Tatsachen' und ist soweit ich weiß schon strafbar.

Wie sieht die Strafe aus?