Lebenslauf falsche Zeitangaben

7 Antworten

ich denke das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Du schreibst, dass Du einen Weiterbildung von 7 Montaten besucht hast, die nur 4 Wochen duerte, ist das etwas anderes, wie wenn Du statt 10 Jahre bei Fa. XY als GG geartbeitet hast und es waren in Wirklichkeit 10 Jahre und 4 Monate. Wobei ja beides eine Täuschung ist.

dongodongo  29.09.2014, 09:45

Das ist der Satz, den ich in meinem kurzen Ausflug in die Rechtswissenschaft gehört habe -e s kommt auf den einzelfall an. Und das gilt allgemein ;)

VG, dongodongo.

imager761  29.09.2014, 10:17

Falsch. Tasächlich kommt es auf die Würdigung des Umstandes an, ob der Arbeitgeber bei Kenntnis der wahrheitsgemäßen Tatsachen ebenso einen Vertrag angeboten hätte.

Und da kann man eben in beiden Fällen getäuscht worden sein und hätte eher einen Mitberwerber eingestellt, wenn man das gewußt hätte.

Wenn man 10 Jahre wo gearbeitet hat und nun sind es aus Versehen 10 1/2 auf dem Lebenslauf - who cares? Wenn man aus 4 Wochen Praktikum ein halbes Jahr macht - dann ist das schon Vortäuschung von Berufserfahrung.

imager761  29.09.2014, 10:03
Wenn man 10 Jahre wo gearbeitet hat und nun sind es aus Versehen 10 1/2 auf dem Lebenslauf - who cares?

Blödsinn: Wer trotz einer halbjährige Arbeitslosigkeit oder Strafantritt Beschäftigungszeiten angibt, begeht eine vorsätzliche Täuschung, der zu einer Abfechtung des Arbeitsdvertrages berechtigt.

Kommt auf den Punkt an, bei dem gelogen wurde.

Vom Grundsatz her würde ich sagen, dass ehrlich am längsten währt... So erspart man sich später Scherereien..

Wenn du bspw. ein vierwöchiges Praktikum angetreten hast, aber das Projekt nach drei Wochen erledigt hast, dann kannst du die vier Wochen auch angeben.

Bei längeren Zeitintervallen bin ich vom grundsatz her skeptisch, da 3-6 Monate eine recht lange Zeit sind und man in der Zeit (ich zumindest) viel lernen kann.

Wenn du was kürzer angibst, als es eigentlich ist, dann ist das falsche bescheidenheit, wenn du's länger angibst, wäre das meinem Moralempfinden nach, eine Falschaussage.

VG, dongodongo.

Einzelfallbetrachtung. Wenn dir der Arbeitgeber glaubt, dass du dich aus versehen vertan hast, wird das kein Problem sein.Wenn es aber entscheidend für deinen AG war, dass das gerade zu der Zeit war den du angegeben hast und du damit etwas anderes, wie z.B. Gefängnisaufenthalt, hattest, was man AGs gerne mal verheimlichen möchte., wird es schwierig ein versehentliches Vertun glaubhaft zu machen.