Sind Fahrtkosten in die Heimat abziehbar?

6 Antworten

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  • Wenn normal beruflich veranlasst: Unter Werbungskosten Anlage N)
  • Wenn doppelter Wohnsitzt: Auf der entsprechenden Seite zu doppelter Wohnsitz (ich meine Seite 3 Anlage N).
  • Wenn selbständig: entsprechender Bogen dort unter Aufwand für Tätigkeit.
  • wenn in Zusammenhang mit anderen Einkünften, z.B. Vermietung und Verpachtung: dort unter Aufwand entsprechend Zuordnung
  • Wenn für Pflege oder Krankheitsfall etc.: Ggf. als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung.
  • Bei rein privat (ohne Zusammenhang zu steuerbaren Einkünften und ohne Bezug zur subjektiven Leistungsfähigkeit) sehe ich jetzt unverbindlich keine Abzugsmöglichkeit, ggf. bei Grenzgängern etc. gibt es noch Sonderregeln.

Hm so viele Möglichkeiten würde ich nicht finden das Steuerlich geltend zu machen. Kommt ganz auf den Grund an warum du zurück in deine Heimat musst ?

Wenn du nur deine Eltern besuchen willst ist das kein Grund für unsere Steuer. Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsüfhrung wirst du wohl auch nicht durchbekommen können da du scheinbar dein Lebensmittelpunkt hier hast.

Bei zwei Wohnsitzen ist das ggf. möglich... Tipp: Die Heimfahrt mit einem Arbeitstermin (Versuch einer Vermietung der eigenen Wohnung dort) verbinden ;-)

Soweit ich weiß sind Fahrtkosten nach Hause nicht absetzbar. Nur die Kosten zur Arbeitsstätte.

Wenn es keine Dienstreise ist, wüsste Ich nicht, wie.