fahrtkosten nicht bekommen bei steuerzuzahlung?
guten tag,
ich habe vor paar monaten meine steuererklärung gemacht. heute kam ein brief, drin steht ich muss mehr geld bezahlen. Aber ich habe auch meine kilometer zur arbeit angegeben für die fahrtkosten. daher habe ich mir gedacht es wird dann von den fahrtkosten abgezogen.
Ich habe aber nur das blatt erhalten wo es steht mehr bezahlen aber es steht nichts von meinen fahrkosten. Hier meine frage , bekomme ich die fahrtkosten erst nachdem ich gezahlt habe oder haben die es vergessen die fahrtkosten miteinzuberechnen? (44km pro strecke) was 30ct pro km wären. ich sehe aber kein feld wo steht - werbungskosten /fahrtkosten -> zu zahlender betrag.
6 Antworten
Du bekommst die Fahrkosten nicht vom Finanzamt erstattet. Du kannst sie steuerlich geltend machen, und wenn Du über Deinen Pauschbetrag kommst, brauchst Du für sie keine Steuern zahlen.
Da Du wohl zu wenig Steuern gezahlt hast, musst Du aber mehr nachzahlen, als Du für die Fahrkosten wiederbekommen hättest. ;-)
Genaueres zur Berechnung steht in dem Bescheid drin, den Du bekommen hast.
ja müssten dann nicht drin stehen abgezogen: werbungskosten... oder sowas?
Ich habe gerade nur meinen Bescheid von 2012 zur Hand.
Da steht gleich auf Seite 2 unter der Überschrift "Besteuerungsgrundlagen" und dem unterstrichenen "Berechnung des zu versteuernden Einkommen" im ersten Kästchen:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn xx.xxx
ab Werbekosten
Wege Wohnung Arbeitsstätte
Entfernungspauschale für 215 Tage
Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
215 Tage x 3 km x 0,3 193,5
Entfernungspauschale 194
Insgesamt 194 194
Beiträge zu Berufsverbänden 360
.....
mind. Arbeitnehmer-Pauschale 1.000 1.000
Aktuell sollte es im Bescheid ähnlich aussehen. :)
ja sowas habe ich vergeblich gesucht. sowas steht bei mir nicht. könnten die leute es vergessen haben ?
ja es steht fett gedruckt bescheid für 2018. beim letzten bescheid 2017 stand es ähnlich wie bei dir. aber dieses jahr steht da nichts, deswegen wundert das mich
Da sollte eigentlich was entsprechendes stehen.
Da ich meinen BEscheid noch nicht bekommen habe, kann ich Dir aber nicht sagen, wo es bei mir steht / stehen wird. ;)
Hast du denn auch mal auf die Rückseite von Seite 1 geschaut?
Nein, haben sie nicht. Es gibt auch hier einen Freibetrag. Erst wenn dieser überschritten ist wird es mit eingerechnet. Es wurde alles gegeneinander gerechnet und es kam eben eine Nachzahlung dabei raus.
Wie bei den meisten Menschen eben.
ich fahre jeden tag 88km hin und zurück. letztes jahr habe ich auch was bekommen obwohl es nur 12km waren
Angerechnet werden nur die Entfernungs-km, das wären 44 km, und zwar mit 30 Cent pro km.
ja das steht aber nirgends?
Das sollte unter Werbungskosten stehen.
heute kam ein brief,
Ein Steuerbescheid, nehme ich mal an.
daher habe ich mir gedacht es wird dann von den fahrtkosten abgezogen.
Finanzämzer erstatten überzahlte Steuern, aber sie erstatten keine Fahrtkosten.
Aufwendungen für Fahrten zur Abreitsstelle sind Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern und dadurch zu einer Steuererstattung führen können.
Ich habe aber nur das blatt erhalten wo es steht mehr bezahlen
Wie bereits erwähnt, nehme ich an, dass du einen Steuerbescheid erhalten hast, und dort steht mit Sicherheit, wie sich dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, wie hoch die festzusetzende Einkommensteuer ist und wieviel Lohnsteuer usw. einbehalten wurde. Danach steht erst, dass du nachzahlen musst.
ja aber es steht nirgends was mit werbungskosten .
Dann ist der Brief, den du bekommen hast, wahrscheinlich auch kein Einkommensteuerbescheid.^^
dann werden ich mich erkundigen. wahrscheinlich habe entweder ich oder das amt die werbungskosten vergessen.
Komplett vergessen ist unmöglich, zumindest der Pauschbetrag von 1.000 € wird immer berücksichtigt.
Seit wann erstattet das Finanzamt denn Fahrkosten?
Fahrkosten verringern nur das zu versteuernde Einkommen, du zahlst also keine Steuern drauf.
Im Steuerbescheid auf Seite 2 (bzw. Rückseite) findest du doch sicher den Punkt Werbungskosten entweder mit Pauschale 1000 Euro (dann wurden deine Fahrkosten nicht berücksichtigt) oder eben eine höhere Summe (und X Tage mal 0,30 x 45km einfache Fahrt). Eine Auszahlung kann es aber nur in der Gesamtheit deine Einkünfte/absetzbaren Sachen ergeben. Bei dir war das aber wohl eine Nachzahlung.
Über das warum kann man hier nur spekulieren. Hast du eine Rente oder die Steuerklasse 3 oder Krankengeld oder alg1 bezogen?
Kann es sein, dass du eine Lohnsteuerermäßigung auf deiner E- Steuerkarte stehen hast. In diesem Fall zahlt dein AG weniger Steuern auf dein Bruttoeinkommen und du bekommst dadurch mehr Lohn.
ja müssten dann nicht drin stehen abgezogen: werbungskosten... oder sowas?