Sind "Brown-Bag"-Meetings legal?
Ich frage mich ob die sog. neumodischen "Brown-Bags" nicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen.
Zur Erklärung: Ein "Brown-Bag" ist ein vom Arbeitgeber angesetztes Meeting bei dem z.B. Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben werden während deren Mittagspause.
Kurz gesagt: Eine neumodischer Trick des Arbeitgebers die Mittagspause der Mitarbeiter in Arbeitszeit umzuwandeln.
Da man aber sowohl einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mittagspause hat, als auch die Pflicht diese zu nehmen halte ich es für unzulässig, da ein Brown-Bag die Arbeitszeit nicht unterbricht.
Wie ist die Rechtslage? Ich habe nichts zu diesem Thema finden können. Danke
1 Antwort
Sind "Brown-Bag"-Meetings legal?
Sofern sie bezahlt werden und die AN vorher oder nachher ihre Pause machen können: Ja ;-)
Selbstverständlich ist das keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Pausen sollen der Erholung dienen, gehören nicht zur Arbeitszeit und man kann als AN selbst bestimmen, wo und wie man die Pause verbringen möchte. Das ist hier ja nicht gegeben, also keine Pause im Sinne des Gesetzes.
Der AG begeht hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 Arbeitszeitgesetz) sondern eine Straftat (§ 23 Arbeitszeitgesetz), wenn er durch diese Maßnahme die Pausen die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt umgeht/nicht gewährt.
Danke für die Antwort. So sehe ich das nämlich auch. Elementar an einem Brown-Bag ist ja, dass es in der Mitagspause stattfindet und somit auch m.M.n. gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Danke nochmal