Zählt ein Meeting mit Übernachtung außerorts zur Arbeitszeit?

5 Antworten

Kann ich voll verstehen, bei mir in der Firma lief was ähnliches.

Muss jedes Jahr für diverse Sicherheitsbelehrung und anschließende Firmenveranstaltung 700km einfacher Weg reisen, dazu Übernachtung.

Als ich anfing mit 2 anderen, wurde uns sogar gesagt, da wir da ja nicht im Büro sind, müssen wir einen Urlaubstag nehmen (der Rückreisetag ist immer Sa).

Wir wehrten uns, dann sollten wir es halt als Minusstunden verrechnen.

Ich hab auf Rechtsprechung verwiesen zum Thema Pflichtveranstaltung.. und ihnen tatsächlich gesagt, in diesen beiden Fällen werde ich nicht teilnehmen. Die beiden anderen handhabten es ebenso.

Wir wehrten uns also, dann sollten wir zumindest für den einen Tag die Sollstunden gutschreiben. (sprich: Rückfahrt ist immer noch Privatvergnügen, aber irgendwann haben 2 gekündigt und ich hatte offiziell keinen Nerv mehr auf dieses Feilschen wie auf dem Bazar.. ich darf also 8h gutschreiben-offiziell-für insgesamt~12h Fahrzeit, 6- 8h Veranstaltung)

Fahrt- und Hotelkosten gibt es immer ersetzt.

Fakt ist: Eine Pflichtveranstaltung ist als Arbeitszeit zu rechnen. Fahrtkosten hat der AG zu übernehmen, die An/Abreise ist auch Arbeitszeit.

Guck mal hier, das ist von einem Anwalt zu dem Thema und Du hast auch gleich die richtigen §§

http://schiering.org/arhilfen/arzeit/fortbildung-arbeitszeit.pdf

Bei uns also läuft es nun so: ich darf mir 1x 8h aufschreiben. Mehr offiziell nicht, dann dreht die Buchhaltung ab (und die Geschäfstführung verweist auf Klärung mit FiBu/PersonalBuchhaltung). Fahrtkosten gibts .

Das ist für Büroleute die offizielle Regelung (und sie ist eben in einiger Hinsicht unkorrekt. Interessant auch, dass Ingenieure etc. ganz anders abrechnen dürfen obwohl es bei ihnen ganz genauso ist).

Letztendlich kam irgendwann mein Abteilungsleiter in einer ruhigen Stunde und sagte: schreib die 8h auf und den Rest holst Du einfach peu a peu über den Stundenzettel rein.

Jetzt mal ehrlich: total bescheuert, aber bevor ich mich total unbeliebt mache..

Generell: Arbeitszeit ist definitiv Arbeitszeit und zahlt nicht zum Privatvergnügen.

Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Was Leute kriegen, die außertariflich bezahlt werden.. das mag nochmal was anderes sein. Aber ich beziehe mich einfach auf normale Angestellte.

Hallo Punica,

Dienstreisen und deren Beurteilung als Arbeitszeit ist ein ganz, ganz kniffliges Thema. Da gibt es nicht mal gesetzlich einen roten Faden, da hier noch wegen Arbeitszeit und Ruhezeit unterschieden werden muss. Hintergrund, hast Du einen Schulungsleiter, der eine Schulung von 10 Stunden an einem Arbeitsort durchführen soll, der dann noch jeweile eine Stunde Fahrtzeit hat, verstößt er unter Umständen gegen das Arbeitszeitgesetz. Deswegen kann man sagen, dass der Schulungsleiter per Bahn reist, dann wird die Zeit in der Bahn, so er dort nicht arbeiten muss, als Ruhezeit gewertet und nicht als Arbeitszeit.

Diese Regelung nehmen viele Arbeitgeber zum Anlass zu sagen, das die Fahrtzeit keine Arbeitszeit ist. Dem entgegen steht aber die Regelung, dass die Fahrtzeit in der Kernarbeitszeit auch grundsätzlich als Arbeitszeit zu sehen ist. Du siehst, das Thema ist beliebig kompliziert. Deswegen haben die meisten Firmen eine interne Regelung, die aber mindestens die gesetzliche Grundlage beinhalten sollte und die sagt aus, dass die Reisezeit während der üblichen Arbeitszeit auch als Arbeitszeit gewertet werden muss. Demnach würde er Freitag es halb richtig bewerten, Donnerstag aber eher nicht.

Die Zeit im Hotel wird nie als Arbeitszeit gewertet, wohl aber die Meetingzeit. Die Frage ist nur, ob dein Arbeitgeber in dem Zusammenhang mit sich sprechen lässt. Die meisten sind da nicht wirklich gewillt zu.

Viele Grüße

DatSchoof

Punica08 
Fragesteller
 21.02.2018, 09:33

Ja, ich denke auch, das es sich hierbei lediglich um 2-3 Stunden handeln wird, die man tatsächlich ansprechen könnte und der darauf aufkommende Ärger wäre die Sache wohl nicht wert. Hier gilt es wohl einfach das Beste draus zu machen.

DatSchoof  21.02.2018, 09:35
@Punica08

Leider ja. Ich finde es zwar immer super ärgerlich das Arbeitgeber mit solchen Dingen durchkommen, denn es sind am Ende "nur" mal hier ein paar Stunden und dort ein paar Stunden. Aber es summiert sich halt. Aber wie Du schon schreibst, der Ärger lohnt sich am Ende nicht. Dennoch finde ich es immer enttäuschend, dass Firmen sich nicht an die Regelungen halten.

das Meeting zählt als Arbeitszeit und die Fahrzeit natürlich auch. und die Unterkunft sowie die Fahrtkosten müssen dir erstattet werden

Ich nehme an, es steht dir frei, auch erst am Freitagmorgen loszufahren und die Fahrtzeit mit dem früheren Feierabend vom Donnerstag zu "verrechnen".

Dann bleibt "nur noch" ein langer Freitag, der vermutlich sogar durch einen "kurzen" in der nächsten Woche ausgeglichen wird...

Ich würde aufhören zu meckern und den Kurzurlaub (Do Nachmittag/Abend) genießen. Iss gut auf Kosten deines Chefs, finde raus, ob es im Hotel Swimmingpool und Sauna gibt, geh ins Kino oder Theater oder mach noch einen netten Stadtbummel.

Punica08 
Fragesteller
 21.02.2018, 10:41

Leider nicht, wir müssen am Donnerstag hinfahren und Freitag zu einer festen Zeit zurück sein um den Firmenwagen wieder abzugeben. Einen Ausgleich wird es definitiv nicht geben, gerade deshalb sind wir ja auf das Thema nicht gut zu sprechen - es wird so als selbstverständlich hingenommen. Aber wie gesagt, da müssen wir wohl durch und das Beste draus machen.

DODOsBACK  21.02.2018, 11:08
@Punica08

Wer oder was hält euch davon ab, erst am Freitagmorgen gemeinsam mit dem Firmenwagen hinzufahren, wenn ihr das alle besser findet?

Und was "verliert" ihr wirklich, wenn ihr am Donnerstag schon fahrt? Einen Abend zuhause? Im Austausch für ein Essen im Restaurant könnte ich den "Verlust" wohl verschmerzen...

Solange du nicht schreibst, warum das für dich/ euch unzumutbar ist (Kinderbetreuung, ehrenamtliche Verpflichtungen, Nebenjob o.ä.) verstehe ich den Aufstand einfach nicht...

Die Meetingzeit muss auf jedenfall bezahlt werden und die Reisezeit eigentlich auch.