Pflegeberuf: Keine Pause und jedes Wochenende arbeiten als Teilzeitkraft. Ist das noch rechtens?

3 Antworten

Du bist Arbeitnehmer, egal ob Voll- oder Teilzeit. Da macht der Gesetztgeber keinen Unterschied. Geregelt ist das im Arbeitszeitgesetzt, auch für den Pflegeberuf gilt dieses. Lies dir die Paragraphen mal durch. Pausen müssen irgendwie eingeräumt werden.

Ich an deiner Stelle würde es mir noch ein zwei Monate anschauen, um Ersatztage für die Sonntage nachzuhalten, ob deine Wochenstundenzahl im Durchschnitt auf die 25std kommen und der gleichen. Wenn dem nicht so ist, schau dich nach einem neuen AG um.

Das Arbeitszeitgesetz garantiert Dir nicht, 2 freie Wochenenden im Monat zu haben. Im Jahr mußt Du mE mindestens 15 Sonntage frei haben, so steht es eher geschrieben. Von WE ist keine Rede.

Es ist nicht verboten mehr als 25 Stunden zu arbeiten.Es kommt darauf an, was Vereinbart ist. Vor allem in Hinblick auf Mehrarbeit.

Was heißt es wird nicht ausgeglichen? Du bekommst keine ersatzfreien Tage, aber doch hoffentlich Lohn dafür?

Eine Pause steht Dir zu. Auch im Pflegeberuf.

Puh, ein "sehr schöner Fall". Dafür müsste ich ein wenig die Bücher wälzen.

Vorab: § 4 Satz 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden". Das ArbZG regelt die Bezahlung von Überstunden (bewusst) nicht. Diese geht aus dem Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung) hervor.

*Ohne besondere Vereinbarung ist ein Arbeitnehmer nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet.*****

Gibt es eine solche Regelung im Arbeitsvertrag "unterliegt sie den §§ 305 ff. BGB". Dies lässt sich leider auf die Schnelle nicht erläutern. Grob gesagt geht es darum, dass der Arbeitsvertrag auf seinen Inhalt kontrolliert werden muss, so wie es bei "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Fall ist. Früher gab es ja ein "AGB-Gesetz". Seit etwa zehn Jahren wurde es in das BGB eingebettet (§§ 305 ff.) und ist dadurch auch auf Arbeitsverträge anzuwenden. Es geht also darum, den Arbeitnehmer vor unzulässigen, unzumutbaren u.ä.. Klauseln zu schützen.

Dem Schutz des Arbeitnehmers spricht das Bundesarbeitsgericht eine sehr große Bedeutung zu. Ich spreche hier das BAG an, weil wir ja kein "Bundesarbeitsgesetz" haben und es sich herausgebildet hat, dass Entscheidungen des BAG sehr oft eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Rechtswissenschaft orientiert sich mehrheitlich daran.

Entscheidend ist aber der Arbeitsvertrag. Ein Anwalt würde immer zunächst danach fragen und erst wenn er ihm vorliegt eine Prüfung vornehmen um Auskünfte geben zu können.

Wenn aber Überstunden anfallen, so sind auszugleichen (innerhalb eines halben Jahres oder 24 Wochen - bei Nachtarbeit gilt eine Verkürzung auf 4 Wochen).

Die Aussage deiner Kollegin ist so nicht zu halten. Damit meine ich, dass mir die Überstundenregelung unwirksam erscheint.

Wahrscheinlich meinte deine Kollegin, dass es in eurem Betrieb so gehandhabt wird (was ja nicht heißt, dass es rechtens ist).

Zu den Wochenenden kann ich (noch) nichts sagen. Wie du schon richtig schriebst, sind Pflegeberufe im Arbeitsrecht immer etwas "Besonderes". Entscheidend ist hier das Organisationskonzept des Arbeitgebers. Aber nehmen wir zunächst einmal an, dass das mit den Wochenenden so in Ordnung ist.

"An zwei Wochen über 40 Stunden..." erscheint wegen das zuvor gesagtem zumindest prüfenswert.

Würde mich da gerne einmal ranmachen, bin Jura-Student, habe mit Arbeitsrecht angefangen und beschäftige mich die nächsten sechs Wochen intensiv damit. So eine Fallbearbeitung passt mir sehr gut.

Falls gewünscht mache ich das gerne.

Das ersetzt natürlich nicht den Anwalt.

Das Ergebnis eines solchen Gutachtens ist lediglich ein Anhaltspunkt, wie ein Arbeitsgericht die angesprochenen Punkte sehen könnte.

Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass ich den Arbeitgeber, seinen Standpunkt der Dinge sowie das Organisationskonzept des Betriebes nicht kenne.

Viele Grüße und ein dennoch schönes WE!

P.S.: Mir fällt da noch ein: Wird denn die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden eingehalten? (Also: Wer um z.B. 22:00 Uhr die Betriebsstätte verlässt, darf nicht vor 9:00 Uhr des Folgetages wieder mit der Arbeit beginnen) Immer wichtig: Wie viele Arbeitnehmer werden denn insgesamt beschäftigt (aufgeteilt in Voll-, Teilzeitkräfte sowie Auszubildende? Gibt es irgendwelche Hinweise auf ein irgendwie geartetes Organisationskonzept (z.B. : "Die zu Pflegenden bedürfen einer durchgehenden Betreuung, bedürfen einer Bezugsperson...oder: Der Dienstplan sieht die Aufteilung ... vor")?

P.P.S.: Mir ist schon klar, dass du nicht vorhast gleich gegen deinen neuen Arbeitgeber zu klagen.

Es geht dir darum informiert zu sein, ob das alles so seine Ordnung hat.

Im Studium behandeln wir einen Sachverhalt aber immer anhand einer konkreten Frage wie z. B. "Wie würde ein Arbeitsgericht entscheiden?"