Chef will Arbeitszeit verlängern und dafür Mittagspause verlängern

4 Antworten

Einen Betriebsrat habt ihr nicht,oder? Dann wäre es nämlich nicht so einfach für deinen Chef, da Veränderungen von Arbeits- und Pausenzeiten Zustimmungspflichtig wären.

Ihr solltet versuchen eine andere Lösung mit Chef und Belegschaft zu finden. Zwei Stunden Mittag ist völlig überzogen. Versetzte Arbeitszeiten unter den Kollegen vielleicht?

vielleicht könnt ihr ihm ja vorschlagen eine früh und spätschicht einzuführen.. er möchte sicher das von8 bis 18 uhr immer jemand erreichbar ist..

wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht 100 pro, ich glaube aber er dürfte es nicht.. die sache ist allerdings.. wer den job behalten will wird mitmachen..

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort :) ich muss dazu noch sagen, dass wir zu viert im Sekretariat sitzen und immer jemand bis 19 Uhr im Büro bleibt und sich ums Telefon etc. kümmmert und das BISLANG auch super gut funktioniert hat... umso verwunderter war ich als dieser Vorschlag vom Chef kam. Von daher ist wirklich IMMER jemand von 8-19Uhr im Büro... mein Chef ist manchmal jemand, der völlig ohne ersichtlichen Grund (auch im Nachhinein nicht ersichtlich) Entscheidungen trifft bzw. treffen will, die niemandem in irgendeiner Art weiterhelfen, geschweige denn die Produktivität voranbringen...

@padde1102

... dann würde ich meine berufliche Langzeitplanung ändern und mir einen besseren Chef suchen!

Ja kann ER - auch über den Betriebsrat....

Wenn die Lage der Arbeitsstunden nicht vertraglich festgelegt ist - und wenn es auch keinen Betriebsrat gibt, der in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht hätte -, dann hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht und kann die Lage der Arbeitzeit festlegen.

Das ergibt sich aufgrund seines Direktionsrechts nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Damit hat er aber - jedenfalls formal - noch längst keinen "Freibrief".

Denn in dieser Bestimmung ist aber auch von "billigem Ermessen" die Rede! Konkret heißt das, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Direktionsrechts zwingend auch die persönlichen Belange und Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen hat und mit den Belangen und Anforderungen des Betriebs abwägen muss!

Also kurz: Ja, der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit unter den genannten Voraussetzungen festlegen und Du musst dem Folge leisten - es sei denn, Dein entgegenstehendes Interesse ist objektiv höher zu werten als das Interesse des Arbeitgebers.

Aber wie immer - auch wenn Du im konkreten Fall "Recht" hättest - hat bei den vertraglichen Abhängigkeitsverhältnissen von Arbeitnehmern alles leider zwei meist gegensätzliche Seiten: "Recht haben" und "Recht bekommen ...".

Vielleicht ist Dein Arbeitgeber aber auch euren sachlichen Argumenten gegenüber aufgeschlossen.

PS: Den Weg zum teuren Anwalt kannst Du Dir in diesem Fall sparen; es gibt übrigens auch kein Gewohnheitsrecht (selbst nach langen Jahren nicht) in diesen Fragen!

Die Folge für den Chef könnte allerdings auch sein, dass dann alle Punkt 18:00 Uhr den Federhalter fallen lassen - und dann ist nichts mehr mit der Besetzung des Büros bis 19:00 Uhr.

Hierüber müsste man sich allerdings absolut einig sein und es dem Chef dann auch so mitteilen!