Nachtarbeit, Pausen und Rufbereitschaft?
Hey, zu meiner Frage. Erstmal ein paar Erklärungen. Ich arbeite in Sicherheitsdienst und dort überwiegend Nachts. 6 Tage Woche, 48 Stunden. Ich bekomme einen festen Lohn. Auf meiner Lohnabrechnung steht nichts von Nachtzuschlag. Ist der Arbeitsgeber aber dazu verpflichtet Nachtzuschlag zu bezahlen und wenn ja kann ich Anspruch auf zurückliegende Bezahlung dieser Nachtzuschläge machen?
Dann zum Thema Rufbereitschaft. Ich arbeite wie gesagt 6 Tage die sind immer unterschiedlich. Also kann mein freier Tag jeden Wochentag mal treffen, aber ist es da dann rechtens mir an meinen freien Tag Rufbereitschaft zu geben? Habe gelesen Rufbereitschaft ist mit Freizeit gleich zu setzen. (Bekomme ich auch nicht bezahlt, außer es steht was an) Aber kann man mich 6 Tage arbeiten lassen und an meinen freien Tag mir 34 Stunden Rufbereitschaft aufdrücken, welche nicht bezahlt wird? Kann in der Zeit ja schlafen und tun was ich möchte, aber ich bin trotzdem örtlich gebunden. Soll innerhalb 10-20 Minuten dann im Bettieb sein. Ist das erlaubt?
Zum letzten Punkt. Ich arbeite 8 Stunden dazu kommen ganze 3 Stunden Pausen die mit in die Arbeitszeit fallen. Pausen werden ja nicht als Arbeitszeit gerechnet, aber wenn das Telefon klingelt oder ein Notfall ansteht verschiebe ich die Pause. Ich denke mir trotzdem das durch diese 3 Stunden Pause was in der Woche mal so eben 18 Stunden macht und 72 Stunden im Monat einfach gespart wird. "Wenn was passiert unterbricht er ja ohnehin seine Pause und dann geben wir ihn einfach jeden Tag 3 Stunden" ich kann natürlich auf stur stellen und nichts tun, aber wie sieht es aus? Wenn ein Notfall besteht und ich ihn außer Acht lasse, weil ich lieber meine Pause durchziehe. Gibt es also bei den Pausen eine Obergrenze oder eine Möglichkeit die zu verkürzen. Als ich mein Arbeitsgeber drauf angesprochen hat war er strikt dagegen. Er meinte ich sollte froh sein soviel Pause zu haben. Klar... Er muss mich in der Zeit ja auch nicht bezahlen und hat trotzdem jemanden der aufpasst. Sind halt 3 Stunden für mich die ich länger auf der Arbeit bin.
Das waren auch schon meine Fragen. Hoffe man kann sie mir beantworten.
5 Antworten
Wenn für dich der Tarifvertrag des Wachgewerbes gilt hast du Anspruch auf Nachtschichtzulage und den auch rückwirkend.
Rufbereitschaft ist zu entlohnen und stellt auch keine Freizeit dar.
Im beschriebenen Fall sehe ich keine andere Möglichkeit, als die Pause nicht am Arbeitsplatz zu verbringen.
Ein Arbeitseinsatz in der Nacht (je nach Tarifvertrag 20:00 oder 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist immer Zulagenpflichtig (Stundenzuschlag in Euro oder +%). Eine Rufbereitschaft muss bezahlt werden (Stundensatz). Eine berufliche Tätigkeit während der Pause muss als Arbeitszeit gerechnet werden.
Wenn deine Festgesetzte Pausenzeit wegen plötzlicher Arbeit unterbrochen werden muss hättest du normalerweise anspruch um die Pause einmal komplett in Anspruch zu nehmen da du deine Pause nicht unterbrechungsfrei warnehmen konntest. Ich weiss aber leider nicht wie es sich bei so langen Pausen auswirkt, da ich diese Regelung nur bei der gesetzlichen mindestpausenzeit kenne.
Was steht im Manteltarifvertrag, wenn er als allgemein gültig (landesbezogen) ist? Bist Du tarifgebunden (Gewerkschaftsmitglied)?
Hier eine interessante Seite: http://wachleute.de/index.php?page=Thread&threadID=10948
Nein, da ist fast alles nicht korrekt. Ich würde dir empfehlen dass von deiner Gewerkschaft prüfen zu lassen oder von einem Rechtsanwalt.
Das ist in dieser Branche aber häufig Masche. Muss man so sagen. Wahrscheinlich wirst du dann die Fa. wechseln