Nachtarbeit, Pausen und Rufbereitschaft?

5 Antworten

Wenn für dich der Tarifvertrag des Wachgewerbes gilt hast du Anspruch auf Nachtschichtzulage und den auch rückwirkend.

Rufbereitschaft ist zu entlohnen und stellt auch keine Freizeit dar.

Im beschriebenen Fall sehe ich keine andere Möglichkeit, als die Pause nicht am Arbeitsplatz zu verbringen.

Ein Arbeitseinsatz in der Nacht (je nach Tarifvertrag 20:00 oder 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist immer Zulagenpflichtig (Stundenzuschlag in Euro oder +%). Eine Rufbereitschaft muss bezahlt werden (Stundensatz). Eine berufliche Tätigkeit während der Pause muss als Arbeitszeit gerechnet werden.

Wenn deine Festgesetzte Pausenzeit wegen plötzlicher Arbeit unterbrochen werden muss hättest du normalerweise anspruch um die Pause einmal komplett in Anspruch zu nehmen da du deine Pause nicht unterbrechungsfrei warnehmen konntest. Ich weiss aber leider nicht wie es sich bei so langen Pausen auswirkt, da ich diese Regelung nur bei der gesetzlichen mindestpausenzeit kenne.

Was steht im Manteltarifvertrag, wenn er als allgemein gültig (landesbezogen) ist? Bist Du tarifgebunden (Gewerkschaftsmitglied)?

Nein, da ist fast alles nicht korrekt. Ich würde dir empfehlen dass von deiner Gewerkschaft prüfen zu lassen oder von einem Rechtsanwalt.

Das ist in dieser Branche aber häufig Masche. Muss man so sagen. Wahrscheinlich wirst du dann die Fa. wechseln