Sind Bearbeitungsgebühren, Einreichen von Unterlagen, Schufa-Prüfung usw bei Schuldhaftentlassung korrekt? Möchte das Darlehen meiner Ex "übernehnen". Danke?

2 Antworten

Die Bank prüft bei einer Schuldhaftentlassung den neuen Alleingläubiger genauso umfangreich, als ob dieser eine komplett neue Baufinanzierung anfragen würde. Zu den üblichen Bonitätsunterlagen gehören Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide (ggf. + Steuererklärung), Selbstauskunft, Schufa-Abfrage, etc.

Denn die Bank muss sich ja vergewissern, dass der neue Gläubiger mindestens dieselbe Bonität aufweist wie der alte Gläubiger, der aus der Schuldhaft entlassen werden soll. Sonst würde sich die Position der Bank ja verschlechtern, was sie nur in seltenen Fällen mittragen wird (sprich: die Schuldhaftentlassung ablehnen wird).

Von daher ist das ganz normal, ja.

Wenn du dich weigerst, diese Gebühren zu zahlen, wird dein Antrag nicht weiter bearbeitet.