Wie löse ich die Bedarfsgemeinschaft auf?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme mal an das dein Ex - den Antrag gestellt hat und dich darin als Mitglied seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angegeben hat !

Dann soll er sich aus dem Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung ausdrucken und darin dann gleich oben neu angeben das zu seiner BG - nur noch er gehört und du nur ein Mitglied in seinem Haushalt bist.

Dazu sollte er dann eine kurze schriftliche Erklärung schreiben, dass ihr euch an Tag X getrennt habt und ab diesem Zeitpunkt keine BG - mehr besteht, alles wirtschaftlich wie finanziell getrennt gehalten wird und auch jeder seinen eigenen Schlafplatz hat, dass ganze solle er mit Datum / Ort und Unterschrift versehen und nachweislich beim Jobcenter einreichen.

Ich würde mich mal auf einen unangemeldeten Besuch einrichten, deshalb sollte wie gesagt alles schön getrennt sein, Kühlschrank auch nicht vergessen.

Vermutlich müsstet Ihr Euch auf einen Besuch einstellen zur Klärung ob Ihr vielleicht noch ein "gemeinsames" Schlafzimmer habt usw. und die Trennung glaubhaft oder nur vorgetäuscht ist.

Je nach Größe der Wohnung, ist das "getrennte" schwer zu organisieren.

Woher ich das weiß:Hobby

in einer dreiraumwohnung ist das sehr simpel zu organisieren

@markusher

deswegen "je nach Größe der Wohnung". Solch ein Besuch wird vermutlich nicht angekündigt werden.

Es geht doch nichts über Freundschaft +

Einfach einen Brief an das Jobcenter schicken, in dem Du die Situation schilderst, das ganze per Einschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ihr teilt dem jc mit, dass ihr getrennt seit und keine gemeinsamen ausgaben mehr habt, keine gemeinsamen konten führt und somit als bg nicht mehr geführt werdet. zeige auf, dass du nur noch deine anteile miete, strom, internet/telefon an deinen ex überweist und ihr ab tag x eine bg seit.

sollte es zu einer prüfung kommen, zeigt jeder sein zimmer, seinen platz im kühlschrank und bad und gut ist.

Dein Freund:

Antragsformulare holen und ausfüllen

Du:

Trennungserklärung zu welchem Datum und wer hat sich von wem getrennt.

Reicht das aus?

@KathiVera

Für den bürokratischen Teil meiner Recherche nach ja.

Die tatsächliche Trennung des Hausstandes im Falle einer vor Ort Kontrolle ist obligatorisch.