Sind auch Aktiendepots vom SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) betroffen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der größte teil des SAG spiegelt nur wieder was sowieso immer so sein sollte: Wenn ich mein Geld jemandem leihe, egal ob einer Bank oder einen Kollegen, und derjenige Pleite geht, dann habe ich halt Pech gehabt und kann nicht verlangen dass irgendein dritter dafür aufkommt.

Fällt auch ein privates, selbstgeführtes Aktiendepot bei einem Online-Broker unter das SAG?

Aktien sind Sondervermögen und fallen nicht unter das SAG. Allerdings kann natürlich in Zukunft, auch kurzfristig, ein entsprechendes Enteignungsgesetz für Aktiendepots verabschiedet werden. Wenn du davon Angst hast, dann könnte es für dich sinnvoll sein deine Wertpapiere nicht in Deutschland, vllt auch nicht in der EU zu halten. Die Amerikaner z.B. sind nicht nur günstiger was die Gebühren fürs Handeln angeht, sie haben auch einen größeren Respekt vor dem Eigentum anderer.

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:13

Ich weiß, dass es so sein sollte, dass nicht der Steuerzahler haftet. Deshalb wurde ja das Bail-out zum Bail-in.

Das Schlimme daran ist nur, dass weder diese Änderung noch das SAG in den Medien angesprochen wurde und der Großteil der Bevölkerung gar nichts davon weiß, also auch gar nicht reagieren kann.

Schön unwissend halten, damit es nicht zu einem Bankrun kommt.

Aswan  25.11.2019, 13:26
@Katze446
Das Schlimme daran ist nur, dass weder diese Änderung noch das SAG in den Medien angesprochen wurde und der Großteil der Bevölkerung gar nichts davon weiß, also auch gar nicht reagieren kann.

Bzgl. des Bail in gab es doch nicht wirklich eine Änderung. Die Bail outs waren individuell verhandelte Ausnahmen für ein paar Banken. Es ist normal dass jemand, dem ich Geld leihe, wenn er pleite ist mit nicht zurück zahlen kann. Das sollte doch Teil des gesunden Menschenverstandes sein, oder? Das letzte Hemd hat eben eine Taschen.

Aber ich stimme zu bzgl. der andere Dinge im SAG, wie z.B. dass die Aufsichtsbehörde entsprechende Dinge anordnen kann. Das sollte einfach nicht der Fall sein. Wenn Insolvent, dann insolvent und dann hat die Insolvenzmasse gefälligst unter den Gläubigern aufgeteilt zu werden und nicht die Firma, egal ob Bank oder nicht, auf kosten der Gläubiger am leben erhalten werden. Insofern ist das SAG natürlich ein Enteignungsgesetz zum Schutz des Geldsystems. Das kann man gut oder schlecht finden, ich persönlich halte es für vollkommen falsch und Freiheitsfeindlich.

Schön unwissend halten, damit es nicht zu einem Bankrun kommt.

Viele wollen es auch gar nicht wissen. Die Informationen sind ja verfügbar, durch dich jetzt auch hier auf einer Plattform die ja eher die breite Masse anspricht. Aber man kann ja niemandem zu seinem Glück bzw. zum vorsorgen zwingen.

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:36
@Aswan

Ich weiß. Du hast vollkommen Recht. Die meisten wollen es gar nicht wissen. Wie meine eine Oma: Hat über 200.000 Euro auf Bankkonten gebunkert und weigert sich, einen Teil davon in Aktien oder Edelmetalle umzuschichten. Wenn ich ihr sage, dass das Geld im Fall des Falles gekürzt oder im Extremfall sogar komplett weg sein kann, glaubt sie mir nicht.

Ich sage nur: Deutsche Bank. Wenn die umkippt, wird es ernst

Ich dagegen mit nur ein paar Kröten mache mir Gedanken darüber, wie mir nicht noch der letzte Euro enteignet werden kann, denn ich habe Kinder und eine gewisse Verantwortung

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:42
@Aswan

Ich halte das SAG auch für falsch, denn so erhalten Banken einen Sonderstatus. Gerade Investment-Banken können so weiter im Finanzkasino spielen, denn sie wissen: Ich werde ja sowieso gerettet, egal ob vom Steuerzahler oder vom Bankkunden. Wenn sie bei falscher Führung pleite gehen würden, würden sie auch bedächtiger handeln.

ABER: Geld regiert die Welt, ob wir wollen oder nicht. Und ohne Geld läuft gar nichts mehr im System, deshalb haben Banken wohl diesen Sonderstatus.

Aswan  25.11.2019, 13:49
@Katze446

Das freut mich natürlich für dich und deine Kinder!

Die Leute sind halt relativ lernresistent geworden bei solchen Dingen. Es wird einfach mal wieder Zeit für einen großen Knall bei dem ein paar Leute dann eben auf etwas schmerzhaftere weise Erfahren werden dass man sich um seine Dinge selbst kümmern muss und dass, wenn man die Verantwortung abgibt, eben auch jemand anders entscheidet und das eher zum eigenen Nutzen.

Vielleicht orientieren sich die Leute dann wieder an einer etwas freiheitlicheren Grundordnung.

Hinkelsteiner  25.11.2019, 15:16
Die Amerikaner z.B. ... haben auch einen größeren Respekt vor dem Eigentum anderer.

Verstehe ich nicht. Die Bank ist pleite, und nun stehen Gläubiger im Raum. Wer verdient denn nun den meisten Respekt?

Aswan  25.11.2019, 21:28
@Hinkelsteiner

Ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen. Das bezog sich auf den vorherigen Satz:

Wenn du davon Angst hast, dann könnte es für dich sinnvoll sein deine Wertpapiere nicht in Deutschland, vllt auch nicht in der EU zu halten.

Und darauf, dass eben in Deutschland auch ein weiteres Gesetz erlassen werden könnte welches es erlaubt ebenfalls auf die Wertpapiere der Kunden zur Banksanierung zuzugreifen. Bei dem Amis ist sowas aufgrund des größeren Respektes vor Eigentum sehr viel unwahrscheinlicher als bei uns. Also das erlassen eines solchen Gesetzen, nicht das pleite geben der Banken.

Hinkelsteiner  25.11.2019, 21:35
@Aswan

Das habe ich schon verstanden, aber du anscheinend meine Argumentation nicht.

Die Frage ist, wer zahlt und wer nicht. In Deutschland ist der Respekt vor dem Geld bzw. vor denjenigen, die das Geld haben, sehr groß, wenn nicht zu groß. Das beweisen die Schwierigkeiten, sich die Steuer CDs zu beschaffen, oder die transferierten Gelder in die Schweiz, von denen insbesondere die CDU lange nichts wissen wollte.

Diejenigen, die nach deinen Vorstellungen beim Bankencrash in die Röhre gucken, finden die deutsche Regelung vielleicht auch respektlos.

"Respektlos" finde ich als Begriff in diesem Zusammenhang unangebracht.

Aswan  25.11.2019, 21:46
@Hinkelsteiner
Das habe ich schon verstanden, aber du anscheinend meine Argumentation nicht.

Das kann schon sein. Gut dass das geklärt wurde, jetzt können wir zum eigentlichen kommen ;)

Die Frage ist, wer zahlt und wer nicht.

Ja das ist in der Tat die Frage, und meine Position ist dass derjenige zahlen muss der vertraglich dazu verpflichtet hat und niemand sonst.

In Deutschland ist der Respekt vor dem Geld bzw. vor denjenigen, die das Geld haben, sehr groß, wenn nicht zu groß. Das beweisen die Schwierigkeiten, sich die Steuer CDs zu beschaffen, oder die transferierten Gelder in die Schweiz, von denen insbesondere die CDU lange nichts wissen wollte.

Da sind wir anderer Meinung. Ich finde zum Respekt vor dem Eigentum anderer gehört es eben ihnen dieses Eigentum nicht unter Zwang mit der Drohung "Geld oder Käfig" wegzunehmen.

Diejenigen, die nach deinen Vorstellungen beim Bankencrash in die Röhre gucken, finden die deutsche Regelung vielleicht auch respektlos.

Es ist aber die einzig faire Möglichkeit, oder? Wenn ich einer Bank Geld leihe und diese Bank geht dann pleite, dann habe ich eben dem falschen Geld geliehen und bekomme mit etwas Glück einen teil wieder aus der Insolvenzmasse. Warum soll denn ein anderer unbeteiligter mir das Geld zurückzahlen? Der andere hat ja gar keinen Einfluss darauf welcher Bank ich mein Geld leihe. Ich könnte also den Fehler machen einer ohnehin schon angeschlagenen Bank mit geringem Eigenkapital Geld zu leihen und jemand anders müsste für meinen Fehler bezahlen obwohl er keinen Einfluss darauf nehmen konnte um ich den Fehler mache oder nicht. Das wäre doch nicht fair, oder? Wenn ich den Falschen Geld leihe und er es nicht zurückbezahlt, dann kann ich mich auch nur an den Schuldner halten, nicht an einen willkürlichen Dritten.

"Respektlos" finde ich als Begriff in diesem Zusammenhang unangebracht.

Ich finde das durchaus angebracht. Es geht darum Menschen für die Fehler anderer verantwortlich zu machen und diese anderen in für diese Fehler in Mithaftung zu nehmen obwohl sie den Fehler weder gemacht haben noch die Chance hatten ihn zu unterbinden. Das finde ich dann schon sehr Respektlos gegenüber diesen Leuten.

Hinkelsteiner  26.11.2019, 07:59
@Aswan
Ja das ist in der Tat die Frage, und meine Position ist dass derjenige zahlen muss der vertraglich dazu verpflichtet hat und niemand sonst.

Sehe ich auch so. Ich sehe aber - nur vier potentielle Gruppe von Zahlern:

  1. Die Bank
  2. Der Steuerzahler
  3. Die Sparer und sonstigen Einlagengeber
  4. Die sonstigen Gläubiger der Bank

Normalerweise hat die Bank zu zahlen, und sie kracht eben zusamen, wenn sie es nicht kann. Die "gerechte" Lösung in meinem und wohl auch in deinem Sinn. Für den Sparer neben dem Gläuniger bleibt immer noch die unschöne Situation, von seinem Geld noch was zu retten.

Wenn die Bank allerdings als "systemrelevant" angesehen wird, müssen entweder der Steuerzahler, Gläubiger oder der Einlagengeber den Schöps zahlen.

Nach meiner Vorstellung von Gerechtigkeit sollten die sonstigen Gläubiger (Gläubiger aufgrund einer Rechnung für Leistungen) zusammen mit den Einlagengebern (Gläubiger aufgrund einer geleisteten Einlage) gleichberechtigt leisten. Der Einlagengeber durch (teilweisen) Verzicht auf seine Einlage, der sonstige Gläubiger durch Verzicht auf seine Forderung.

Inwieweit das SAG dem bereits Rechnung trägt, weiß ich nicht.

Es bliebe nur noch die Möglichkeit, auf die Systemrelevanz zu pfeifen.

Da sind wir anderer Meinung. Ich finde zum Respekt vor dem Eigentum anderer gehört es eben ihnen dieses Eigentum nicht unter Zwang mit der Drohung "Geld oder Käfig" wegzunehmen.

"Geld oder Käfig" verstehe ich nicht. És wird nicht gedroht, es wird einfach genommen. Die Einlage kann ja nicht weglaufen.

Es ist aber die einzig faire Möglichkeit, oder? Wenn ich einer Bank Geld leihe und diese Bank geht dann pleite, dann habe ich eben dem falschen Geld geliehen und bekomme mit etwas Glück einen teil wieder aus der Insolvenzmasse. Warum soll denn ein anderer unbeteiligter mir das Geld zurückzahlen?

Hast du dich mit dem Beispiel vertan? Du kriegst kein Geld zurück bzw. nur eine Quote deiner Einlage.

Deinen Begriff "respektlos" verstehe ich noch immer nicht. Will mir jemand in die Tasche greifen, dann will er mein Geld und nicht mich demütigen. Dem Staat bringt meine Demütigung nichts, und wenn schon, ist er zu den Vermögenden netter als zu den anderen.

Aswan  26.11.2019, 18:12
@Hinkelsteiner
Normalerweise hat die Bank zu zahlen, und sie kracht eben zusamen, wenn sie es nicht kann. Die "gerechte" Lösung in meinem und wohl auch in deinem Sinn.

Korrekt

Wenn die Bank allerdings als "systemrelevant" angesehen wird, müssen entweder der Steuerzahler, Gläubiger oder der Einlagengeber den Schöps zahlen.

Niemand sollte zahlen. Die Gläubiger bekommen einfach ihr Geld nicht wieder oder nur zu dem Teil, der eben noch übrig ist nach der Insolvenz, und die Bank ist halt dann nicht mehr da. Das ist die Einzige variante in der nicht jemand komplett unbeteiligtes dafür bezahlen muss.

Es bliebe nur noch die Möglichkeit, auf die Systemrelevanz zu pfeifen.

Genau das ist meine Forderung.

Nach meiner Vorstellung von Gerechtigkeit sollten die sonstigen Gläubiger (Gläubiger aufgrund einer Rechnung für Leistungen) zusammen mit den Einlagengebern (Gläubiger aufgrund einer geleisteten Einlage) gleichberechtigt leisten.

Sehe ich auch so. Eine "Einlage" ist nichts anderes als ein Darlehen an eine Bank. Wenn der Darlehensnehmer Pleite ist, hat man halt dem Falschen Geld geliehen und Pech. Man ist einfach Gläubiger wie alle anderen auch.

"Geld oder Käfig" verstehe ich nicht. És wird nicht gedroht, es wird einfach genommen. Die Einlage kann ja nicht weglaufen.

Es bezog sich auf deinen Kommentar bzgl den SteuerCDs. Bei der Steuer ist es eben so dass man schnell in einen Käfig gesteckt wird wenn man nicht bezahlt.

Hast du dich mit dem Beispiel vertan? Du kriegst kein Geld zurück bzw. nur eine Quote deiner Einlage.

Sorry, mir fällt erst jetzt auf dass das nicht eindeutig war. Das bezog sich auf die Einlagensicherung, die letztendlich auch durch Steuergelder abgesichert. Auch hier muss ein unbeteiligter Dritter - der Steuerzahler - herhalten um jemand anderen Geld zu geben nur weil dieser durch falsche Entscheidungen Geld verloren hat.

Deinen Begriff "respektlos" verstehe ich noch immer nicht

Vielleicht verstehen wir darunter einfach etwas unterschiedliches. Wenn jemand das Eigentum eines anderen nicht achtet, z.B. indem er es ihm vorsätzlich wegnimmt oder es beschädigt, der ist meiner Meinung nach respektlos gegenüber dem Eigentum anderer

Hinkelsteiner  26.11.2019, 18:53
@Aswan

Dann sind wir weitgehend einer Meinung. Auch mir ist der Gedanke, die "systemrelevante" Bank zum Teufel gehen zu lassen, sympathisch.

Die SPDler waren nach der Lehman-Pleite völlig fassungslos, als ausgerechnet die Amerikaner von "verstaatlichen" und "pleite gehen lassen" sprachen.

Ein kleiner Punkt noch:

Bei der Steuer ist es eben so dass man schnell in einen Käfig gesteckt wird wenn man nicht bezahlt.

Da kommt kein Kast, sondern nur das übliche Vollstreckungsverfahren. Wer allerdings sich nicht flott genug selbst angezeigt hat, der kommt in den Genuss einer strafrechtlichen Verfolgung. Das heißt gewöhnlich Geldstrafe. ZumWinkel bekam Bewährung, und der hatte es mit viel krimineller Energie getrieben (Stiftung im Ausland, 19 Jahre Hinterziehung, Schaden unter 1 Mio. Jahre später musste wohl Hoeness einsitzen, aber der hatte auch ca. 23 Mio hinterzogen und musste 43 Mio zahlen.

Aswan  26.11.2019, 19:30
@Hinkelsteiner
Da kommt kein Kast, sondern nur das übliche Vollstreckungsverfahren.

An dessen Ende dann der Knast steht, oder noch schlimmer - zumindest wenn man nicht mitspielt. Beispiel:

Gustav ist kein Freund von Zwang. Er möchte sich nicht dazu zwingen lassen Steuern zu bezahlen und tut es daher einfach nicht. Er meldet dem Finanzamt, dass er zwar dieses Jahr Geld aus selbstständiger Tätigkeit verdient hat, aber nicht bezahlt wird, da es unmoralisch ist Menschen ihr Eigentum unter Zwang wegzunehmen.

Die Finanzbeamten lachen gemeinsam ein wenig über den Brief und schicken Gustav nach Abgabefrist der Steuererklärung einen Steuerbescheid mit einer Schätzung. Gustav erklärt erneut, dass es sich um Zwang handelt, und es unmoralisch ist menschen ihr Eigentum unter Zwang wegzunehmen, weswegen er nicht zahlen wird. Das Finanzamt möchte daher das Geld einfach von Gustavs Konto pfänden, merkt aber, dass das bekannte Konto nicht länger existiert. Da das Finanzamt entsprechende Informationen einholen kann, suchen sie nach weiteren Konten von Gustav, finden aber keines. Gustav selbst hat inzwischen ein Konto in Singapur und nutzt hier in Deutschland nur Bargeld. Bei einer versuchten Sachpfändung vor Ort erklärt Gustav auch dem Gerichtsvollzieher an der Türe, dass es unmoralisch ist anderen Menschen unter Zwang ihr Eigentum wegzunehmen und verweigert die Zusammenarbeit indem er einfach die Türe zuschlägt. Auch einer Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt Gustav nicht mach - es ist ja schließlich unmoralisch anderen Menschen unter Zwa... du weißt schon ;). Ein paar Wochen später kommt der Gerichtsvollzieher erneut zu Gustav nach hause, dieses mal mit der Polizei und einem Schlüsseldienst im Schlepptau. Da die Türe nach mehrfachen Klingeln nicht geöffnet wird, brechen die Besucher in sein Haus ein um Bargeld und Wertgegenstände zu pfänden. Um sein Eigentum zu schützen stellt Gustav sich vor Innentüren und vor Wertsachen. Jedes mal wird er von den Polizisten Gewaltsam Aus dem Weg gerissen. Als sie ihm seine Geldbörse auf seiner Hosentasche nehmen wollen, wehrt er sich gegen den Angriff auf sein Eigentum und seinen Körper. Da Gustav recht kräftig gebaut ist, haben es die Beamten schwer mit ihm. Als ihm ein Beamter Handschellen anlegen möchte, entreißt Gustav diesem die Handschellen und wirft sie einige Meter entfernt auf den Boden. Jetzt reicht es den Polizisten und einer der beiden zieht seine Dienstwaffe und richtet sie auf Gustav. Gustav hat nun zwei Optionen. Er kämpft gegen die unmoralische Zwangsenteignung und stirbt dabei womöglich, oder er lässt sich ab führen und in einen Käfig stecken - denn zu holen gibt es in dem Haus nicht viel. Gustav hat das meiste wo anders versteckt oder im Ausland gelagert, und der Gerichtsvollzieher murmelt andauernd etwas von Erzwingungs- und Beugehaft.

Egal welche Wahl Gustav nun trifft, am Ende wird er entweder tot oder in einem Käfig sein, es sei denn er bezahlt das Schutzgeld an den Staat. Ansonsten wird ein Exempel an ihm statuiert, entweder in form von einer Hinrichtung gleich jetzt vor Ort (Wenn er sich wehrt), oder in Form eines dauerhaften Freiheitsentzuges dadurch, dass man ihn in einen Käfig steckt. Und das alles nur, dass bloß niemand anders auf die Idee kommt nicht zu bezahlen. Gäbe es nämlich keine Strafe dafür Steuern nicht zu bezahlen, dann würden es wohl die wenigsten machen.

Letztendlich steckt hinter jeder Steuer und jeder Abgabe der Lauf einer Waffe an der Schläfe des Bürgers. Anders würde das Eintreiben auch nicht funktionieren.

Hinkelsteiner  27.11.2019, 09:20
@Aswan

Ein sehr schönes Beispiel, aber du schmeißt zwei Sachen durcheinander:

Pflichten und Zahlen. Du unterliegst bestimmten Pflichten, wenn du nicht zahlen kannst. Du musst eine Pfändung hinnehmen, und die eidesstattliche Versicherung wahrheitsgemäß ausfüllen. Du darfst dich nicht so verhalten, dass du dich deiner Zahlungsmöglichkeiten beraubst. Wenn du mit Geld und Schulden ins Ausland flüchtest und hinterher zurückkommst, erwartet dich eventuell ein Haftbefehl.

Du musst deine Einkommensteuer erklären. Tust du es nicht, kann das Finanzamt - ich kenne keinen Fall - Zwangshaft anordnen.

Wenn ein Arbeitgeber die Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer nicht meldet, riskiert er strafrechtliche Konsequenzen. Ähnliches kann bei der Nichtabgabe der Steuererklärung -also auch ohne Zwangshaft - passieren.

Ich sehe daran nichts auszusetzen. Wenn Pflichtverletzung ohne Konsequenzen bleibt, erfüllt keiner Pflichten.

Erfüllst du deine Verpflichtungen, gestattest Pfändung und füllst die eidesstattliche Versicherung korrekt aus, hast aber kein Geld, erwartet dich strafrechtlich auch nichts.

Aswan  27.11.2019, 15:04
@Hinkelsteiner

Ja das ist schon klar, und ich sehe auch nichts daran auszusetzen wenn man eine Pflichtverletzung begeht und dann die entsprechenden Konsequenzen wie z.B. eine Pfändung hinnehmen muss.

Nur kann eine Verpflichtung meiner Meinung nach nur selber eingegangen werden, z.B. durch Vertrag. Wenn Gustav aber niemals zugestimmt hat Steuern zu zahlen, dann ist eine Pfändung unmoralisch weil die Zahlungspflicht mangels Zustimmung nie hätte entstehen können.

Der Teil der Diskussion kam ja durch dein Beispiel mit den Steuer-CDs zustande:

In Deutschland ist der Respekt vor dem Geld bzw. vor denjenigen, die das Geld haben, sehr groß, wenn nicht zu groß. Das beweisen die Schwierigkeiten, sich die Steuer CDs zu beschaffen, oder die transferierten Gelder in die Schweiz, von denen insbesondere die CDU lange nichts wissen wollte.

Das beweist aber meiner Meinung nach genau das Gegenteil. Ein paar Leute wollen ihr Eigentum, in dem Fall ihn Geld, behalten. Sie haben sich nie vertraglich dazu verpflichtet Steuern zu zahlen. Dennoch respektiert der Staat das Eigentum dieser Leute nicht und geht sogar soweit im Ausland nachzuforschen um Geld einzutreiben, zu dessen Zahlung sich die Leute nie verpflichtet hatten.

Ich empfehle in jedem Fall die Streuung von Einlagen, Depotführung (welche nicht in das Raster "systemrelevanter" Banken fallen) und Aktienbeteiligung über verschiedene Banken. Sich nicht auf die Einlagensicherung von 100000 EUR verlassen, da diese auch vom Gesetzgeber einfach zum Beispiel halbiert werden kann. Auslandskonten (nicht im EU Raum) anlegen. Nur ein paar Tipps damit du auf "Nummer sicher" gehen kannst.

Im Ergebnis kennzeichnet das SAG einen gefährlichen Weg der Enteignung des Sparers, denn auch im Verhältnis kleine bis mittlere Vermögen sind betroffen.
Interessanterweise wurde in § 5 SAG (seit 01.01.2015 in Kraft)

festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Selbst wir als Ihr Vermögensverwalter müssten schweigen. Die Einzigen, die in die Öffentlichkeit gehen könnten, sind Sie als Bankkunde und natürlich die Verbraucherschützer, deren Stimme wir bei der Beratung des Gesetzes nicht vernommen haben.

Aber der deutsche Michel verschlaeft seine Zukunft. ... Meinung eines Aussteiger

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:21

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe kein großes Vermögen, um es so breit zu streuen. Genau gesagt gehöre ich zu den Kleinanlegern, mache mir aber Gedanken darum, dass mir nicht auch noch die letzten Kröten genommen werden, egal ob langsam durch Inflation und Nullzins oder schnell durch plötzliche Enteignung.

Deshalb habe ich 3 Monatsgehälter zur Verfügung, ein kleines Aktiendepot und mein Mann hat eine Eigentumswohnung, die aber noch nicht abbezahlt ist. Damit das Klumpenrisiko des Eigenheims nicht allzu hoch ist, habe ich ein paar Aktien, auch um sparen zu können.

Wenn ich von Dingen wie dem Bail-in oder dem SAG mit anderen Familienmitgliedern sprechen will, halten die mich für eine Spinnerin. Genauso wenn ich versuche zu erklären, dass unser Geldsystem ein Schuldgeldsystem und Schneeballsystem ist und das Geld aus dem Nichts geschöpft wird. Kaum jemand (außer mein Mann) teilt meine Meinung.

onlineopa  25.11.2019, 14:14
@Katze446

Du (Ihr) bist auf den richtigen Weg. Im Informationszeitalter sind eben Infos bares Kapital (Sicherheiten). Wahrscheinlich seit ihr reicher (in euerem Alter) als ich es jemals war. Als Familienvater (2Kinder) Alleinverdiener ohne Erbschaft, Haus, Eigentumswohnung reichte ein Dipl.Ing Gehalt damals aber noch aus eine Familie in D. zu ernaehren. Aussteiger wurde ich als meine Familie (Freunde) einer Sekte verfallen sind. Nach 10 Jahre Single Dasein (Netto Zahler der EU) machte ich deshalb den naechsten Schritt. (Auswanderung -> neue Familie gruenden -> Neustart). Damals standen mir, Bildlich gesprochen nur der Neupreis eines VW Passat & Golfs zur Verfuegung da Scheidung nach 22 Jahren Plus UNI Unterhalt fuer 2 Kinder, gleichbedeutend in Deutschland mit "Hartz IV" Einkommen war.

An meinem Beispiel (als Modivation gedacht) kannst du sehen das ...
"Kleinvieh auch Mist (Gewinn) macht (machen kann)". Denn ich bin nach mehr als 10 Jahren immer noch nicht pleite,und das obwohl ich jetzt den Unterhalt fuer eine Grossfamilie (seit 10 J. wieder verh. 2 K.) aufbringen muss.

Nichts tun (den Kopf in den Sand stecken) fuehrt in Deutschland zur Enteignung.

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 14:37
@onlineopa

Geschichten wie deine machen mir Mut. Denn "hinfallen" wird jeder im Leben, der eine früher, der andere später, der eine stärker, der andere schwächer. Wichtig ist es aber, wieder aufzustehen.

Menschen wie du sind mein Vorbild, um aus jeder Situation, auch wenn sie schlecht ist, möglichst das Beste zu machen.

Danke!

onlineopa  25.11.2019, 14:59
@Katze446

Danke zurueck ... mir machen vor allem Partnerschaften, welche zueinander halten auch gegen die Umwelt, Mut.

Zitat aus deiner Antwort: "Kaum jemand (außer mein Mann) teilt meine Meinung."

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 15:04
@onlineopa

Mein Mann hat mich auch gegen den Widerstand seiner Familie geheiratet. Diese war nämlich nicht sonderlich begeistert über mich, weil ich Epilepsie habe und sie eine bessere Frau (keine kranke) für ihren einzigen Sohn wollten. Tja, aber er hat mich trotzdem geheiratet, egal was seiner Mutte und seine Oma gesagt haben.

Und wir sind sehr glücklich miteinander :-)

onlineopa  25.11.2019, 16:38
@Katze446

Und mein Kommentar zu deiner Geschichte. (Antwort) ...
"Es ist immer besser auf sein eigenes Herz zu hoeren und nicht auf Andere". ...
... egal ob sonst wer ... jeder muss sein eigenes Leben leben (Entscheidungen treffen). Wuensche euch allen eine glückliche Zukunft auch wenn der eine oder andere einmal "straucheln" sollte. ... Mein Kompliment an deinen Mann. ...

Ein Danke fuer deine persoenliche Antwort.

Katze446 
Fragesteller
 26.11.2019, 11:22
@onlineopa

Vielen Dank zurück und noch alles Gute für die Zukunft!

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:31
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) Legale Enteignung von Bankkunden - über ein leise am 01.01.2015 in Kraft fgetretenes Gesetz, das Verbraucherschützer Sturm laufen lassen sollte! Prolog als Übersicht mit den wichtigsten Fakten

Von der Öffentlichkeit unbeachtet, verabschiedete der Bundestag am 10.12.2014 das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Dieses Gesetz ist von hoher Brisanz und betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne Gegenwehr enteignet werden können. Die Verabschiedung im Bundestag mutet fast klammheimlich an, erfolgte sie doch vor annähernd leerem Plenum zu später Stunde ohne Aussprache! Regelungsinhalt: Eine neue "Bankenrettungsanstalt" kann anordnen, bei möglicher Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln.

Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Selbst wir als Ihr Vermögensverwalter müssten schweigen. Die Einzigen, die in die Öffentlichkeit gehen könnten, sind Sie als Bankkunde und natürlich die Verbraucherschützer, deren Stimme wir bei der Beratung des Gesetzes nicht vernommen haben.

https://www.rhotham.de/sanierungs-und-abwicklungsgesetz.html

Ich glaube nicht, dass ich etwas falsch verstanden habe.

Majorie22  25.11.2019, 13:40
@Katze446

Es geht um Eigner- und Gläubigerhaftung, nicht um Einlagenenteignung. Aber wenn man obskuren Websites vertraut ... und nun überlegen wir mal, warum sich Verbraucherschutzorganisationen dieser Beschwerde nicht anschliessen? Könnte es daran liegen, dass es substanzloses Geschwafel ist? Um Anleger in obskure Finanprodukte zu treiben.

Majorie22  25.11.2019, 13:44
@Katze446

In elchem § steht denn, das Fremdeinlagen betroffen sind ... wo doch so gerne zitiert wird. Und die Verschwiegenheitspflicht ... schon mal was von der KirchPleite gehört?

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:52
@Majorie22

Ich habe noch viele weitere Artikel oder auch Videos auf YouTube bzgl. des SAG gefunden, auch von Menschen, die nichts daran verdienen.

Und wenn es ja um Eigner- und Gläubigerhaftung geht, dann ist es doch so:

Der Gläubiger ist unter anderem der Bankkunde, denn der leiht ja der Bank sein Geld, damit sie damit arbeiten kann: Ich bringe 100 Euro zur Bank, sie behält einen kleinen Anteil und verleiht das Geld mehrfach weiter. Als Gegenleistung dafür erhalte ich im Normalfall Zinsen (durch Nullzins schon lange nicht mehr). Je nach Geldanlage und vertraglicher Vereinbarung kann ich irgendwann (sofort, nach 1 Jahr, nach mehreren Jahren) wieder auf mein Geld zugreifen. Also bin ich ein Gläubiger, dem die Bank die 100 Euro wieder zurückgeben muss.

Also hafte ich als Gläubiger bei einer Insolvenz der Bank.

Der Eigner einer Bank ist unter anderem der Aktionär, der Anteile an der Bank hält. Also haftet auch der.

Das müsste so richtig sein, oder?

Katze446 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:57
@Majorie22

Nein, von der KirchPleite habe ich noch nichts gehört. Was ist oder war das?

Hinkelsteiner  25.11.2019, 15:21

@Marjorie Eine reine Aneinanderreihung von Oberbegrifflichkeiten, mehr nicht.

Ganz gut, dass Ding mal zur Sprache zu bringen. Vorab: Es betrifft nur "systemrelevante" Banken.

Wenn eine Bank pleite wird, dann schuldet sie Gläubigern Geld. Natürlich schuldet der Steuerzahler nichts.

Einlagengeber sind auch nichts anderes als Gläubiger. Natürlich müssen sie mit dem Verlust oder einem Teilverlust ihrer Einlage rechnen. Aber wieso sollen andere Gläubiger aus ihrem Geld bezahlt werden, haben also Vorrang?

Das erschließt sich mir nicht.

Nö, Aktien sind Sondervermögen, die werden außerhalb der Banken aufbewahrt und können nicht von der Bank genutzt werden um ihre Schulden zu begleichen, daher ist es auch so dumm sein Erspartes hauptsächlich in Form von Geldwerten aufzubewahren und zu glauben damit kann einen nichts passieren.