Sind 1-Cent-Überweisungen verboten/schadensersatzpflichtig?

6 Antworten

Nur hat dieses A... ein Geschäftskonto bei einer Bank, die pro beleglosen Buchungsposten 12 Cent berechnet (also auch für eingehende Überweisungen).

Dann hat der Gegner einfach Pech gehabt, man weiß ja nicht welches Kontomodell der besitzt und braucht es nicht zu wissen.

Wenn ich die (knapp) 150 € nun nicht in einem Stück an das A... überweise, sondern auf 15.000 Transaktionen zu je einem Cent splitte (womit ich technisch kein Problem habe), bekommt das A... zwar seine 150 €, zahlt gleichzeitig aber 1.800 € an seine Bank.

Beachte, dass Überweisungen auch Geld kosten (also für deine Seite). Außerdem lässt die Bank meistens nicht so viele Überweisungen auf den gleichen Empfänger zu, damit Betrug verhindert wird. 

Wäre das strafbar oder mache ich mich damit schadensersatzpflichtig gegenüber dem A...? Oder muss das A... in die Tischkante beißen und die Forderung als erledigt ansehen?

Das ist nicht strafbar. Schadensersatzpflichtig auch nicht. Forderung wäre dann erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

PinguinPingi007

GoldTopAnwalt  10.04.2017, 03:03

Beachte, dass Überweisungen auch Geld kosten (also für deine Seite).

Online bei nahezu keiner Bank.

PinguinPingi007  10.04.2017, 07:14
@GoldTopAnwalt

Online bei nahezu keiner Bank.

Korrekt, aber man weiß ja nicht, welches Kontomodell der Fragesteller hat.

Hey Du.

Hab mir die bisherigen Antworten durchgelesen und kann da auch dem Kopfschütteln anderer Antwortgeber nur kopfschüttelnd zustimmen.

Es gab mal die Situation vor vielen Jahren, daß wenn ich eine Schuld mit nur €1 monatlich begleiche, mir kein Mahnbescheid zugestellt werden könnte, weil ich ja regelmäßig zahle. Die Geschichte mit dem obligatorischen €1 monatlich finde aber sogar ich unverholen. Sie schützt einen nicht vorm OGV etc. Eine Schuld kann ganz regulär, so oder so, über einen Titel über 30 Jahre festgelegt werden. So eine Aktion mit einer 1-Cent-Überweisung würde ich daher besser sein lassen, weil das weitere Kosten produziert. Diese werden aber auch auf den Schuldner umgerechnet, nicht auf den Gläubiger.

Man bedenke bitte, daß mittlerweile auch für Geldabhebungen bei der Heim-Bank Kosten erhoben werden sollen/ können.

Wenn man €5 monatlich zahlt, sieht das schon anders aus. Ist die Rate höher - meinetwegen €20 oder €30 - bist Du auch schließlich eher fertig mit dem Ausgleich der Schuld - egal nun, ob Du schuld bist an der Schuld oder nicht.

Es gibt sogar Situationen, wo ein eingeschalteter Rechtsvertreter, sprich Anwalt, keine Aktionen verursacht, die dem Schuldner undienlich sind, solang dieser Schuldner ohne Absprache/ rechtskräftige Zahlungsvereinbarung seine Schuld in gewissen Raten, jeden Monat, von allein freiwillig begleicht. - Solang die freiwilligen Raten monatlich freiwillig wiederkehrend, langfristig, da eingehen, wird auch oftmals aus Kulanz kein Verfahren erst eingeleitet.

Wer in der Tinte steckt, sollte aus dem Tinten-Suppen-Fläschchen heraus nicht auch noch mit Tinten-Klumpen werfen (wollen/sollen). Umso länger haftet nämlich die Tinte an Einem, wenn man das tut.

 Kritik/ Meinungen etc. - sehr gern.

LG

M.E. wäre dies weiterer Verzugsschaden nach Paragraph 280 ff BGB und dies müsstest du dann tragen. Außerdem wäre dein Vorgehen ein klarer Verstoß gegen Treu und Glauben nach Paragraph 242 BGB.

Einen Strafttbestand sehe ich hier aber nicht, sondern nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

densch92  08.04.2017, 20:48

Was genau ist so ein Verstoß gegen Treu und Glauben?

torboso  08.04.2017, 20:53
@densch92

Der Schuldner hat die Leistung so zu bewirken, wie es die Verkehrssitte erfordert. Sprich, wenn ich eine Schuld zu begleichen habe, zahle ich sie so, dass keine weiteren Kosten entstehen, wenn man es auf den Fall ansetzt.

Allgemein ist Treu und Glauben aber sehr abstrakt. Das Beispiel trifft aber hier sehr gut zu.

Droitteur  08.04.2017, 21:33

Ich würde spontan eher an die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB denken.

torboso  08.04.2017, 21:35
@Droitteur

Finde ich auch eine gute Herangehensweise.

Aber egal wie, das Ergebnis bleibt bei Schadenersatzpflicht.

naja, das kann beim Empfänger schon den Eindruck der Garstigkeit erwecken.

Dieser wird das als Provokation empfinden.

Es gilt im Geschäftsverkehr auch das Gebot von Treu & Glauben, so wäre der Aufwand mit Kosten höher als der Erlös.

Bei 15.000 Überweisung á 12  Cent ergäben sich Kosten für den Empfänger von 1800 €.

Das ist keine Schadensminderung, sondern Erhöhung der Kosten um das 100 Fache

Angenommen, die Methode wäre rechtens und die Bank würde auch nicht eine zusammenfassende Überweisung daraus generieren(*) -

Dann würdest Du Dich wegen $226 BGB trotzdem schadensersatzpflichtig machen.

(*): Ein Bekannter, der bei der Bank arbeitete hatte zur Euro-Einführung die Idee, jeweils einen Pfenning und einen Cent zwischen zwei Konten hin und her zu überweisen, um bei jeder Überweisung am Aufrunden zu verdienen. Das Zusammenfassen gleichlautender Überweisungen hätte das verhindert.