Ein ehemaliger guter Freund gibt geliehenes Geld nicht zurück, was kann ich tun?

12 Antworten

Bei welcher Ausbildung bekommt man nur 250 EUR? Selbst im ersten Ausbildungsjahr ist mir kein Beruf bekannt, der nur mit 250 EUR entlohnt wird. Dank des Schuldscheines kannst du mit einem Anwalt drohen, mit dem Hinweis, das er die Anwaltskosten auch zahlen muß. So einen Freund hätte ich schon längst abgeschaft.

Nicky1990 
Fragesteller
 22.07.2015, 08:08

Er ist in einer überbetrieblichen Ausbildung. Er kriegt also viel Theorie vermittelt und macht zweimal im Jahr nen längeres Praktikum in nem Betrieb und da weiß ich selber aus Erfahrung, das man da wirklich nicht so viel kriegt. Ich selber hatte im Jahr 2009 auch nur 301,00 Euro in so einer Ausbildung bekommen, da ich aber eine eigene Wohnung hatte, konnt ich auch BAB beantragen. Dies kann er aber nicht, da er ja keine eigene Wohnung hat, die er zahlen muss.

Semanolid  23.07.2015, 06:23
@Nicky1990

Was ich nicht verstehe, ist euer Verhältnis. Du sprichst von ihm wie von einem Schutzbefohlenen.

Das Ihr einen Schuldschein aufgesetzt habt, ihr sehr gut. Hiermit hast Du etwas in der Hand, womit Du ihm drohen und auch rechtliche Schritte in die Wege leiten kannst.
Etwas anderes wird Dir nicht übrig bleiben. Es klingt nicht so, als würde er das Geld freiwillig rausrücken, also hol es Dir mit Hilfe eines Anwaltes oder zumindest der Drohung, einen aufzusuchen.
Die Freundschaft wirst Du hinterher wahrscheinlich abschreiben müssen, aber ich würde mir eh überlegen, ob ich jemanden, auf den ich mich nicht verlassen kann, überhaupt Freund nennen würde.
Viel Glück!

Eine Ausbildung und 250.--€ im Monat ? Es gibt keinen Lehrberuf in dem man, selbst im 1. Lehrjahr nur 250.--€ bekommt. Also kann das schon mal nicht stimmen. Jetzt hast du einen Schuldschein in dem der grösste Teil des geliehenen Geldes aufgeführt ist. Das ist schon mal was. Es gibt Menschen die andere gerne anpumpen, also bei denen Geld leihen, aber an die Rückzahlung nicht denken. Alles was du per SMS da an ihn schreibst, um an dein Geld zu kommen, zählt nicht. Du könntest, nachdem er auf deine Forderung nicht reagiert, mal mit seinen Eltern reden und denen sagen, dass ihr Filius bei dir Schulden hat und vereinbarte Rückzahlungen nicht einhält. Vielleicht haben die noch soviel Einfluss auf ihn und können ihn dazu bewegen, sich an die Vereinbarung zu halten. Wenn das nicht fruchtet, dann kopiere den Schuldschein, schicke ihm diesen per Einschreiben mit Rückschein . Ein Schreiben dazu, wann jeweils die vereinbarte Rate fällig ist.So er sich nicht an die Vereinbarung hält, wird die Gesamtforderung sofort fällig, zuzüglich Verzugszinsen. Teile ihm auch mit, dass du Rechtshilfe für den Fall in Anspruch nehmen musst, so er nicht zahlt, weil du das Geld brauchst. Zahlt er trotzdem nicht, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen und das Geld auf dem Wege einer Klage einzutreiben. Du könntest ihm auch einen Mahnbescheid über die geforderte Summe schicken lassen. Lässt er da die Frist verstreichen, dann hättest du einen Vollstreckungsbescheid und könntest z. B. eine Lohnpfändung veranlassen. Legt er Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, dann kommt es zu einer Verhandlung bei Gericht. Irgendwann muss man eben die Keule auspacken, wenn gutes Zureden nicht hilft.

Bitter! Ich vermute, dein "Freund" denkt gar nicht daran, dir etwas zurückzuzahlen. Er verdrängt das einfach und lebt unbekümmert in den Tag hinein. Warum hast du ihm immer wieder Geld gegeben, wo er doch bei seinen Eltern wohnt, die nicht arm zu sein scheinen. Warum nur? Ich glaube, ich an deiner Stelle würde mich einfach zurückziehen. Wenn du ihn betreibst, heißt das noch nicht, dass du Geld sehen wirst und das Ganze wird noch unangenehmer, da eine knallharte Schiene, die man nicht anwendet bei einem Freund, nicht mal bei einem "Freund", da er auch die Betreibungs- und allfälligen Prozesskosten zahlen muss.

Du wirst ausgenutzt. Dein Freund macht sich mit deinen 785 Euro ein lustiges Leben.

Wenn du jemanden über Jahre immer wieder Geld leihst, das alles noch ohne Nachweise über die einzelnen Beträge, muß du damit rechnen das du das Geld nicht mehr zurück bekommst. Der kann dann nicht mit Geld um gehen. Er kann einfach behaupten du hast ihm das Geld geschenkt und dir nichts mehr zurück zahlen. Schreibe ihm nachweisbar (Einwurf Einschreiben) mit Fristsetzung eine Mahnung das er den ganzen Betrag innerhalb von 14 Tagen zurück zahlen muß weil er sich nicht an die Rückzahlungs-Vereinbarung hält. Macht er das nicht dann beantragst du beim Amtsgerich einen gerichtlichen Mahnbescheid. Kommt da dann auch nichts kannst du einen Pfändungstitel erwirken der bis zu 30 Jahre gilt. Damit kannst du ihm auch den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn er dem sagt das er nicht zahlen kann dann soll er ihm eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen. Ein Anwalt bringt dir nichts wenn bei deinem "guten Freund" nichts zu holen ist. Das kostet dich nur zusätzlich Geld. Bei einer Kreditvereinbarung nie eine Rate unter 50 Euro im Monat akzeptieren. Nie wieder "Freunden" Geld leihen wenn sie den ganzen Betrag nicht innerhalb kürzester Zeit zurück zahlen können. Vielleicht hast du Glück und seine Eltern springen ein wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.