Verfahren eingestellt aber weitergegeben?

3 Antworten

Das Verfahren wurde eingestellt. Also brauchst du dir da auch keine Gedanken mehr zu machen:. Das sollte sich jetzt erledigt haben.

Danke für die Antwort. Ich verstehe aber nicht wie ein Strafrecht mit einem Owig zusammen hängt? Das sind doch 2 paar Schuhe. Vor allem will ich wissen was ich überhaupt getan haben soll, ich bin mir keiner Straftat bewusst die ich begannen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft ist nicht dafür zuständig,darf aber nicht so tun als wenn Sie nichts gesehen hat.

Danke für die Antwort. Wenn die nicht dafür zuständig sind, wieso wird es dann als Betrug bezeichnet und an der Staatsanwaltschaft weitergegeben, wenn es ein Owig ist? Ich verstehe nicht wie das Strafrecht und Owig ein und die selbe Sache sein kann. Vor allem weiß ich nicht an was ich getan haben soll, dass ist ja noch der Höhepunkt bei der ganzen Sache...

Wenn das Verfahren eingestellt worden ist, ist doch alles OK. Wenn du nicht weisst worum es ging braucht es dich auch nicht interessieren. Rechne aber blad mit Post vom Hauptzollamt wegen der OWi. Die Buße bezahlst du und alles ist gut.

Danke für die Antwort. Ich würde aber gerne wissen wie ein Betrug mit einem Bußgeld zusammen hängt. wie kann ein Strafrecht mit einem Owig zusammen hängen? Und vor allem möchte ich wissen was ich überhaupt getan haben soll! Ich bin mir in keinster Weise irgendwie bewusst etwad falsches getan zu haben.

@mercedes89

Ein Betrug kann Dir nicht nachgewiesen werden.Die sehen aber eine  OWi und geben das deshalb weiter.Und von denen wirst Du dann hören.

@mercedes89

Da das Verfahren eingestellt ist wirst du das nicht erfahren. Offensichtlich war ja auch nichts dran, wenn sie dich nicht mal zur Polizei vorgeladen haben. 

Ok, das macht natürlich Sinn. aber ist es nicht so das die Staatsanwaltschaft schuldig oder nicht schuldig sprechen darf? Ich bin mir nicht sicher das die einen Fall, der in ein anderes Gesetz fällt weiterleiten darf.

@mercedes89

Fiktives Beispiel: Jemand hat dich angezeigt wegen Gefährung des Strassenverkehrs (zu schnell gefahren und andere gefährdet). Die Staatsanwaltschaft sieht das nicht so und merkt das an der Anzeige nichts dran ist was eine Verurteilung rechtfertigen würde. Dennoch bleibt hier die Geschwindigkeitsübertretung aber dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig also leitet sie es weiter. 

Es gibt auch Fälle, da wird man nicht mal informiert dass man Teil eines Ermittlungsverfahrens war und dieses eingestellt wurde.

Und genau das ist bei mir anscheind so. mir wurde nichts vorgeworfen und bekam nur das schreiben, ... Ermittlungsverfahren eingestellt. Die deutsche Rechtsprechung ist echt der Hammer... Danke für deine Zeit, ich werde dann wohl nun abwarten müssen ob etwas von der Bußgeldstelle kommt.

@mercedes89

Ja und wenn nicht dann haben die halt auch nix vorliegen.

Das hat nichts mit der deutschen Rechtsprechung zu tun sondern einfach damit, dass jeder jeden wegen allem Anzeigen kann. 

Ich kann hergehen und behaupten der Mercedes89 hat mir eine runtergehauen. Wenn die Staatsanwaltschaft dann feststellt das wir uns gar nicht kennen und zum fraglichen Zeitraum gar nicht aufeinander getroffen sein können, dann wird sie das Verfahren einstellen.

Da du als mutmaßlicher Täter aber zu dem Zeitpunkt noch nicht mal zur Polizei vorgeladen wurdest, wird dir auch keine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gemacht. Es ist als hätte der Verfahren nie stattgefunden. 

Ich kann dann jedoch drankommen wegen Vortäuschens einer Straftat.