Führerscheinantrag will Führungszeugnis?
Hallo, ich habe eine frage und zwar wurde ich vor ein paar Monaten "erwischt" wie ich drogen gekauft habe und habe dementsprechend ein Ermittlungsverfahren hinter mir was aber im engültigen Urteil eingestellt wurde gemäß $31a BtMG. Ich habe am schluss einen Brief bekommen wo das alles drinnen stand das es Fallen gelassen wird und dieser Satz steht da noch "Die Einstellung nach §31a BtMG wird nicht im Bundeszentralregister eingetragen."
So heute wollte ich mal meinen Führerschein beantragen also Ersterwerb und auf einmal sagte er zu mir es steht was im Führungszeugnis ich solle ins Rathaus und ein Führungszeugnis beantragen lassen und es direkt zu Führerscheinstelle schicken lassen. Daher jetz mal meine ernste Frage wie kann das denn sein das im Führungszeugnis was stehen kann obwohl laut dem Brief den ich bekommen habe von der Staatsanwaltschaft steht doch das kein eintrag gemacht wird. Oder verstehe ich da was falsch?!
MFg danke
4 Antworten
Die Einstellung nach §31a BtMG wird nicht im Bundeszentralregister eingetragen.
Hat es wirklich eine Verhandlung gegeben? Aber egal, diese Sachen kann nicht im Führungszeugnis stehen.
Oder hast Du noch was anderes ausgefressen?
Dann steht auch nichts im Führungszeugnis, zumindest davon nicht.
Für den Antrag auf eine Fahrerlaubnis benötigst Du m.W. ein behördliches Führungszeugnis " Belegart O " . Da stehen durchaus auch behördliche Entscheidungen drin, die im normalen Führungszeugnis ( Belegart N ) nicht aufgeführt sind.
Aber laut dem Zitat wurde ja gesagt das keine Eintragung gemacht wird wieso steht denn überhaupt dann was drinnen haben die mich da etwa angelogen oder wie soll ich das verstehen?!
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob nicht doch etwas in Deinem behördlichen Führungszeugnis ( Belegart O ) stehen könnte, lasse es erst an das zuständige Amtsgericht senden mit der Bitte um dortige Einsicht. Wenn dann tatsächlich ein Eintrag vorhanden sein sollte, kannst Du immer noch entscheiden, ob das Amtsgericht das FZ an die fordernde Behörde weiterleiten , oder es direkt vernichten soll.
Sie wollen schauen, ob du dir noch was anderes hast zu schulden kommen lassen .. Schlägerei, Diebstahl.. etc. Das hat nur in sofern was mit den Drogen zu tun, dass dieses halt an sie gemeldet wurde.. und jetzt wird halt entschieden, wenn alles abgecheckt wurde, ob du den Schein machen kannst.. oder erst eine MPU etc.
Definitiv ist die Sache der Führerscheinstelle gemeldet worden .. deswegen ist auch das Zeugnis beantragt worden. Man will jetzt schauen ob und was so drin steht. Und denn entscheiden sie, ob du evtl eine MPU machen musst.
MPU nicht, ärztliches Gutachten um zu prüfen ob Drogen konsumiert werden.
Auch eine MPU mit einem Drogenscreening kann angeordnet werde. Oder wenn zB noch andere Sachen drin stehen, die nichts mit den Drogen zu haben, kann es zu einer MPU kommen.
Welche Fragestellung soll die MPU haben wenn nicht mal klar ist, ob Drogen konsumiert worden sind?
Eben ob er Drogen konusmiert hat, ob er es gern möchte .. ob er charakterliche Mängel aufweist zum führen eine KFZ...
"Eben ob er Drogen konusmiert hat, ob er es gern möchte .. "
Wie soll der Psychologe das herausfinden, wenn der Proband "Nein" sagt? Bei einer Drogen-MPU geht es darum, ob der Proband zukünftig weiter Betäubungsmittel zu sich nimmt und nicht ob er überhaupt hat. Dafür ist das ärztliche Gutachten zuständig.
Vlt. steht ja was anderes drin.
Hallo, eine Verhandlung gab es nicht ich habe lediglich nur eine Vorladung zur Polizei bekommen und habe eine Aussage gemacht mehr nicht.
Ich habe sonst nichts bekommen.