Polizei Ausbildung Straftat?
Diebstahl wurde untersucht. Allerdings fand keine Verurteilung statt allerdings ein Hausverbot vom Laden selbst. Muss ich das angeben? Ersuche dringend um Antwort
Erklärung über Strafverfahren Sie sind verpflichtet gegenüber der Bundespolizei alle Ermittlungsverfahren, jede polizeiliche Ermittlung und alle Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, die gegen Sie geführt wurden. Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur eingestellt wurde, weil Sie eine Geldbuße gezahlt oder eine andere Leistung, z. B. gemeinnützige Arbeit erbracht haben. Sie sind im Bewerbungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet.
9 Antworten
Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur eingestellt wurde,
Was verstehst du an dem Satz nicht ?
Du musst alles angeben ob nun mit oder ohne Verurteilung oder Strafe.
Diebstahl wurde untersucht.
Heisst das, dass die Polizei ermittelt hat? Wenn ja, gib es an. Sie kriegen es so oder so raus. Und wenn sie dich bei einer Lüge ertappen... ade Bundespolizei.
Du musst das leider abgeben :(.
"Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur eingestellt wurde"
Ich glaube als Polizist, Richter etc. musst du immer alles einreichen nicht nur dein "offizielles" Führungszeugnis.
Gibt eh bessere Berufe
Viele :D Aber ich find die Antwort von MKausK am besten.
wird aber eh auffallen, außer die sind richtig dumm. Also wenn du dich einfach bewirbst ohne es anzugeben
Hallo df3001,
"Sie sind verpflichtet gegenüber der Bundespolizei alle Ermittlungsverfahren die gegen Sie geführt wurden anzugeben"
also JA
Freundliche Grüße
Michael
Ja musst du, hatte meine Nichte auch und wurde trotzdem eingeladen.
Wenn du es nicht angibst, finden sie das eh raus und dann hast du schlechte Karten.
Sowas herausfinden ist sehr arbeitsintensiv und das sind Beamte. Außerdem dürfen die das gar nicht herausfinden, aus Datenschutzgründen und auch aus Jugendschutzgründen. Was richterlich nicht abgeurteilt worden ist, darf nicht gespeichert werden. Wir sind nämlich ein Rechtsstaat und kein Überwachungsstaat.
Diese Daten darf es deswegen nicht geben, und können ohne Bedenken verschwiegen werden.
z. B. besserer Beruf?