Steht im erweiterten Führungszeugnis eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Cannabisbesitz?
Ich wurde im Februar diesen Jahres wegen Cannabisbesitz (zum Eigenkonsum) zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagssätzen (knapp 2000 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat dies jetzt meinem AG mitgeteilt. Mein AG möchte jetzt nochmal ein erweitertes Führungszeugnis von mir haben. Das habe ich gerade beantragt. Ich würde gerne wissen, ob die Verurteilung im erweiterten Führungszeugnis auftaucht. Ich habe etwas gelesen, dass Strafen, die unter 90 Tagessätzen sind, nicht darin auftauchen. Außer wenn es sich um Sexualdelikte handelt.
Hab ich das dann richtig verstanden, dass meine Verurteilung wegen Cannabis nicht darin zu finden ist, weil die Strafe ja unter 90 Tagessätzen war?
4 Antworten
Ich würde überprüfen lassen, wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, eine Verurteilung unter der Eintragungsgrenze dem Arbeitgeber mitzuteilen. Denn du darfst dich weiterhin als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Und es besteht durch diesen Informationsfluß die Möglichkeit, dass du deinen Job verlierst (was ja G.s.D. nicht der Fall ist).
Unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von 3 Monaten oder darunter wird im (auch erweiterten) Führungszeugnis nichts eingetragen (die Ausnahmen sind hier schon genannt).
Bitte nicht verwechseln mit dem Bundeszentralregister. denn dort stehst du drin.
Ok vielen Dank, dann bin ich schon mal etwas beruhigt. Bis jetzt die hilfreichste Antwort. ;)
Also Danke nochmal...
Tja, da verwechselst du wohl das "erweiterte" Führungszeugnis mit dem "Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Beim "erweiterten Führungszeugnis werden zusätzlich zu den Eintragungen des "normalen" Führungszeugnisses Verurteilungen nach §§171, 180a, 181a, 183 bis 184f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie nach §225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen) und §§232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) eingetragen.
Die im Fragetext erwähnte Verurteilung taucht nur im Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden auf.
Auch alle AG die mit Kinder zu tun haben. Auch die "kleinen Sachen " können da angefordert werden. Begründung muss da sein.
Das reicht schon wenn ein Bauunternehmer >Jugendliche unter 18 beschäftigt..
Hab bei einer Behörde gearbeitet- Behörden bekommen alles auch das Erziehungsregister. Das normal nicht aber bei Führerscheinstellen. Krankenhäuser usw.
Hallo.
Das gilt jedoch nur 1x im Leben, dann wird alles eingetragen bis zur Verjährung, und die Akten sind aber immer noch da die werden nicht geschleddert.
Aber es darf noch nie was gewesen sein an Straße auch Eziehungsmaßnamen
Warum sollte die Staatsanwaltschaft das deinem AG mitteilen?
Und warum sollte der ein Führungszeugnis wollen, wenn er es doch schon weiß?
Schau meinen Kommentar bei Katzenreiniger...
Das wird man auch den Arbeitgeber fragen müssen.
Aber er will sicher nachprüfen ob es noch weitere Eintragungen gibt.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/12.html?nn=3816796
Der Staatsanwalt ????
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Bitte Absatz 3 und 4 des § 32 beachten.
Ok danke. Also dann stehts nicht drin?
hier noch ein weiterer Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/12.html?nn=3816796
Die Staatsanwaltschaft hat dies jetzt meinem AG mitgeteilt
Was zum Teufel!? Wie kommen die dazu?
Ich bin Heilerziehungspfleger und arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Deshalb haben sie das der Heimaufsicht mitgeteilt. Und die meinem AG. Mein AG meint das es ok für ihn ist. Weil ich meinen Job anständig mache. Und auch noch nie unter Einfluss von Drogen zur Arbeit kam. Außerdem bin ich abstinent seit letzten Herbst. Hab auch meinem AG angeboten, einen Drogentest zu machen. Der dann selbstverständlich negativ war.
Aber die Heimaufsicht möchte eben nochnochmal ein Führungszeugnis haben...
Ja das hab ich auch schon gelesen. Bin mir aber nicht sicher ob es rein kommt...
Du schreibst Quatsch, das ist falsch. im Erweitertem steht es drin.