Kündigungsschutzklage, zu altem job zurück kehren trotz neuem Job?

3 Antworten

Solltest Du gewinnen, wird kein Gericht der Welt anordnen, dass Du sofort am nächsten Werktag dort wieder arbeiten musst, weil sonst das Gerichtsurteil ungültig würde.

Da Dir ja die Kündigung ausgesprochen wurde, muss dann erstmal ein neuer Vertrag aufgesetzt werden und der muss ja nicht am Folgetag beginnen.

Auch ein Richter weiß, dass man essen und leben muss und Du bei dem jetzigen Job bestimmt eine Kündigungsfrist hast. Mach Dir da mal keinen Kopf.

Willst Du wirklich da wieder anfangen? Der Gedanke ist nicht gerade schön, bei einem AG zu arbeiten, wo man mit einer Klage seine Arbeitsstelle wieder zurück erobert hat. Das geht eigentlich nur in einem sehr großen Unternehmen gut, wo man Chef nicht ständig über den Weg läuft.

lg Lilo

Sich einen Job zurück zu klagen hat immer einen Beigeschmack. Man wird immer Probleme haben.

Es ist möglich in den alten Job zu gehen. Aber der  AG wird die nächste Möglichkeit ergreifen dir wieder zu kündigen. Was willst du dann dort ? behalte den Job den du jetzt hast.

Außerdem wird das Gericht ja wissen, das du bereits eine n neuen Job hast. Also wird es nicht auf Widereinstellung entscheiden, Eher auf eine Abfindung, wenn überhaupt,

Hast du keinen Anwalt ?

Warum nicht auf wiedereinstellung

Ich gehe mal davon aus, dass hier eine anwaltliche Vertretung vorhanden ist. Diese ist dann natürlich erst einmal der Ansprechpartner für diese Frage.

Letztendlich ist dies erst einmal eine Frage welche Anträge im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gestellt wurden. Grundsätzlich geht eine Kündigungsschutzklage erst einmal auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist. Daneben gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag auf Weiterbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit dich zu entscheiden, ob du das neue Arbeitsverhältnis fortsetzen oder das alte wieder aufnehmen willst. Ob zum Beispiel eine Aufnahme des alten Arbeitsverhältnisses in deiner konkreten Situation Sinn macht ist ohne Kenntnis der Hintergründe nicht zu beurteilen.Für den neuen Arbeitgeber gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Für den alten Arbeitgeber ist in Paragraf 12 Kündigungsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lossagung geregelt.

Dies solltest du jedoch dringend mit Deinem Anwalt abstimmen. Hier sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Zum einen hast du in dem wohl anstehenden Kammertermin eine Wahrheitsverpflichtung. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der neue Arbeitgeber bzw. die Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber kein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot sein darf. Ansonsten wiederum riskierst du die außerordentliche Kündigung.

Vereinfacht gesagt. Es gibt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung aber dies muss unter Beachtung der Hintergründe gemeinsam mit einem Anwalt gut abgestimmt werden

Gehe ohne anwalt;-)