Lager Bauen im Wald?

9 Antworten

Von Experte Pomophilus bestätigt

Da hier sehr unterschiedliche und leider auch unstimmige Sachen geschrieben wurde, Versuche ich mal aufzudröseln...

  • Bannwald heißt verschiedenes = in welchem Bundesland bist du da?
  • In BaWü darf dort nix verändert werden - in Bayern schützt das "nur" die Fläche als solche...
  • Eine Straftat setzt einen Tatbestand nach Strafgesetzbuch voraus - das halte ich erstmal nicht für gegeben ...
  • Eher schon eine Ordnungswidrigkeit...
  • ABER der Jäger hat darüber NICHT zu befinden sondern nur eine Behörde!
  • ...und bei einer Straftat ein Gericht...
  • Auf fremdem Grund eine solche Hütte zu errichten (war sicher viel Arbeit), ohne Zustimmung des Waldbesitzers (NICHT des Jägers - außer er ist beides...) ist immer problematisch ...
  • ... hätte man natürlich selber drauf kommen können...

Hör Dir mal an, was er zu sagen hat - zu einem Gespräch zu bitten ist ja erst mal kein schlechter Ansatz...

Wollte er dich nur anzeigen - wegen was auch immer - hätte er das wohl schon gemacht und der Brief wäre vom Amt...

Erst mal nur anhören was er will, im Zweifel nix zur Sache sagen, sondern dass du das erst mal klären musst ..

Was ich mich (und im Gespräch auch ihn!) aber fragen würde, wie er denn an deine Adresse gekommen ist??

Außerdem: wie alt bist du? Ggf. solltest du ein Elternteil oder sonst eine (erwachsene) Vertrauensperson mitnehmen, auch als Zeuge.

Kann sein, dass er die Beseitigung verlangt, dann würde ich das aber mit dem Waldeigentümer abklären...

...vllt. will er auch nur sicherstellen, dass das kein Jagdstand ist - und/oder du ihn nicht beim Ansitz störst oder so... = wenn das eine auch für dich passende Vereinbarung wäre, why not...

Was aber nicht vom Tisch ist damit - und daher nicht frech werden damit er dir nicht absichtlich noch eine reinwürgt... - ist die Sache mit dem bannwald (wie gesagt gibt's verschiedene...) und dass du den Waldeigentümer vermutlich nicht gefragt hast?

...ich wäre da auch "not amused", wenn ich sowas fände!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Was ich mich (und im Gespräch auch ihn!) aber fragen würde, wie er denn an deine Adresse gekommen ist??

Gute Frage, vielleicht lag der Brief ja in der Hütte und nicht im Briefkasten.

@JayCeD

Guter Hinweis! Ja das könnte so gewesen sein.

Naja… es ist sein Grund und auch sein „Material“ !

Geh hin und sprich FREUNDLICH mit ihm und sag das du auch extra nur altes Holz genommen und nicht wusstest etc etc etc…

Vielleicht ist es ja für ihn ok und du darfst es stehen lassen

Nein, der Brief sei vom JÄGER - der hat über die Bewirtschaftung NIX zu bestimmen ..

Von Experten Waldmensch70 und myotis bestätigt

Hallo,

Bannwald in BaWü ist eine Schutzkategorie nach dem Landeswaldgesetz:

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+BW+%C2%A7+32&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Demnach ist dort keinerlei Bewirtschaftung erlaubt, Holz darf auch durch den Eigentümer nicht entfernt werden. Ja, sie sollen vwohl möglichst völlig von menschlichem Einfluss freigehalten werden:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/wald-und-naturerlebnis/naturerlebnis/waldschutzgebiete/

Für jedes einzelne Gebiet gibt es wohl eine Rechtsverordnung, in der auch steht was genau in diesem Bannwald gilt, vgl. Landeswaldgesetz. Nach den festgelegten allgemeinen Zielen dürfte es aber klar sein, dass so etwas wie die Errichtung eines "Lagers" dem Schutzzweck zuwiderläuft. Aber was genau dort gilt, welche Rechtsfolgen dein Tun hat, das kann man nicht sagen, ohne die genaue Verordnung zu diesem speziellen Bannwald zu kennen.

Wenn es tatsächlich der "Jäger" war, der dich da angeschrieben hat, dann ist er sicher nicht die maßgebliche Person, das sollte die Forstbehörde sein. Es wird auch nicht sein Grund und Boden sein, sonst hätte er sich wohl eher als "Eigentümer" und nicht als "Jäger" bei dir gemeldet. Negative Folgen durch ein Treffen mit ihm sehe ich eigentlich nicht. Alles, was rechtlich passieren kann, wird auch stattfinden, wenn du nicht hingehst. Vielleicht will er dir sogar dabei helfen, die Sache möglichst "geräuschlos" aus der Welt zu schaffen.

Passt - wenn's BaWü ist...

...in Bayern bedeutet Bannwald was anderes...

@myotis

Jep, in einem der Kommentare sagt der FS, es sei BaWü!

Mindestens eine Ordnungswiedrigkeit. Wahrscheinlich wird er dir erklären dass du das wieder abbauen musst.

Das mit dem Bannwald gibt Ärger, aber richtig.