Sex erst ab 14 wieso?

3 Antworten

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  1. Sex ist NICHT "ab 14". Zumindest im deutschsprachigen Kulturraum darf man Sex in jedem Alter haben.
  2. 14 ist in Deutschland (und Österreich) die Grenze zw. Sexualunmündigkeit (= Eltern können den Sex verbieten) und Sexualmündigkeit (= man kann rechtsverbindlich sexuellen Handlungen zustimmen - also auch gegenüber deutlich Älteren).

14 markiert hierzulande das gesellschaftliche Ende der Kindheit, und den Eintritt in die Welt der Erwachsenen. Jede Kultur kennt entsprechende Initiationsriten, die diesen Wechsel feierlich begleiten (in Deutschland: Konfirmation, Kommunion und Jugendweihe - bei unseren jüdischen und türkisch-stämmigen Mitbürgern Bar Mitzwa bzw. Beschneidungsfest).

Offensichtlich ist, dass um dieses Alter herum die Pubertät aus dem kindlichen einen erwachsenen Körper macht.

Juristisch ist man also ab 14 Jugendlicher. Man ist dann strafmündig (ist schuldfähig beim Begehen von Straftaten - wird also von der Gesellschaft für seine Taten auch zur Rechenschaft gezogen), aber auch sexual- und religionsmündig (man ist in diesen Bereichen selbstbestimmt - also auch gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern).

Warum aber genau 14?

Nun, früher endete mit der 8. Klasse der Besuch der Volksschule. Da war man üblicherweise 14. Anschließend verließen viele das Elternhaus, um eine Lehre zu beginnen oder anderweitig zu arbeiten (deswegen auch vorher noch die Konfirmation in diesem Alter).

Als man dann später die Schulpflicht verlängerte, hatte sich diese Altersgrenze schon so etabliert, dass es dabei geblieben ist.

PS: Das anfängliche Ende er Schulpflicht mit 14 dürfte selbst wiederum auf eine deutlich ältere, mittelalterliche Tradition zurückzuführen sein. Aber letztlich hat im Ursprung eben die Natur den zumindest ungefähren Zeitpunkt gesetzt - und das logischerweise kulturübergreifend.

14 Jahre ist das Schutzalter. Unter 14 Jahren genießen Personen noch den strafrechtlichen Schutz, da sie aufgrund ihrer mangelnden Verstandesreife nicht von älteren zu etwas überedet - missbraucht -  werden, was sie nachher bereuen. 

Theoretisch könnten zwei 8- jährige miteinander Sex haben, es ist nicht strafbar, es erfüllt noch nicht einmal den Tatbestand eines Strafgesetzes. Das  bedeutet nicht, dass  man bei Sex unter 14 Jahren nur nicht bestraft wird, weil man nicht schuldfähig ist, der § 176 StGB richtet sich ausschließlich an Personen über 14 Jahre. 

Hallo! Traurig das es immer noch falsch verstanden wird. Hast Du z. B. Sex mit einem Jungen der auch 13 ist so ist das zwar aus meiner Sicht zu früh aber nicht strafbar weil ihr beide noch strafunmündig seid. Wäre Dein Partner 14 oder älter so würde er sich strafbar machen - Du nicht - weil 14 oder älter keinen Sex mit unter 14 haben darf

Ich hoffe das ist verständlich rüber gekommen, alles Gute.

JuraWissen  18.05.2017, 18:47

Ojee! Und sowas soll "Experte" sein!

Alle Personen unter 14 machen sich bei der Begehung von Straftaten strafbar! Strafbarkeit und Strafunmündigkeit sind 2 verschiedene Dinge.

Eine 10 jährige Person kann sich des Raubes strafbar machen.

Also in dem Sinne war alles unverständlich.

kami1a, UserMod Light  18.05.2017, 19:32
@JuraWissen

Schuldunfähigkeit, wird unten erklärt

furbo  18.05.2017, 19:42
@JuraWissen

Eine 10 jährige Person kann sich des Raubes strafbar machen.

Blödsinn!!

kami1a, UserMod Light  18.05.2017, 21:11
@furbo

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.  StGB  § 19

furbo  18.05.2017, 21:16
@kami1a, UserMod Light

Mein Kommentar bezog sich auf den Beitrag von "Jurawissen", nicht auf deinen. 

kami1a, UserMod Light  18.05.2017, 21:45
@furbo

Sorry und danke furbo, ich habe das zu spät erkannt. Dein Kommentar passt genau.

Libertinaer  21.05.2017, 08:55
@furbo

BTW: JuraWissen ist mir schon öfters wg. "juristischem Unwissen" aufgefallen! =8-)

Libertinaer  21.05.2017, 09:08
@JuraWissen

Alle Personen unter 14 machen sich bei der Begehung von Straftaten strafbar!

Per definitionem ausgeschlossen (§ 19 StGb).

Aber auch wenn sie keine Straftäter werden können: natürlich können sie Täter werden (jedenfalls prinzipiell ab 7 - vorher sind sie nicht deliktfähig: § 828 BGB), wenn sie eine Handlung gegen ein rechtlich geschütztes Gut begehen

Was rechtlich geschützt ist, bestimmen die Gesetze - inkl. der Strafgesetze - auch für Kinder.

Sie können also, auch was Strafgesetze angeht, Täter werden, sofern sie nicht als Täter ausgeschlossen werden. Was den § 176 StGB angeht, so sind sie hier aber durch den Schutzzweck des Gesetzes selbst bereits als Täter ausgeschlossen.

Libertinaer  21.05.2017, 09:11
@Libertinaer

PS: Habe ich JuraWissen AFAIR schon mal (oder zweimal) erklärt (mit Quellenangaben aus der juristischen Fachliteratur), aber er ist wohl ein lernbefreiter Troll ...