Semesterticket gefälscht und beim Zugfahren erwischt worden

13 Antworten

  1. Das wäre das Dümmste was du tun könntest.
  2. Ärger. Mit viel Glück bekommst du einen einfachen Strafbefehl, Geldstrafe in geringer Höhe.
  3. Im Moment kannst du sowieso nicht viel machen. Wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, wäre ein Anwaltsbesuch ggf. durchaus ratsam.

Du hast einen Fehler gemacht, nun trage auch die Konsequenzen!

Das wird anders auch gar nicht gehen,es sei denn man möchte eine Ersatzfreiheitsstrafe.)Aber das man wissen will,was so kommt oder kommen könnte ist doch plausibel,oder?

ad 1: Abstreiten ist relativ sinnlos, ggfs. wird eine Gegenüberstellung mit dem Schaffner gemacht.

ad 2: Eine Anklage wegen Urkundenfälschung nach StGB §267 (1)

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Strafmaß liegt im Ermessen des Richters, bei Ersttätern wird aber idR nur eine Geldstrafe verhängt.

ad 3: Du bist 28 und fällst damit unter das Erwachsenenstrafrecht. Daher wird wahrscheinlich keine Verhandlung angesetzt, sondern Du erhältst direkt einen Strafbefehl.

Solltest Du mit der verhängten Strafe nicht einverstanden sein bzw. tatsächlich eine Verhandlung angesetzt werden, ist dann der richtige Zeitpunkt einen Anwalt einzuschalten.

Meines Wissens Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug.

NIE NIE NIE etwas zugeben! Schon gar nicht vor irgendeinem Schaffner, auch nicht bei der Polizei, niemand muss sich selbst belasten. Es ist keine Kleinigkeit die du da gemacht hast.

"In Deutschland lautet der Tatbestand des § 265a StGB:

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend"

Und bei dir ist es auch noch eher Betrug und Dokumentenfälschung.

Sobald du Post vom Gericht bekommst, solltest du dich an einen Anwalt wenden, du wirst ihn brauchen.

Oben hast Du Recht.Aber auch nur dann,wenn es nicht sinnvoll ist,eine falsche Beschuldigung zu widerlegen und klar machen das man etwas nicht getan hat und nicht getan haben kann.Eine Kleinigkeit ist das nicht,da es kein Einzelfahrschein ist,ein Semesterticket ,gefälscht,in betrügerischer Absicht(einen längeren Zeitraum keine Fahrkarte erwerben zu brauchen) vorzulegen und drauf zu vertrauen das Kontrollpersonal zu täuschen( zu überlisten.)Ich denke,das darf man nicht mehr als Kleinigkeit werten.

Warte auf den Brief vom Staatsanwalt und gehe damit zu einem Rechtsanwalt.